Erneuerung Seilfahrtanlage Schacht Marie
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Seilfahrtanlage Schacht Marie
Die Schachtförderanlage am ausziehenden Wetterschacht (Schacht Marie) des Endlagers Morsleben ist abgängig und muss erneuert werden. In diesem Zuge wird die Anlage auch für die Aufgaben der kommenden Stilllegung des Endlagers ausgelegt. Die mittlere Seilfahranlage soll durch eine kleine Seilfahrtanlage ersetzt und um eine Bühnenwindenanlage inkl. Arbeitsbühne und eine Hilfsfahr- bzw. Notfahranlage ergänzt werden. Weiterhin müssen die übertägigen Gebäude auf die neue Anlagentechnik abgestimmt sowie das Füllort der 360-m-Sohle des Schachtes Marie saniert werden. Der Leistungsumfang umfasst die Konzept-, Ausführungs-, Fertigungs- und Genehmigungsplanung, Fertigung, Demontage, Montage sowie Inbetriebnahme der Anlagen.
Schachtanlage Marie (Morsleben)
siehe II 1.4
gemäß Dokument: _1_Bewerbungsformular_Teilnahmewettbewerb_TEKVOBET3-23-01-Sen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen §123, §124
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
- Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
- Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung (mind. 5 Mio. EUR für Personen und Sachschäden) — Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
— Angabe des Umsatzes (netto) in den letzten 3 Jahren mit vergleichbaren Leistungen Vgl. auch Formblatt 124
— Eigenerklärung zur Eignung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Herstellerqualifikation zum Schweißen von tragenden Stahlbauteilen der Ausführungsklasse EXC 3 nach DIN EN 1090-2 oder höher — Referenzen für mind. 3 vergleichbarer Projekte/Objekte in den letzten 5 Jahren zu erbringen
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch (X-Rechnung).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.