Integriertes energetisches Quartierskonzept
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werlte
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49757
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sgwerlte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes energetisches Quartierskonzept
Der spätere Auftragnehmer erbringt Leistungen für die Erstellung zweier integrierten energetischen Quartierskonzeptes KfW 432 (Variante A) für die Stadt Werlte.
49757 Werlte
Die Stadt Werlte schreibt die Erstellung zweier Quartierskonzepte (IEQK) aus:
Das Quartier "Werlte Ost und Bockholte" umfasst den östlichen Stadtmittebereich, das Gebiet entlang der Bockholter Straße und den gesamten Bereich von Bockholte. Das Quartier weist eine Größe von ca. 835 ha auf.
Das 2. Quartier "Werlte West" umfasst den Westlichen Stadtmittebereich und beinhaltet zudem auf einem wesentlichen Teil des Gebietes eine Vielzahl von kleineren und großen Gewerbebetrieben. Das Quartier weist eine Größe von ca. 529 ha auf.
Für beide Quartierskonzepte wird ein Ersteller gesucht. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.
Neben der zwingend zu beachtenden KFW Checkliste Energetische Stadtsanierung (Programm 432 Variante A), sind folgende Leistungen zu erbringen:
Pos. 1 Administration und Projektmanagement;
Pos. 2 Öffentlichkeitsarbeit / Akteursbeteiligung;
Pos. 3 Datenaufnahme und Ausgangsanalyse im Quartier;
Pos. 4 Erstellung der Treibhausgasbilanz:
Pos. 5 Potenzialanalyse und Szenarien;
Pos. 6 Erstellung eines Maßnahmenkatalogs;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung zweier integrierter Quartierskonzepte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 26195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Bewerberformulare zu verwenden, die über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresseheruntergeladen werden können.
3) Die Teilnahmeanträge und späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport (siehe Ziff. I.3) einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten in Papierform ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]