Security Operations Center

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
Postanschrift: Freisestraße 9/10
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.skbs.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18737a755db-4917201c2eb4ac0b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtisches Klinikum
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Security Operations Center

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48730000 Sicherheitssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Managed Service Leistungen im Bereich Security Operation Services (SOC) und Managed Detection & Response (MDR) an einen fachkundigen und leistungsfähigen Auftragnehmer (AN). Die Leistungen des AN umfassen die Implementierung und Lizenzierung der benötigten Hardware- und Software Komponenten für den Service über die gesamte Vertragslaufzeit sowie die Umsetzung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß der Definitionen des Auftraggebers aus der Leistungsbeschreibung. Erwartet wird ein 24x7 Service, voll einsatzbereit nach einer gemeinsam definierten Transitionsphase.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Braunschweig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vgl. oben Abschnitt II.1.4)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung um weitere 12 Monate zu verlängern.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.

Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Bei Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet zunächst die Summe der gemäß Abschnitt V Ziffer 1 im Teilnahmeformulars bei den Referenzen 1 bis 3 erzielten Punktzahlen über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 im Teilnahmeformular bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 im Teilnahmeformular bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens und den durchschnittlichen jährlichen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme besteht oder bestehen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen über erbrachte Leistungen im Bereich Security Operations Center (SOC), untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum, c) Leistungserbringer, d) Art des Auftraggebers, e) Bettenanzahl, f) Mitarbeiter des Referenzgebers und g) erbrachte Teilleistungen. Die Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Leistungserbringer, Art des Auftraggebers, Bettenanzahl, Mitarbeiter des Referenzgebers und mindestens zwei erbrachte Teilleistungen nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenzen werden – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.

Eigenerklärung über die Anzahl der technischen Fachkräfte (=Analysten im SOC), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Mindestreferenzen sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. Name des Auftraggebers, Erbringungszeitraum, Leistungserbringer, Art des Auftraggebers, Bettenanzahl, Mitarbeiter des Referenzgebers und mindestens zwei erbrachte Teilleistungen nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.

Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.

Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.

Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.

Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des Formulars zu vermerken.

Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen bezeichnen.

Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Teilnahmeformulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 dieses Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/04/2023

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