Samtgemeinde Fürstenau / Sanierung des Freibades Fürstenau - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen (ohne Badewassertechnik) Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 198
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Samtgemeinde Fürstenau / Sanierung des Freibades Fürstenau - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen (ohne Badewassertechnik)
Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen (ohne Badewassertechnik) für die Sanierung des Freibades Fürstenau
Freibad Fürstenau Wegemühle 4 49584 Fürstenau
Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Sanierung des von ihr betriebenen Freibades in Fürstenau.
Das Freibad besteht aus drei separaten Becken, einem Schwimmerbecken (460 qm Wasserfläche), einem Nichtschwimmerbecken (280 qm Wasserfläche) und einem Kleinkinderbecken. Die Beckenbauwerke aus Beton sind abgängig und die Wasseraufbereitung / das Durchströmungssystem entspricht nicht den aktuellen Vorschriften. Im Bereich der Badewassertechnik wurden 2010 Teilbereiche erneuert. Die bestehende Technik ist auf die Komptabilität mit einem Durchströmungssystem zu überprüfen.
Die Gebäude befinden sich teilweise noch im Ursprungszustand aus den 1950er Jahren und sind sanierungsbedürftig. Das Technikgebäude weist Risse auf und muss auf Standsicherheit überprüft werden.
Bei einer Sanierung sind die Belange der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Gebäudetechnik soll auf einen aktuellen Stand gebracht werden und die Räumlichkeiten sind insgesamt an heutige Anforderungen anzupassen.
Als Energieträger für die Beheizung der Becken wird aktuell Gas verwendet. Eine Reduzierung des Wärme- und Energiebedarfes ist geplant. Der CO2-Verbrauch soll minimiert werden und auf ein nachhaltigeres Heizkonzept umgestellt werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben. Die Planungsleistungen umfassen unter anderem
? die Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021,
? die Freianlagenplanung nach § 38 ff. HOAI 2021,
? die Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 (ohne Badewassertechnik),
? die Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021 und
? SiGeKo-Leistungen.
Die Planungsleistungen für die Badewassertechnik werden in einem separaten Verfahren vergeben.
Für die Baumaßnahme sollen Fördergelder über verschiedene Förderprogramme beantragt werden. Die Fristen und Vorgaben aus den Förderbescheiden sind zwingend einzuhalten. Die Beantragung der Fördermittel läuft in Abstimmung mit dem AN.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen:
Zunächst wird die Stufe 1 (LPH 1-3) beauftragt. Dabei ist das gesamte Freibadgelände inkl. Sozialtrakt zu betrachten und beplanen.
Bei positivem Förderbescheid erfolgt die Weiterbeauftragung des AN für Stufe 2 (LPH 4-9). Bei
negativem Förderbescheid behält sich der AG vor, die Leistungen gar nicht abzurufen bzw. innerhalb
eines Zeitraumes von 5 Jahren die weiteren Stufen zu beauftragen.
Für die 2. Stufe behält der AG sich vor, Bauabschnitte einzurichten und diese jeweils stufenweise zu
beauftragen (siehe Anlage - mögliche Bauabschnitte).
Zudem behält sich der AG eine Weiterbeauftragung für einzelne Leistungsbilder/ Bauabschnitte vor.
Sollten beispielsweise lediglich Fördergelder für die Beckenbauwerke bewilligt werden, behält der AG
sich eine abschnittsweise Beauftragung vor. In diesem Fall wird die Stufe 2 für den Bauabschnitt der
Sozialgebäude nicht zwingend zeitgleich weiterbeauftragt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufe 2 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufe 2 besteht nicht.
Zudem behält sich der AG eine Weiterbeauftragung für einzelne Leistungsbilder/ Bauabschnitte vor.
Sollten beispielsweise lediglich Fördergelder für die Beckenbauwerke bewilligt werden, behält der AG
sich eine abschnittsweise Beauftragung vor. In diesem Fall wird die Stufe 2 für den Bauabschnitt der
Sozialgebäude nicht zwingend zeitgleich weiterbeauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe janßen bär partnerschaft mbB | Architekten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1Y07TNY5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland