Wohnungsbau auf der Insel Langeoog Referenznummer der Bekanntmachung: IGL_02-2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langeoog
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Postleitzahl: 26465
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeinde.langeoog.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnungsbau auf der Insel Langeoog
Langeoog ist mit einer Fläche von knapp 20 km² die drittgrößte der Ostfriesischen Inseln im Nordwesten Deutschlands. Die knapp 1.800 Einwohner sind gleichzeitig Gastgeber für über 200.000 Gäste im Jahr. Im Hochsommer sind pro Tag gleichzeitig bis zu 10.000 Übernachtungsgäste und bis zu 3.000 Tagesgäste auf der Insel. Die Saisonalität und der Tourismus prägen das Inselleben. Damit steht die Inselgemeinde vor der permanenten Aufgabe, insbesondere die Einrichtungen der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge den sich ständig ändernden Anforderungen und Bedürfnisse der Gäste anzupassen.
Um für diese Herausforderungen gut aufgestellt zu sein, benötigt die Inselgemeinde Langeoog Wohnraum, der sich mittels eines hohen Vorfertigungsgrads schnell errichten lässt.
Inselgemeinde Langeoog Langeoog
Die Inselgemeinde Langeoog benötigt dringend zusätzlichen Wohnraum für Mitarbeiter der Gemeinde und der Inselbetriebe. Die Inselgemeinde hat beschlossen, entsprechende Wohnungen auf einem Grundstück der Inselgemeinde durch einen Generalübernehmer errichten zu lassen. Die hierfür erforderlichen Leistungen umfassen sowohl die Planungen als auch die schlüsselfertigen Bauleistungen für ca. 45 Wohnungen in verschiedenen Größen in mehreren Gebäuden.
Die Baufläche befindet sich auf dem Gelände des früheren Inselinternats an der Kirchstraße zwischen Friesenstraße und Süderdünenring. Das Baufeld gliedert sich durch Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans "W", durch die Grundstücksteilungen sowie durch erste Bebauungen in verschiedene Bauabschnitte und Nutzungen. Im Norden an der Friesenstraße ist ein Sondergebiet SO für ein Ärztehaus festgesetzt, dieses ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Im Osten ist das Flurstück 164/61 bereits bebaut mit 34 Genossenschaftswohnungen in sechs Gebäuden. Im Westen und im Süden befinden sich vier Baufelder, welche durch Straßen und Wege voneinander getrennt zu bebauen sind. Die Baufelder 1 und 2 (Flur 164/62 und 164/68) liegen im Westen an der Kirchstraße, die Baufelder 3 und 4 liegen im südlichen Baufeld (Flur 164/65), dieses wird durch einen Grünzug geteilt, so dass auch hier zwei Baufelder entstehen.
Die Größe der Baufelder beträgt etwa 4.600 m² Grundfläche, die Grundflächenzahl GRZ beträgt 0,4, die Geschossflächenzahl GFZ 0,8. Trauf- und Giebelhöhe sind im Bebauungsplan festgesetzt. Die Inselgemeinde Langeoog strebt eine weitgehende Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans an. Der Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung geben die äußere Gestaltung der Gebäude in einem sehr starken Maße vor. Ausnahmen und Befreiungen können nicht angenommen oder unterstellt werden. Darüber hinaus müssen die Förderbedingungen nach der "Mietwohnraumförderung auf den Ostfriesischen Inseln" vollständig eingehalten werden, was ebenfalls die Gestaltung der Gebäude durch einzuhaltende Wohnraumgrößen wesentlich mitbestimmt.
Auf der Insel sind die Bauzeiten durch den Tourismus stark eingeschränkt. Störende Emissionen sind regelmäßig nur in den Wintermonaten (Oktober bis Mai) zulässig. Einer kurze Bau- und Errichtungsphase vor Ort als Folge eines hohen Vorfertigungsgrades und eines entsprechenden Logistikkonzeptes kommt deshalb im Rahmen der Zuschlagsentscheidung eine besondere Bedeutung zu.
Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen alle für das Vorhaben erforderlichen Einzelleistungen, die für eine schlüsselfertige Herstellung der Wohnungen erforderlich sind. Insbesondere ist auch die Entwurfsplanung auf der Grundlage festgelegter Programmziele und die Erstellung der Bauantragsunterlagen für einen durch die Inselgemeinde Langeoog zu stellenden Bauantrag im Leistungsumfang eingeschlossen. Die Inselgemeinde Langeoog hat für das Objekt einen Projektmanager beauftragt, der während der Planungs- und Bauzeit Bauherrenfunktionen der Inselgemeinde Langeoog übernimmt oder diese unterstützt.
Einzelheiten zu möglichen Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL1 und WL2: 200 Punkte;
- TL1: 100 Punkte;
- TL2: 700 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber Miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
- 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;
- 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt;
- 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;
- 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Zu Ziffer II.2.10: Nebenangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zu Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL 3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von EUR 5 000 000 sowie in Höhe von EUR 5 000 000 je Versicherungsjahr für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Sofern Bewerber über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherungspolice abschließen wird. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1, PL2 und PL4 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Inselgemeinde Langeoog für geeignet erachteter Belege nachweisen.
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (vergleichbar sind Umsätze im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Inselgemeinde Langeoog für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Inselgemeinde Langeoog behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Inselgemeinde Langeoog für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Wohnungsbau mit hohem Vorfertigungsgrad / inkl. Planungsleistungen / auf Inseln oder anderen logistisch herausfordernden Lagen) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Inselgemeinde Langeoog kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Inselgemeinde Langeoog für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
1. Die Bewerber bzw. Bieter (bei Bewerber-/Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz abzugeben. Das in den später ausgegebenen Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bewerber/ Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Inselgemeinde Langeoog erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 12.05.2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Inselgemeinde Langeoog behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Inselgemeinde Langeoog keinen Zugriff auf sie hat. Den Bewerbern steht es jedoch frei, ihren Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Die Inselgemeinde Langeoog behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bis zum 26.05.2023 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in der KW 31 oder 32/2023 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erteilt wird. Die Verhandlungsgespräche werden - nach Wahl der Inselgemeinde Langeoog unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Pandemie - auf Langeoog oder als Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichten sich die Bewerber, alle ihnen ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Inselgemeinde Langeoog ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Inselgemeinde Langeoog zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6RSL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.