Reinigungsleistung Celler Badeland Referenznummer der Bekanntmachung: 99110
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistung Celler Badeland
Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Sauberhaltung des Celler Badelandes und umfasst die Gebäudeinnenreinigung und Serviceleistung. Die Zielerreichung ist durch ständig vor Ort anwesende Servicekräfte abzusichern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftragsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Sauberhaltung des Celler Badelandes und umfasst die Gebäudeinnenreinigung und Serviceleistung. Die Zielerreichung ist durch ständig vor Ort anwesende Servicekräfte abzusichern. Das Celler Badeland befindet sich nahe dem Innenstadt Bereich der Stadt Celle. Der Bäderbetrieb gliedert sich auf in die Bereiche Indoor und Outdoor.Die Reinigung dient der Sauberhaltung und der Substanzerhaltung des Bades. Gleichzeitig dient sie der Verhinderung von Gefahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.