FBB - Neue Hängebrücke und Brückensanierung Referenznummer der Bekanntmachung: LV-27
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goesf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [gelöscht]
Abschnitt II: Gegenstand
FBB - Neue Hängebrücke und Brückensanierung
Die Stadt Göttingen beabsichtigt das bestehende, denkmalgeschützte Freibad am Brauweg zu sanieren und zu attraktivieren. Sämtliche Becken sollen grundlegend überarbeitet werden. Dies beinhaltet die Entfernung aller Überlaufrinnen, die Entfernung der Folienauskleidung, Abbruch der Beckenköpfe. Die Badewassertechnik ist weitestgehend zu erneuern und in Teilen zu überarbeiten. Alle Becken erhalten neue Edelstahlrinnen und eine neue Folienauskleidung. Das Nichtschwimmerbecken West wird zum Kinderbecken umgebaut. Die Durchschreitebecken werden durch barrierefreie Durchschreitemulden ersetzt. Die bestehende Großrutsche, sowie der historische Sprungturm sind zu erhalten und
während der Baumaßnahme zu schützen. Das bestehende Kinderbecken wird zu einem Trockenspielplatz umgestaltet.
Nach Fertigstellung der Becken werden die Pflasterflächen mit neuen Belägen versehen und die Übergänge zur höherliegenden Liegewiese landschaftsplanerisch überarbeitet.
Die Uferbereiche der Leine werden auf beiden Seiten geöffnet und in den Badebetrieb als Naturerlebnisraum mit eingebunden. Eine neue Spiel-Hängebrücke ergänzt das Angebot.
Parallel dazu wird das Eingangsgebäude denkmalgerecht saniert. Die Abläufe der beiden getrennten Bauvorhaben sind miteinander dergestalt zu koordinieren, dass keine Behinderungen entstehen.
Die Baustellenzufahrt wird von Norden über den Brauweg, den mittleren Zufahrtsweg und das Rondell angefahren. Parkmöglichkeiten sind vor dem Westflügel des Eingangsgebäudes.
Das Baufeld wird in östlicher Richtung über den bestehenden Radweg erreicht. Das gesicherte Einfahrtstor mit Zugangskotrolle befindet sich hinter dem Ostflügel. Das Baufeld wird im Gegenverkehr befahren. Wendemöglichkeit auf einem befestigten Wendekreis im Westlichen Bereich. Es gibt nur begrenzte Lagerflächen auf dem Gelände. Diese sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Das südlich der Leine gelegene Grundstück wird vom Sandweg aus erreicht und steht nur für die Arbeiten zum Errichten der Spielbrücke zur Verfügung. Die bestehende Brücke ist nicht befahrbar.
Es ist eine Dschungelbrücke in V-Form, gem. Grafiken und Plananlagen zu liefern und zu montieren. Das Einhängen und Aufspannen der Brückenkonstruktion mittels Hebewerkzeugen/Mobilkränen ist einzukalkulieren. Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe ein Bild über die örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen und so die Logistik entsprechend planen zu können.
Erstellung einer prüffähigen statischen Berechnung der gesamten Hängeseilbrückenkonstrunktion einschl. Gründungen/Befestigungsmittel nach DIN EN 1176-1:2017-12 inkl. Zugangskonstruktion (zum Aufdübeln) und Stahl-Betonfundamenten). Sowie Wasserhaltung und Erstellung der Brückenfundamente.
Die bestehende Brücke über der Leine soll einen neuen Belag (nicht Teil dieser Ausschreibung) und ein neues Holzgeländer auf einer Stahlrahmenkonstruktion erhalten. Das alte Geländer ist zuvor zu demontieren.
Freibad Brauweg Brauweg 60 37073 Göttingen
- Dschungelbrücke in V-Form liefern und montieren inkl. Wasserhaltung und Erstellung Brückenfundamente
- Demontage altes Geländer Bestandsbrücke
- Neumontage Holzgeländer Bestandsbrücke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
- 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren von ähnlichen Hängebrücken (betrifft
den Brückenhersteller)
- 3 Referenzen zum Nachweis von Montagen dieser Hängebrücken aus den letzten 5
Kalenderjahren (betrifft die Montagefirma)
Abschnitt IV: Verfahren
Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG
Windausweg 60
37073 Göttingen
Amray Habermann und Charlotte Hoffmann (Sekretariat GoeSF)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YWJ6SDE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWVB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehen unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.