Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10116754
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen
Lieferung eines Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen inkl. Demontage des Altgeräts, Aufbau, Inbetriebnahme sowie und Softwareschulung
Hannover
Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen inkl. Demontage des Altgeräts, Aufbau, Inbetriebnahme sowie und Softwareschulung. Das zu liefernde Röntgendiffraktometrie-System wird zur Mineralidentifikation eingesetzt. Das Gerät muss mit einem sekundärseitigen Doppeldetektorsystem ausgestattet sein. Dabei muss insbesondere die Wahl des Detektors ohne mechanische Umbauten, sondern alleine durch Softwaresteuerung möglich sein. Die Messungen müssen ab 2 Grad 2 Theta möglich sein, ohne dass die Probensignale durch Artefakte gestört werden. Das Doppeldetektorsystem muss sowohl mit einem ortsauflösenden Detektor als auch mit einem fokussierenden Sekundärmonochromator in Kombination mit einem Szintillationszähler oder
Proportionalzählrohr ausgestattet sein. Das Röntgendiffraktometer-System muss die
Bearbeitung sprühgetrockneter Proben erlauben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Vor der
Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
2. Eigenerklärung VO-2022-833
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung VO-2022-833“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Diese Erklärung ist vom Bieter/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften auszufüllen. Angebote von Bietern, die eine entsprechende Erklärung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
1. Eigenerklärung Unternehmensangaben
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
1. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens fünf geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:
- Nachweis über den Verkauf eines Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen, das die
Anforderungen und dem Einsatzzweck der Leistungsbeschreibung erfüllt.
- Dabei sind folgende Anforderungen nicht zwingend Bestandteil des Referenznachweises:
a) Doppeldetektorsystem,
b) 20 Sonderprobenträger zur Aufnahme keramischer Platten,
c) Co-Keramikröhre (alternativ sind Cu-Keramikröhren möglich).
Alle o.a. Anforderungen müssen von jeder vorzulegenden Referenz komplett erfüllt sein.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Nachweis der Personalstärke und -qualifikation
Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Die zum Einsatz vorgesehene/n Fachkraft bzw. Fachkräfte müssen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung verfügen:
- Der Auftragnehmer verfügt über einen deutschsprachigen oder englischsprachigen Kundendienst. Der Bieter muss dieses mit Angebotsabgabe ausdrücklich bestätigen.
3. Nachweis der Leistungsmerkmale
3.1 Unterlagen zum Nachweis der Mindestanforderungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte / des angebotenen Gerätes belegen. Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg erforderlichen technischen Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen anzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
3.2 Testmessungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot Ergebnisse von vom Auftraggeber vorgegebenen Testmessungen an einer vom Auftraggeber spezifizierten Probe beizufügen: Korund NIST SRM 676a oder alternativ: Baikowski CR1 Alumina Powder.
Die Testmessungen müssen an dem vom Bieter angebotenen Gerätetyp inkl. des Doppeldetektorsystems durchgeführt werden. Der Bieter hat dieses und die Verwendung der spezifizierten Probe des Auftraggebers mit seinem Angebot ausdrücklich zu bestätigen. Folgende Mess-Bedingungen müssen eingehalten werden:
i) konstant bestrahlte Probenlänge 20mm,
ii) 2-150° 2theta,
iii) Intensität des stärksten Peaks: min. 10000 counts.
Die Ergebnisse der Testmessungen sind als Messdateien (Anbieter-unabhängiges Textformat, zweispaltig: 2theta-Winkel und Intensität in abs. counts) an der vom Auftraggeber vorgegeben Probe (Korund-Standard) vorzulegen.
Sollte das typische XRD-Referenzmaterial beim Bieter nicht vorhanden sein kann das Material auf schriftliche Anfrage des Bieters über die Vergabeplattform des Bundes an eine vom Bieter benannte Adresse zugeschickt werden. Die Zusendung durch den AG erfolgt innerhalb von ca. 5 Tagen (Absendung der Proben). Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Anforderung so rechtzeitig vorliegt, dass ihm eine vollständige Angebotsabgabe inkl. der Ergebnisse der Testmessung möglich ist. Mit dem Ergebnissen ist folgendes nachzuweisen: Die Messungen müssen mind. ab 2 Grad 2 Theta bis mind. 150 Grad 2 Theta mit beiden Detektoren durchgeführt sein, ohne dass die Probensignale durch Artefakte gestört werden. Hierzu zählen Störungen des Strahlengangs wie primär- bzw. sekundärseitig dejustierte Blenden (automatische/feste Divergenz-, Streustrahlen- und Sollerblenden), Monochromatoren bzw. Energiefenstereinstellungen von Detektoren.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
1. Nachweis des Marktpreises
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Preisrecht VO PR 30/53“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
2. Angaben zum Energieverbrauch
Mit seinem Angebot hat der Bieter Unterlagen vorzulegen in denen der Energieverbrauch der angebotenen Geräte genannt wird.
3. Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.