Konrad 2 - Errichtung einer Modulanlage "am Wäldchen"
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad 2 - Errichtung einer Modulanlage "am Wäldchen"
Auf dem Schachtgelände Konrad 2 in 38239 Salzgitter, Industriestraße Nord 55, Geländeabschnitt Nord, soll eine 3-geschossige Büromodulanlage schlüsselfertig errichtet werden. Die neue Büroanlage wird auf dem bisherigen Standort einer eingeschossigen Containeranlage als Baubüroeinrichtung auf dem Gelände Konrad 2, jedoch außerhalb des umschlossenen Geländes der eigentlichen Schachtanlage Konrad 2 errichtet. Diese Fläche befindet sich in ca. 1,0 km Entfernung zur Schachtgelände, unterliegt jedoch ebenfalls vollumfänglich dem Bergrecht. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planung, Rückbau/Abriss/Demontage und Entsorgung der bestehenden Altcontaineranlage sowie die Planung, Fertigung/Beschaffung, Montage, Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme einer neuen, temporären Büroanlage unter Berücksichtigung baugenehmigungsrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Aspekte.
Die Grundfläche der 3-geschossigen Containeranlage hat eine Größe von max. 13,00 m x 41,00 m. Dies beinhaltet auch den Treppenaufgang sowie den zweiten Fluchtweg. Die Containeranlage ist als Planungs- und Baubüro vorgesehen und für eine Anzahl von mindestens 96 Büroarbeitsplätzen auszulegen. Weiterhin im Umfang vorzusehen sind die zugehörigen Maßnahmen zur Gründung sowie aller Anschlussarbeiten bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Wartungs- und Serviceleistungen gehören ebenfalls zum Ausschreibungsgegenstand.
Um das Zustimmungsrisiko des zu beauftragenden Leistungsumfangs zu minimieren, soll der Bieter bereits mit dem Angebot eine herstellerspezifische Konzeptplanung vorlegen, welche die wesentlichen Inhalte beschreibt; sofern baugenehmigungsrechtliche Sachverhalte betroffen sind, müssen diese im Rahmen des Konzeptes dargelegt werden. Sollten sich im Bieterkonzept Abweichungen zu den Vorgaben dieser Ausschreibung ergeben, so sind diese im Angebot kenntlich zu machen und zu begründen. Die Umsetzung der Maßnahme ist zeitnah erforderlich und sollte möglichst unmittelbar nach Abschluss der Verhandlung und erfolgter Vergabe beginnen. Die Nutzung der Modulanlage ist für Q2/2024 vorgesehen.
Das vorgelegte Bieterkonzept wird durch den AG im Rahmen der Verhandlung hinterfragt; der AG behält sich vor, das Bieterkonzept während der Verhandlungsphase auch mit der Genehmigungsbehörde resp. Aufsicht zu diskutieren, um ggf. mögliche Einwände im Rahmen des Vergabeverfahrens berücksichtigen zu können. Die Erkenntnisse aus dem Bietergespräch und Fachgesprächen mit der Aufsicht fließen in eine überarbeitete Leistungsbeschreibung (FLB) ein, auf die der Bieter ein finales Angebot abgeben kann.
Ergeben sich Verzögerungen bei der Planung und Genehmigung kann der Auftrag - nach Mitteilung durch den Auftraggeber - verlängert werden.
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen u. technischen Leistungsfähigkeit. Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt, welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Unter diesen Bewerbern wird anhand vgl. Bewertung der vorgelegten Unternehmensstruktur und Referenzangaben ermittelt, welche zu den am qualitativ besten geeigneten Bewerbern zählen und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen der Umsatz des Bewerbers und dargestellten Referenzprojekte ein. Das Bieterfeld wird auf 5 Unternehmen beschränkt. Die Auswahl erfolgt auf die qualitativ besten Referenzen. Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 5 Mio. EUR erzielt haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulars zu erfolgen. Das Formular nennt im Detail die Angaben und Nachweise, die zur Bewertung des Teilnahmeantrages gefordert werden. Diese sind:
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Gewerbeerlaubnis,
— Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Gewebezentralregisterauszug,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Mitarbeiterstruktur.
Die diesbezügliche Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Leistungen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Gelangt ein nicht präqualifizierter Bewerber in die engere Wahl, sind die o. g. Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Jede Nachweise/ Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens, ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die unter Punkt III.2.1) aufgeführten Nachweise vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Nachweisüber die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
— Umsatz des Bewerbers bei der Errichtung von Sicherungsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angabe, ob ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN 9001 oder gleichwertig existiert,
— Angaben zu vergleichbaren Leistungen/Referenzen.
Referenzen zu ähnlichen ausgeführten Projekten innerhalb der letzten 5 Jahre.
- mehrgeschossige Modulanlage
- Moduleinheit mit mind. 80 Arbeitsplätzen
- Ausführung nach deutschem Baurecht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.