Ausschreibung Unterhalts- und Grundreinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reppenstedt
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21391
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gellersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden der Samtgemeinde Gellersen
Gebäude in der Gemeinde Reppenstedt
Reppenstedt
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden
Kiga Reppenstedt: 865 m²
Krippe Reppenstedt: 654 m²
Grundschule Reppenstedt: 4.368 m²
Grundschule Reppenstedt (Turnhalle): 733 m²
Gellersenhalle: 1.773 m²
Blauer Salon: 181 m²
JUZ: 124 m²
Gellersen-Haus: 465 m²
gesamt ca. 9.164 m²
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In den Schulen und Sporthallen endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Sommerferien.
Abweichender Leistungsbeginn des AN in folgenden Gebäuden:
• Gellersen-Haus (Leistungsbeginn 15.03.2024)
Gebäude in den Gemeinden Westergellersen und Kirchgellersen
Westergellersen und Kirchgellersen
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden
Krippe Westergellersen: 355 m²
Kiga Westergellersen: 735 m²
Mehrzweckhalle GS Westergellersen: 398 m²
Krippe Kirchgellersen: 338 m²
gesamt ca. 1.825 m²
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In der Schule endet die Leistung des AN jeweils am letzten Schultag vor den Sommerferien.
Abweichender Leistungsbeginn des AN in folgenden Gebäuden:
• Mehrzweckhalle in der Grundschule Westergellersen (Leistungsbeginn 01.09.2023)
• Krippe Kirchgellersen (Leistungsbeginn 01.11.2023)
• Krippe Westergellersen (Leistungsbeginn 01.06.2024)
• Kindergarten Westergellersen (Leistungsbeginn 01.06.2024)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
- Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter
- seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
- in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot einzureichen:
- eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- eine Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass
- der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Samtgemeinde Gellersen
Dachtmisser Straße 1
21391 Reppenstedt
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungen:
Vor Abgabe eines Angebotes wird die Besichtigung der Gebäude empfohlen, um sich von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden einen Eindruck zu ermöglichen und dies bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen. Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstellen können nicht berücksichtigt werden.
Die Ansprechpartner für die Anmeldung zu Besichtigungen und die möglichen Termine sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich über die eVergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Um alle Fragen rechtzeitig vor der Angebotsfrist beantworten zu können, sollten diese bis spätestens 24.04.2023 / 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen.