Stadt Göttingen | Cheltenhampark Referenznummer der Bekanntmachung: 7.21.20
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goettingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Göttingen | Cheltenhampark
Städte wandeln sich stetig. Neue Herausforderungen wie der Klimawandel oder auch die Corona-Pandemie haben einmal mehr verdeutlicht, welche Bedeutung öffentlichen Räumen in einer Stadt zukommt. Der Cheltenhampark bildet die einzige größere Grünfläche in direkter Innenstadtlage Göttingens. Daher ist der Park für viele Bürger*innen der Stadt ein wichtiger Alltagsort. Alle Generationen schätzen den Park und eignen sich diesen auf vielfältige Weise an.
Der rund 35.000 qm große Cheltenhampark liegt am östlichen Rand des historischen Kernbereichs Göttingens, direkt angrenzend an den grünen Stadtwall. Die gegenwärtige Gestaltung unterteilt den Park in mehrere Teilbereiche, die jeweils unterschiedliche Gestaltungen, Nutzungen und Charaktere aufweisen. Neben der funktionalen Untergliederung ist der Cheltenhampark mit seiner Gesamtfläche als Naturdenkmal eingetragen. Zusätzlich stehen Teilbereiche ergänzend unter Denkmalschutz. Dazu zählen die Mauer des Schwänchenteichs, welcher ursprünglich als einer von drei Feuerlöschteichen angelegt wurde, der Albanifriedhof mit seinen Grabmalen sowie das zwölfeckige Rohnsche Badehaus.
Die Historie des Parks ist bis heute sichtbar und prägt dessen Erscheinungsbild. Die Gestaltung des Cheltenhamparks ist jedoch insgesamt veraltet. Ausstattungs- und Möblierungselemente sowie vereinzelt auch Wegeoberflächen weisen Erneuerungs- und Sanierungsbedarf auf. Zudem wird die Gestaltung dem steigenden Nutzungsdruck nicht mehr gerecht, denn immer neue Nutzergruppen zieht es in den Cheltenhampark als einzige größere Grünfläche im Innenstadtbereich. Neben dem Freizeitwert sind insbesondere die ökologischen Funktionen hervorzuheben, beispielsweise als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet im Innenstadtbereich.
Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, soll der Cheltenhampark mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Förderprojekt "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betreut durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), zukunftsfähig gemacht werden. Um die bestmögliche Gestaltung zu finden, lobt die Stadt Göttingen aufbauend auf der Fördermittelzusage ein nichtoffenes einphasiges Wettbewerbsverfahren aus.
Im Rahmen des Wettbewerbs ist ein freiraumplanerisches Konzept zu erarbeiten, das den verschiedenen Nutzungsansprüchen im Cheltenhampark gerecht wird. Dieses ist in Einklang zu bringen mit den denkmalrechtlichen Vorgaben und Einschränkungen sowie den stadtklimatischen und ökologischen Herausforderungen. Ziel des Wettbewerbs ist die Gestaltung eines attraktiven, innerstädtischen Parks, der auch zukünftig als wichtiger Alltagsort für die Göttinger*innen dient.
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt/innen.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, und das ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen.
2. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV
Vorlage mindestens einer inhaltlich und mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung und Realisierung einer öffentlich zugänglichen Grünfläche mit Aufenthaltsqualität im Stadt- bzw. Ortsbereich
Die Referenzen müssen in den letzten fünf Jahren realisiert worden sein.
Jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein oder durch entsprechende Eignungsleihe (gem. § 47 VgV) oder Arbeitsgemeinschaft nachgewiesen werden.
Die Bauwerkskosten (Kostengruppe 500) müssen jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto betragen haben.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin bestätigt mit der Einreichung seiner oder ihrer Bewerbung, dass er oder sie Verfasser*in der angegebenen Referenz ist.
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerber*innen ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU)
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV
Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme: Deckungsschutz Personenschäden 2.000.000,- EUR und Sach- und Vermögensschäden 600.000,- EUR; Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat der oder die bevollmächtigte Vertreter*in die Versicherung in der genannten Höhe nachzuweisen. Das weitere Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft oder der Nachunternehmer haben eine Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme nachzuweisen.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber*innen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin (Eingang digitales Postfach) einzureichen. Die Bewerber*innen haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Teilnahmeanträge ohne Bewerberbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.
Die Bewerbung muss bestehen aus
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen)
- Ausgefüllter Referenzbogen (Bestandteil des Bewerbungsformulars) und je ein Blatt DIN A 4 mit der Darstellung der benannten Referenz/en über Abbildungen.
- Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in (Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaft, bei ausländischen Bewerber*innen Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates)
- Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU-Sanktionspaket)
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerber*innen, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über die Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Alle Bewerber*innen werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt.
Landschaftsarchitekt/in, Eintragung in die entsprechende Kammer.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in berechtigt sind.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV)
Juristische Personen haben eine*n bevollmächtigte*n Vertreter*in zu benennen, der oder die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der oder die bevollmächtigte Vertreter*in sowie der oder die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer*innen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Übergeordnete Grund-/Leitidee
- Berücksichtigung des Denkmalschutzes (Baudenkmal, archäologisches Denkmal, Naturdenkmal)
- Umgang mit dem Bestand und der Besonderheit des Ortes
- Gestaltungs- und Freiraumqualität
- Vernetzung der Teilbereiche innerhalb des Cheltenhamparks
- Kinder- und Seniorenfreundlichkeit, Barrierefreiheit
- Aneignungsfähigkeit für Nutzende
- Vermeidung von Nutzungskonflikten, Führung des Radverkehrs
- Sicherheit im öffentlichen Raum
- Biodiversität in der Grüngestaltung
- Maßnahmen zur Förderung von Klimaschutz und -anpassung
- Konzept zu den Themen Gewässer und Retention
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung
Wettbewerbssumme [Betrag gelöscht] EUR brutto
Es ist beabsichtigt drei Preise zu vergeben.
Folgende Aufteilung ist angedacht:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (brutto)
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber der Bauherrin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform
bis zum 29.06.2022
gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auch über diese Plattform.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln und der Zustimmung der Gremien der Stadt, einem der Preisträger*innen, in der Regel dem oder der Gewinner*in, die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. RPW § 8.2) bis mindestens Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung), optional die LPH 6-9, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV. Die Ausloberin wird unter Würdigung der in RPW § 8 (2) genannten Bedingungen der Empfehlung des Preisgerichts folgen und das Verhandlungsverfahren mit dem oder den entsprechenden Preisträger*innen eröffnen. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Beauftragung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts abweichen, werden auch die übrigen Preisträger des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlungen eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden im Zuge der Einladung zur Verhandlung bekannt gegeben. Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 60 % gewichtet.
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen unter den zuvor genannten Bedingungen zu erbringen.
Ein auf der Download-Plattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bewerber / Bieter bzw. der Bewerberin / Bieterin dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner oder ihrer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden.
Nicht angemeldete / freigeschaltete Bieter*innen müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber*innen gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.
Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich)
Ende Bewerbungsfrist 11.07.2022
Auswahl der Teilnehmenden 22.07.2022
Teilnahmebestätigung bis 29.07.2022
Freischaltung der Auslobungsunterlagen bis 05.08.2022
Kolloquium 02.09.2022
Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen 28.10.2022, Tagesstempel
Preisgericht 01.12.2022
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUXRP79
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html