Städtebaulicher Wettbewerb "Städtebauliche Neuordnung Bahnhofstraße und Rathausviertel in Lehrte"

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lehrte.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Städtebaulicher Wettbewerb "Städtebauliche Neuordnung Bahnhofstraße und Rathausviertel in Lehrte"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Lehrte beabsichtigt die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Neuordnung des Bahnhofs- und Rathausviertels in Lehrte, um vielfältige und kreative Lösungsvorschläge für die Behebung der städtebaulichen und funktionalen Missstände im Bereich Bahnhofstraße/Rathausviertel zu erhalten.

Das Wettbewerbsgebiet (ca. 4,4 ha) befindet sich unmittelbar am Bahnhof der Stadt Lehrte, welcher der zweitgrößte Pendlerbahnhof der Region Hannover ist und damit einen bedeutenden Knotenpunkt des Schienenverkehrs darstellt. Um den Bahnhof herum entwickelte sich die heutige Kernstadt. Der Lehrter Bahnhof bildet heute eine deutlich wahrnehmbare städtebauliche Zäsur und ist gleichzeitig ein stark frequentierter Verkehrs- und Transitraum. Täglich nutzen viele Menschen den Bahnhofstunnel oder die Unterführung an der Berliner Allee (B 443), um zu den Bahngleisen, zur Schule, zur Arbeit oder zum Einkaufen zu gelangen.

Sowohl im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als auch im aktuellen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) wird der Bereich Bahnhofstraße als Fokusraum der Stadtentwicklung definiert. Hier bündeln sich städtebauliche und funktionale Missstände, u.a. Barrierewirkung der Bahnanlagen, geringe bauliche Qualität, wenig Aufenthaltsqualität, brachliegende Bahnanlagen, eklatante funktionale und gestalterische Mängel des Bahnhofstunnels, etc., die sich negativ auf die Funktion, das Sicherheitsempfinden und das Image der Kernstadt auswirken.

Um dem Attraktivitätsverlust und Trading-Down-Effekt entgegenzuwirken und modellhaft aufzuzeigen, wie mit typischen strukturellen Problemlagen regional bedeutender Bahnhofsstandorte in Niedersachsen zukunftsweisend für die Themenfelder Mobilität, Städtebau und Freiraum im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung umzugehen sein kann, beabsichtigt die Stadt Lehrte die Erstellung des Masterplans „Zukunftsraum Bahnhofs- und Rathausviertel“ auf Basis des Wettbewerbsergebnisses.

Zudem nimmt das Projekt teil am Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“, um innovative Lösungen mit besonderem Modellcharakter für vergleichbare Herausforderungen in Niedersachsen zu erzeugen.

Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Lösungsansätze, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein stabiles städtebauliches Gerüst für weitere Planungsprozesse zu erhalten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:

• zur Führung der BerufsbezeichnungStadtplanerIn berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;

• die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung StadtplanerIn nach § 13 NArchG (auswärtige/r StadtplanerIn) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des EWR, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich (UK) haben oder

• zur Führung der Berufsbezeichnung StadtplanerIn nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU­-Richtlinie.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung:

• Ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und

• einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und

• eine/n bevollmächtigte/n VertreterIn der Gesellschaft und eine/n VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.

IngenieurInnen, die im Bereich Verkehrsplanung tätig und Mitglied einer Ingenieurkammer sind, ArchitektInnen sowie LandschaftsarchitektInnen sind in Bewerbergemeinschaften mit einer/einem StadtplanerIn teilnahmeberechtigt.

Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin/einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier MitarbeiterInnen.

Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie freie MitarbeiterInnen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

b) Wettbewerbsverfahren / Auswahl der TeilnehmerInnen

Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.

Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Von der Ausloberin wird eine TeilnehmerInnenzahl von 15 angestrebt, alle 15 TeilnehmerInnen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.

Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird am 31.03.2023 auf elektronischem Weg an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist vom 03.04. bis einschließlich 04.05.2023 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB – möglich:

https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-ausschreibungen/

Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:

• Name der/des BewerberIn (bei BüropartnerInnen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitglieds; die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,

• Eintragungsnachweis in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung,

• Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E­-Mail.

Mit der Bewerbung versichert die/der BewerberIn, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (PartnerIn oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass die/der BewerberIn akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der/des BewerberIn bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. ihrer/seiner Arbeit führen.

