Stadt Göttingen | Cheltenhampark Referenznummer der Bekanntmachung: 7.21.20
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goettingen.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Göttingen | Cheltenhampark
Städte wandeln sich stetig. Neue Herausforderungen wie der Klimawandel oder auch die Corona-Pandemie haben einmal mehr verdeutlicht, welche Bedeutung öffentlichen Räumen in einer Stadt zukommt. Der Cheltenhampark bildet die einzige größere Grünfläche in direkter Innenstadtlage Göttingens. Daher ist der Park für viele Bürger*innen der Stadt ein wichtiger Alltagsort. Alle Generationen schätzen den Park und eignen sich diesen auf vielfältige Weise an.
Der rund 35.000 qm große Cheltenhampark liegt am östlichen Rand des historischen Kernbereichs Göttingens, direkt angrenzend an den grünen Stadtwall. Die gegenwärtige Gestaltung unterteilt den Park in mehrere Teilbereiche, die jeweils unterschiedliche Gestaltungen, Nutzungen und Charaktere aufweisen. Neben der funktionalen Untergliederung ist der Cheltenhampark mit seiner Gesamtfläche als Naturdenkmal eingetragen. Zusätzlich stehen Teilbereiche ergänzend unter Denkmalschutz. Dazu zählen die Mauer des Schwänchenteichs, welcher ursprünglich als einer von drei Feuerlöschteichen angelegt wurde, der Albanifriedhof mit seinen Grabmalen sowie das zwölfeckige Rohnsche Badehaus.
Die Historie des Parks ist bis heute sichtbar und prägt dessen Erscheinungsbild. Die Gestaltung des Cheltenhamparks ist jedoch insgesamt veraltet. Ausstattungs- und Möblierungselemente sowie vereinzelt auch Wegeoberflächen weisen Erneuerungs- und Sanierungsbedarf auf. Zudem wird die Gestaltung dem steigenden Nutzungsdruck nicht mehr gerecht, denn immer neue Nutzergruppen zieht es in den Cheltenhampark als einzige größere Grünfläche im Innenstadtbereich. Neben dem Freizeitwert sind insbesondere die ökologischen Funktionen hervorzuheben, beispielsweise als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet im Innenstadtbereich.
Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, soll der Cheltenhampark mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Förderprojekt "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betreut durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), zukunftsfähig gemacht werden. Um die bestmögliche Gestaltung zu finden, lobt die Stadt Göttingen aufbauend auf der Fördermittelzusage ein nichtoffenes einphasiges Wettbewerbsverfahren aus.
Im Rahmen des Wettbewerbs war ein freiraumplanerisches Konzept zu erarbeiten, das den verschiedenen Nutzungsansprüchen im Cheltenhampark gerecht wird. Dieses ist in Einklang zu bringen mit den denkmalrechtlichen Vorgaben und Einschränkungen sowie den stadtklimatischen und ökologischen Herausforderungen. Ziel des Wettbewerbs war die Gestaltung eines attraktiven, innerstädtischen Parks, der auch zukünftig als wichtiger Alltagsort für die Göttinger*innen dient.
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt/innen.
Der Wettbewerb war anonym. Die Wettbewerbssprache war deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer*innen wurden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Übergeordnete Grund-/Leitidee
- Berücksichtigung des Denkmalschutzes (Baudenkmal, archäologisches Denkmal, Naturdenkmal)
- Umgang mit dem Bestand und der Besonderheit des Ortes
- Gestaltungs- und Freiraumqualität
- Vernetzung der Teilbereiche innerhalb des Cheltenhamparks
- Kinder- und Seniorenfreundlichkeit, Barrierefreiheit
- Aneignungsfähigkeit für Nutzende
- Vermeidung von Nutzungskonflikten, Führung des Radverkehrs
- Sicherheit im öffentlichen Raum
- Biodiversität in der Grüngestaltung
- Maßnahmen zur Förderung von Klimaschutz und -anpassung
- Konzept zu den Themen Gewässer und Retention
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.querfeldeins.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bbz.la/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bbzl.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.3.2) Angaben zu den Teilnehmern
Von den 15 der in Erwägung gezogenen Teilnehmenden haben sich insgesamt 10 Teilnehmer an dem Wettbewerbsverfahren durch Abgabe des Wettbewerbsbeitrag beteiligt.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgte die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV. Die Ausloberin ist unter
Würdigung der in RPW § 8 (2) genannten Bedingungen der Empfehlung des Preisgerichts gefolgt und hat das Verhandlungsverfahren zunächst mit der ersten Preisträgerin (Gewinnerin eröffnet.
Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Beauftragung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts abweichen, werden auch die übrigen Preisträger des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlungen eingeladen.
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden im Zuge der Einladung zur Verhandlung bekannt gegeben.
Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 60 % gewichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html