Erdgasumstellung (EGU) Wallenhorst Referenznummer der Bekanntmachung: 133 / DS / 2023-01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swo-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasumstellung (EGU) Wallenhorst
Die SWO Netz GmbH plant die Anpassung sämtlicher Gasverbrauchsgeräte (GVG) in ihrem Netzgebiet Wallenhorst von Erdgas L (low calorific gas) auf Erdgas H (high calorific gas).
Vorgelagerter Gasnetzbetreiber der SWO Netz GmbH für den ausgeschriebenen Schalttermin ist die Westnetz GmbH.
Um die Versorgungsicherheit mit Erdgas zu gewährleisten, wird die SWO Netz GmbH ihre Versorgung von Erdgas L (Low calorifique gas) auf Erdgas H (High calorifique gas) umstellen.
Betroffen sind ca. 5.200 Messlokationen mit geschätzt ca. 6.300 Gasverbrauchsgeräten (1,2 x Anzahl der Messpunkte) im Versorgungsgebiet der SWO Netz GmbH.
Das Projekt der Erdgasumstellung soll voraussichtlich in der Zeit vom 4. Quartal 2023 bis zum Ende des 1. Quartals 2027 ablaufen.
Der voraussichtliche Schaltzeitpunkt für das Netzgebiet Wallenhorst ist vom Fernleistungsnetzbetreiber für den September 2026 geplant.
Diese Erdgasumstellung setzt sich aus vier Aufgabenbereichen zusammen:
- Technisches Projektmanagement,
- Erhebung,
- Anpassung,
- Qualitätssicherung.
Der spätere Auftragnehmer der Qualitätssicherung kommt als Auftragnehmer für die Erhebung und Anpassung nicht in Betracht. Die Beauftragung erfolgt zwingend an unterschiedliche Auftragnehmer.
Grundlage der Leistungen bilden die Anforderungen der einschlägigen DVGW-Regelwerke in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere die technischen Regeln G 680 (A), "Umstellung und Anpassung von Gasgeräten" und G 676-B1 (A) - 1. Beiblatt zum Arbeitsblatt G 676, "Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen)" sowie die technischen Hinweise G 695 (A), "Qualitätssicherung von Erhebungs-, Anpassungs- und Umstellmaßnahmen bei Gasgeräten", G 106 (M), "Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte für den Gasgeräteumbau im Rahmen einer Änderung der Gasbeschaffenheit; Schulungsplan" und G 107 (M), "Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte für die Qualitätssicherung im Rahmen einer Änderung der Gasbeschaffenheit; Schulungsplan" ebenso wie der Entwicklungsstand der Technik.
siehe Vergabeunterlagen
Technisches Projektmanagement (TPM)
49134 Wallenhorst
Leistungsumfang Technisches Projektmanagement:
- Vorplanung,
- Detailplanung und Projektvorbereitung,
- Abwicklungs- und Überwachungsorganisation,
- Aktive Kundenbetreuung,
- Datenmanagement,
- Dokumentation und Auswertung,
- Terminmanagement.
Die genauen Anforderungen an die auszuführenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.
Erhebung und Anpassung (EA) Teillos 1
49134 Wallenhorst
Leistungsumfang Erhebungsleistungen:
- Identifikation der Gasgeräte,
- Überprüfung der Geräte auf Mängel, einschließlich Gas- und Abgasanschluss,
- Funktionskontrolle und Abgasanalyse nach DVGW Regelwerk G 680,
- Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast,
- Kennzeichnung des Gasgeräts,
- Abstimmung mit den anderen Projektbeteiligten
Leistungsumfang Anpassungsleistungen:
- Analyse der Gasgeräteerhebung,
- Beschaffung der benötigten Ersatzteile und Materialien zur Durchführung der Anpassungsleistungen,
- Anpassung der Gasgeräte nach Gerätegruppen,
- Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel und ihre Erfassung,
- Anpassung der Gasgeräte nach Anpassungshandbuch,
- Funktionskontrolle und Abgasanalyse nach DVGW Regelwerk G 680,
- Kennzeichnung der Gasgeräte,
- Abstimmung mit den übrigen Projektbeteiligten.
Die genauen Anforderungen an die auszuführenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.
Es erfolgt eine Aufteilung in zwei Teillose.
Der Auftrag kann an ein oder zwei verschiedene Unternehmen vergeben werden. Die Bieter können daher ihr Angebot auf einzelne oder beide Teillose abgeben und den Zuschlag erhalten.
Erhebung und Anpassung (EA) Teillos 2
49134 Wallenhorst
Leistungsumfang Erhebungsleistungen:
- Identifikation der Gasgeräte,
- Überprüfung der Geräte auf Mängel, einschließlich Gas- und Abgasanschluss,
- Funktionskontrolle und Abgasanalyse nach DVGW Regelwerk G 680,
- Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast,
- Kennzeichnung des Gasgeräts,
- Abstimmung mit den anderen Projektbeteiligten
Leistungsumfang Anpassungsleistungen:
- Analyse der Gasgeräteerhebung,
- Beschaffung der benötigten Ersatzteile und Materialien zur Durchführung der Anpassungsleistungen,
- Anpassung der Gasgeräte nach Gerätegruppen,
- Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel und ihre Erfassung,
- Anpassung der Gasgeräte nach Anpassungshandbuch,
- Funktionskontrolle und Abgasanalyse nach DVGW Regelwerk G 680,
- Kennzeichnung der Gasgeräte,
- Abstimmung mit den übrigen Projektbeteiligten.
Die genauen Anforderungen an die auszuführenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.
Es erfolgt eine Aufteilung in zwei Teillose.
Der Auftrag kann an ein oder zwei verschiedene Unternehmen vergeben werden. Die Bieter können daher ihr Angebot auf einzelne oder beide Teillose abgeben und den Zuschlag erhalten.
Qualitätssicherung (QS)
49134 Wallenhorst
Leistungsumfang Qualitätssicherung:
- Qualitätssicherung durch Qualitätskontrollen,
- Durchführung von Qualitätskontrollen vor Ort,
- Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten in der Erhebungsphase durch Qualitätskontrollen vor Ort beim Kunden,
- Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten in der Anpassungsphase durch Qualitätskontrollen vor Ort beim Kunden,
- Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten an gewerblich genutzten Gasgeräten,
- Sperrung von Gasgeräten,
- Dokumentation und Auswertung,
- Sonderprüfungen,
- Erstellung von Sondergutachten für Gasinstallationen.
Die genauen Anforderungen an die auszuführenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Teilnahmeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die SWO Netz GmbH eine Nachforderung
von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM66S5T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.