Alle 15 TeilnehmerInnen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein einer/eines RechtsvertreterIn der Ausloberin aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp­sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen TeilnehmerInnen erhalten eine Absage per E-­Mail.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

StadtplanerInIngenieurInnen (im Bereich Verkehrsplanung tätig, Mitglied einer Ingenieurkammer), ArchitektInnen sowie LandschaftsarchitektInnen in Bewerbergemeinschaften mit einer/einem StadtplanerIn

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:

a) Städtebau / Gestaltung

- Städtebauliche Einfügung in das Umfeld

- Gestaltqualität

b) Funktionalität

- Erfüllung der städtebaulichen Vorgaben

- Erfüllung der funktionalen Anforderungen und Nutzungsbedarfe

- Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften

c) Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich städtebaulicher Kennwerte

Bindende Vorgaben, die zum Ausschluss einer Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/05/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 67.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten. Die Deutsche Bahn AG beteiligt sich mit 15.000 € an der auszuschüttenden Preissumme.

Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 27.000 €

2. Preis 17.000 €

3. Preis 10.000 €

Anerkennungen 13.000 € (z.B. 2 x 6.500 €)

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Frank Prüße, Bürgermeister
2. Jörn Tunat, DB Station & Service AG
3. Hans-Jürgen Licht, SPD-Fraktion, Vorsitzender Bau- und Verkehrsplanungsausschuss
4. Wilhelm Busch, Gruppe CDU/FDP, 2. stellv. Bürgermeister
5. Roland Schütz, Gruppe Grüne/Linke, 3. stellv. Bürgermeister
6. Prof. Anne Beer, Stadtplanerin/Architektin, München
7. Christian Bollwein, Stadtplaner/Architekt, Stadtbaurat Stadt Lehrte
8. Karin Kellner, Stadtplanerin/Architektin, Hannover
9. Prof. Dr. Michael Koch, Stadtplaner/Architekt, Berlin/Basel
10. Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum
11. Axel Springsfeld, Verkehrsplaner/Stadtplaner, Aachen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Der Auslobung liegt die „Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Sie ist Bestandteil der Auslobung. Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr. 212-32-23/03 registriert.

b) Termine

03.04.-04.05.2023 Bewerbungsfrist

09.05.2023 Losziehung

KW 21 Versand der Unterlagen

06.06.2023 Rückfragenfrist

13.06.2023 Kolloquium

22.08.2023 Abgabe Planunterlagen

05.09.2023 Abgabe Modell

23.11.2023 Preisgericht

06.12.2023 Ausstellungseröffnung

c) Weitere Bearbeitung der Aufgabe:

Die Ausloberin erklärt, dass sie der/dem GewinnerIn oder einer/einem der PreisträgerInnen die weitere Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs auf Grundlage des Merkblatts 51 "Empfehlungen zum Städtebaulichen Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung" (Stand 12/2020) übertragen wird, insbesondere

• soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,

• soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten WettbewerbsteilnehmerInnen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der/des PreisträgerIn bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Es ist beabsichtigt zunächst mit der/dem GewinnerIn Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen PreisträgerInnen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.

Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den PreisträgerInnen als ein Zuschlagskriterium mit max. 50 Punkten in die Bewertungen ein. Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden.

Dabei wird folgende Punkteverteilung für die Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses zugrunde gelegt:

Die/Der 1. PreisträgerIn erhält 50 Punkte.

Die/Der 2. PreisträgerIn erhält 35 Punkte.

Die/Der 3. PreisträgerIn erhält 25 Punkte.

Die Wettbewerbsaufgabe wird nach dem Merkblatt 51 "Empfehlungen zum Städtebaulichen Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung" (Stand 12/2020) in die Kategorie "Mittlere Anforderungen" eingestuft.

d) Datenschutzhinweis

Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden:

- Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepages),

- Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens,

- Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen,

- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) in Fachmedien und

- Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) auf der Homepage von Drees & HUesmann Stadtplaner PartGmbB.

Weitere Daten - insbesondere die Berufsbezeichnung, die Zugehörigkeit zu einer Architektenkammer und das Eintragungsdatum - werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet.

e) Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die WettbewerbsteilnehmerInnen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.

Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Ausloberin eingehen. Verstöße, die erst aufgrund der Ausstellungseröffnung erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb von 10 Tagen gerügt werden.

Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/04/2023

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