Samtgemeinde Fürstenau / Sanierung des Freibades Fürstenau - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen (ohne Badewassertechnik) Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 198

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Samtgemeinde Fürstenau / Sanierung des Freibades Fürstenau - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen (ohne Badewassertechnik)

Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 198
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen (ohne Badewassertechnik) für die Sanierung des Freibades Fürstenau

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Freibad Fürstenau Wegemühle 4 49584 Fürstenau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Sanierung des von ihr betriebenen Freibades in Fürstenau.

Das Freibad besteht aus drei separaten Becken, einem Schwimmerbecken (460 qm Wasserfläche), einem Nichtschwimmerbecken (280 qm Wasserfläche) und einem Kleinkinderbecken. Die Beckenbauwerke aus Beton sind abgängig und die Wasseraufbereitung / das Durchströmungssystem entspricht nicht den aktuellen Vorschriften. Im Bereich der Badewassertechnik wurden 2010 Teilbereiche erneuert. Die bestehende Technik ist auf die Komptabilität mit einem Durchströmungssystem zu überprüfen.

Die Gebäude befinden sich teilweise noch im Ursprungszustand aus den 1950er Jahren und sind sanierungsbedürftig. Das Technikgebäude weist Risse auf und muss auf Standsicherheit überprüft werden.

Bei einer Sanierung sind die Belange der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Gebäudetechnik soll auf einen aktuellen Stand gebracht werden und die Räumlichkeiten sind insgesamt an heutige Anforderungen anzupassen.

Als Energieträger für die Beheizung der Becken wird aktuell Gas verwendet. Eine Reduzierung des Wärme- und Energiebedarfes ist geplant. Der CO2-Verbrauch soll minimiert werden und auf ein nachhaltigeres Heizkonzept umgestellt werden.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben. Die Planungsleistungen umfassen unter anderem

? die Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021,

? die Freianlagenplanung nach § 38 ff. HOAI 2021,

? die Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 (ohne Badewassertechnik),

? die Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021 und

? SiGeKo-Leistungen.

Die Planungsleistungen für die Badewassertechnik werden in einem separaten Verfahren vergeben.

Für die Baumaßnahme sollen Fördergelder über verschiedene Förderprogramme beantragt werden. Die Fristen und Vorgaben aus den Förderbescheiden sind zwingend einzuhalten. Die Beantragung der Fördermittel läuft in Abstimmung mit dem AN.

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen:

Zunächst wird die Stufe 1 (LPH 1-3) beauftragt. Dabei ist das gesamte Freibadgelände inkl. Sozialtrakt zu betrachten und beplanen.

Bei positivem Förderbescheid erfolgt die Weiterbeauftragung des AN für Stufe 2 (LPH 4-9). Bei

negativem Förderbescheid behält sich der AG vor, die Leistungen gar nicht abzurufen bzw. innerhalb

eines Zeitraumes von 5 Jahren die weiteren Stufen zu beauftragen.

Für die 2. Stufe behält der AG sich vor, Bauabschnitte einzurichten und diese jeweils stufenweise zu

beauftragen (siehe Anlage - mögliche Bauabschnitte).

Zudem behält sich der AG eine Weiterbeauftragung für einzelne Leistungsbilder/ Bauabschnitte vor.

Sollten beispielsweise lediglich Fördergelder für die Beckenbauwerke bewilligt werden, behält der AG

sich eine abschnittsweise Beauftragung vor. In diesem Fall wird die Stufe 2 für den Bauabschnitt der

Sozialgebäude nicht zwingend zeitgleich weiterbeauftragt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterium / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:

Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufe 2 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufe 2 besteht nicht.

Zudem behält sich der AG eine Weiterbeauftragung für einzelne Leistungsbilder/ Bauabschnitte vor.

Sollten beispielsweise lediglich Fördergelder für die Beckenbauwerke bewilligt werden, behält der AG

sich eine abschnittsweise Beauftragung vor. In diesem Fall wird die Stufe 2 für den Bauabschnitt der

Sozialgebäude nicht zwingend zeitgleich weiterbeauftragt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 225-646938
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe janßen bär partnerschaft mbB | Architekten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1Y07TNY5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2023

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