Aufzugsanlagen Mehrfamilienhaus WiO 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 133/WiO/7
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-osnabrueck.de/wohnen/wio-wohnen-in-osnabrueck
Abschnitt II: Gegenstand
Aufzugsanlagen Mehrfamilienhaus WiO 3
Rohbauarbeiten Mehrfamilienhaus
Quebeccallee 20/22 49090 Osnabrück
Aufzugsanlagen Mehrfamilienhaus
Baumaßnahme Art der Baumaßnahme: Neubau
Gebäude Gebäude zur Nutzung als: Wohngebäude
Gesamtanzahl Geschosse: 4 Geschosse pro Haus
Dachform: Flachdach
Höhe First über OK Geländer: 12,83 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1. Allgemeine Angaben zum Bewerber (Darstellung der Organisationsstruktur und der Eigentumsverhältnisse in Eigenerklärung).
A2. Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfüllt sind.
A3. Vorlage eines aktuellen Handelsregister-Auszuges in Kopie, der nicht vor dem 01.01.2023 datiert sein darf.
B1. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
B2. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
B3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese mindestens projektbezogen im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Versicherung muss Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis, Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis je Schadensereignis abdecken.
B4. Eigenerklärung, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
B5. Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft und die gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot hat alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einem Angebot, behält sich die WiO GmbH eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM66KGL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."