Freigestellter Schülerverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2023/0118
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ausschreibungen-hannover.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freitstellungsverkehr.
Los 2 - Albert-Liebmann-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 57 - Schule im Großen Freien
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 59 - ILMASI-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 62 - Wilhelm-Schade-Schule (Außenstelle Egestorff)
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 110 - Otfried-Preußler-Schule
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 117 - Grundschule Am Lindener Markt
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Los 119 - Oberschule Berenbostel
Beförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Gebiet der Region Hannover zu und von verschiedenen Schulen oder Haltestellen im Freistellungsverkehr - siehe entsprechendes Losblatt.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres
2025/2026, sofern er nicht von einer Partei bis zum 31.10.2024 gekündigt wird.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2025 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2026 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2027 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2028 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030.
Soweit keine der beiden Parteien den Vertrag bis zum 31.10.2029 kündigt, verlängert
sich der Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031.
Eine weitere Verlängerung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen.
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO durch den Auftraggeber.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
Interessierte Unternehmen/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer/Lieferanten müssen erklären, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Die entsprechende Eigenerklärung ("Eigenerklärung RUS-Sanktionen") ist dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Eignung ist durch eine Präqualifikation oder eine Erklärung zur Eignung nachzuweisen. Gleiches gilt auch im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen. Auf Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
2) Gesonderte Erklärung zum NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen).
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
oder durch Nachweis einer Präqualifikation.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund des Umfangs der Begründung finden Sie diese unter dem Punkt VI.3
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Zuge des Offenen Verfahrens zur Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen im Freistellungsverkehr zum Schuljahr 2023/24 (Vergabenr.: 2023-2023/0002) er-folgte die Aufhebung von insgesamt 7 Losen gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Die Aufhebung war erforderlich, da für drei Lose keine Angebote abgegeben wur-den und für vier Lose Angebote eingingen, die einen Verstoß gegen Ziffer 8.5 bzw. 8.11 der Leistungsbeschreibung beinhalteten und somit den Bedingungen nicht entsprachen und von der Wertung auszuschließen waren. Eine Rückversetzung in den vorherigen Stand kam nicht in Betracht, da davon auszugehen war, dass auf-grund der im Vergabeverfahren vorgegebenen Mindestziele des SaubFahrzeugBe-schG auch bei einer erneuten Ausschreibung kein Angebot abgegeben worden wäre.
Die Leistungen für die vorgenannten 7 Lose sind daher im Rahmen eines zweiten Offenen Verfahrens erneut auszuschreiben, um den gesetzlichen Anspruch auf Schülerbeförderung zum Schuljahr 2023/24 sicherzustellen.
Das Offene Verfahren sieht gemäß § 15 Abs. 2 und 4 VgV eine reguläre Angebots-frist von 35 bzw. 30 Tagen vor.
Diese vorgenannte Angebotsfrist von mindestens 30 Tagen steht aufgrund der Laufzeiten den Fristen im Vergabeverfahren (Prüfung/Wertung: 14 Tage, Zeich-nungsfrist: 10-14 Tage, Informations-/Wartefrist 10-11 Tage) entgegen.
Um dem Anspruch auf eine rechtzeitige Gewährung und Erfüllung des gesetzli-chen Beförderungsanspruchs zum Schuljahresbeginn 2023/24 erfüllen zu können, soll die Bezuschlagung der neu ausgeschriebenen Lose frühestmöglich, spätes-tens bis zum 30.06.2023, erfolgen. Dies begründet sich darin, dass den Bietern eine ausreichende Vorbereitungszeit zur Umsetzung des Dienstleistungsauftrages (Fahrzeugbeschaffung, Einstellung von Fahrpersonal, Tourenplanung, etc.) einzu-räumen ist. Aufgrund der derzeitigen Lage des Automobilmarktes, auf dem seit ge-raumer Zeit massive Probleme bestehen, Fahrzeuge jedweder Antriebsart zeitnah zu beschaffen und aufgrund des ausgeprägten Arbeitskräftemangels ist es eine zeitnahe Beauftragung unabdingbar.
Aufgrund der Daseinsfürsorge als Trägerin der Schülerbeförderung ist eine zeitna-he Bezuschlagung der Lose unumgänglich. Die sich hieraus ergebende besondere Dringlichkeit macht die Berücksichtigung der regulären Angebotsfrist unmöglich.
Die Leistungen sind daher gemäß § 15 Abs. 3 VgV mit einer auf 15 Tage verkürzten Angebotsfrist erneut auszuschreiben.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/1335/1336
Fax: [gelöscht]
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).