Stadt Göttingen | Cheltenhampark Referenznummer der Bekanntmachung: 7.21.20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Göttingen | Cheltenhampark

Referenznummer der Bekanntmachung: 7.21.20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gestaltung des Cheltenhamparks ist veraltet und wird in der Gestaltung dem steigenden Nutzungsdruck nicht mehr gerecht. Neben dem Freizeitwert sind insbesondere die ökologischen Funktionen hervorzuheben, beispielsweise als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet im Innenstadtbereich. Daher soll der Cheltenhampark mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Förderprojekt "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betreut durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), zukunftsfähig gemacht werden. Um die bestmögliche Gestaltung zu finden, die Stadt Göttingen aufbauend auf der Fördermittelzusage ein nichtoffenes einphasiges Wettbewerbsverfahren ausgelobt.

Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgte die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV an den Wettbewerbsgewinner

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Göttingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Cheltenhampark bildet die einzige größere Grünfläche in direkter Innenstadtlage Göttingens. Daher ist der Park für viele Bürger*innen der Stadt ein wichtiger Alltagsort. Alle Generationen schätzen den Park und eignen sich diesen auf vielfältige Weise an. Der rund 35.000 qm große Cheltenhampark liegt am östlichen Rand des historischen Kernbereichs Göttingens, direkt angrenzend an den grünen Stadtwall. Die gegenwärtige Gestaltung unterteilt den Park in mehrere Teilbereiche, die jeweils unterschiedliche Gestaltungen, Nutzungen und Charaktere aufweisen. Neben der funktionalen Untergliederung ist der Cheltenhampark mit seiner Gesamtfläche als Naturdenkmal eingetragen. Zusätzlich stehen Teilbereiche ergänzend unter Denkmalschutz. Dazu zählen die Mauer des Schwänchenteichs, welcher ursprünglich als einer von drei Feuerlöschteichen angelegt wurde, der Albanifriedhof mit seinen Grabmalen sowie das zwölfeckige Rohnsche Badehaus.

Die Historie des Parks ist bis heute sichtbar und prägt dessen Erscheinungsbild. Die Gestaltung des Cheltenhamparks ist jedoch insgesamt veraltet. Ausstattungs- und Möblierungselemente sowie vereinzelt auch Wegeoberflächen weisen Erneuerungs- und Sanierungsbedarf auf. Zudem wird die Gestaltung dem steigenden Nutzungsdruck nicht mehr gerecht, denn immer neue Nutzergruppen zieht es in den Cheltenhampark als einzige größere Grünfläche im Innenstadtbereich. Neben dem Freizeitwert sind insbesondere die ökologischen Funktionen hervorzuheben, beispielsweise als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet im Innenstadtbereich.

Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, soll der Cheltenhampark mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Förderprojekt "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betreut durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), zukunftsfähig gemacht werden. Um die bestmögliche Gestaltung zu finden, hat die Stadt Göttingen aufbauend auf der Fördermittelzusage ein nichtoffenes einphasiges Wettbewerbsverfahren aus.

Im Rahmen des Wettbewerbs ist ein freiraumplanerisches Konzept zu erarbeiten, das den verschiedenen Nutzungsansprüchen im Cheltenhampark gerecht wird. Dieses ist in Einklang zu bringen mit den denkmalrechtlichen Vorgaben und Einschränkungen sowie den stadtklimatischen und ökologischen Herausforderungen. Ziel des Wettbewerbs war die Gestaltung eines attraktiven, innerstädtischen Parks, der auch zukünftig als wichtiger Alltagsort für die Göttinger*innen dient.

Der Wettbewerb richtete sich an Landschaftsarchitekt/innen.

Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgte die Vergabe der Planungsleistungen an den Wettbewerbsgewinner im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV. Die Ausloberin hat unter Würdigung der in RPW § 8 (2) genannten Bedingungen der Empfehlung des Preisgerichts folgend das Verhandlungsverfahren zunächst mit der ersten Preisträgerin (Gewinnerin) eröffnet und erfolgreich abgeschlossen.

Gegenstand dieses Vertrages sind die Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11, Leistungsphasen 1 bis 9.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Wettbewerbsplanung / Gewichtung: 60
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in der Anlage 11 der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3.

Danach behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 (Anlage 11) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen.

Die Beauftragung erfolgt durch schriftlichen Abruf der Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

Besondere Leistungen sind erst zu erbringen, wenn die Auftraggeberin die jeweilige besondere Leistung schriftlich abgerufen hat.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 070-205742
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.querfeldeins.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Preise/Honorare können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).

Auf eine Veröffentlichung des Auftragswerts wird daher im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.

Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung

in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2023

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