Konrad 1 - Rahmenvereinbarung Holzpellets
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad 1 - Rahmenvereinbarung Holzpellets
Für die Versorgung der neugebauten Heizzentrale mit Holzpelltes auf der Schachtanlage Konrad 1 soll eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum von 2023 – 2026 geschlossen werden. Die Lagerung erfolgt in einem Pelletbunker (direkt an der Heizzentrale) mit einem Volumen von 270m3 bzw. 176t. Es werden folgende Holzpellets Ø6mm, nach ISO 17225-2 oder EN Plus A1 benötigt. Eine entsprechende Zuwegung für LkW’s ist vorhanden.
Holzpellets Ø6mm, nach ISO 17225-2 oder EN Plus A1. Der theoretische Jahresbedarf liegt bei ca. 300 to.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulars zu erfolgen. Das Formular nennt im Detail die Angaben und Nachweise, die zur Bewertung des Teilnahmeantrages gefordert werden. Diese sind:
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Gewerbeerlaubnis,
— Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Gewebezentralregisterauszug,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Mitarbeiterstruktur.
Die diesbezügliche Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Leistungen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Gelangt ein nicht präqualifizierter Bewerber in die engere Wahl, sind die o. g. Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Jede Nachweise/ Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens, ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die unter Punkt III.2.1) aufgeführten Nachweise vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Nachweisüber die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
— Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die maximale Lieferzeit ab Abruf durch die BGE beträgt 10 Werktage. (Montag-Freitag)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.