Lieferung von 5 In-Situ-Komplettsystemen inkl. Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 0963/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 5 In-Situ-Komplettsystemen inkl. Zubehör
siehe II.2.4
Bundesamt für Strahlenschutz, Willy–Brandt–Str. 5, 38226 Salzgitter
Dem Bundesamt für Strahlenschutz obliegt gemäß Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in Zusammenhang mit der IMIS Zuständigkeitsverordnung (IMIS-ZustV) u.a. die Bestimmung der Nuklidzusammensetzung von Ablagerungen auf dem Boden (In-situ-Messungen). Für diese In-situ-Messungen, die zukünfig im Zyklus von 4 Jahren bundesweit an den Standorten des BfS-Messnetzes durchgeführt werden sollen, verwendet das BfS mobile In-situ-Gammaspektrometrie-Systeme. Die Systeme werden durchgängig im Außendienst für diese Messaufgaben nach dem StrSchG eingesetzt und müssen ständig einsatzbereit sein. Zukünftig sollen jedem Messnetzknoten zwei In-Situ Systeme zur Verfügung stehen. Aufgrund eines in 2021 durchgeführten Beschaffungsverfahrens von 7 Systemen, sollen aufgrund vorgenannter Gründe weitere fünf baugleiche Systeme bei der Herstellerfirma Mirion Technologies (Canberra) GmbH beschafft werden. Die Ausschreibung erfolgt aus technischen Gründen sowie Gründen der Produktkompatibilität zwingend produktfestgelegt; d.h. es werden keine Alternativen zu den geforderten Komponenten zugelassen. Die Anforderungen der § 14 Abs. 4 Nr. 2b i.V.m. §14 Abs. 6 VgV liegen hier erfüllend vor.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Dem Bundesamt für Strahlenschutz obliegt gemäß Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in Zusammenhang mit der IMIS Zuständigkeitsverordnung (IMIS-ZustV) u.a. die Bestimmung der Nuklidzusammensetzung von Ablagerungen auf dem Boden (In-situ-Messungen). Für diese In-situ-Messungen, die zukünfig im Zyklus von 4 Jahren bundesweit an den Standorten des BfS-Messnetzes durchgeführt werden sollen, verwendet das BfS mobile In-situ-Gammaspektrometrie-Systeme. Die Systeme werden durchgängig im Außendienst für diese Messaufgaben nach dem StrSchG eingesetzt und müssen ständig einsatzbereit sein. Zukünftig sollen jedem Messnetzknoten zwei In-Situ Systeme zur Verfügung stehen. Aufgrund eines in 2021 durchgeführten Beschaffungsverfahrens von 7 Systemen, sollen aufgrund vorgenannter Gründe weitere fünf baugleiche Systeme bei der Herstellerfirma Mirion Technologies (Canberra) GmbH beschafft werden. Die Ausschreibung erfolgt aus technischen Gründen sowie Gründen der Produktkompatibilität zwingend produktfestgelegt; d.h. es werden keine Alternativen zu den geforderten Komponenten zugelassen. Die Anforderungen der § 14 Abs. 4 Nr. 2b i.V.m. §14 Abs. 6 VgV liegen hier erfüllend vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 5 In-Situ-Komplettsystemen inkl. Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.canberra.com/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bfs.de
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach §135 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des §135 Abs. 3 GWB kann der Auftraggeber aufgrund dieser Bekanntmachung nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem
Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Risiko nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein, dass der öffentliche Auftrag von Anfang an unwirksam ist. Sie müssen Rechtsbehelfe daher innerhalb der Fristen des §135 Abs. 3 Nr. 3 GWB (10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) bei der zuständigen Stelle gemäß VI.4.1 einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bfs.de