Neubau einer Förderschule für geistige Entwicklung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schulsanierung-gifhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Förderschule für geistige Entwicklung
Holzbauarbeiten
Seershäuser Landstraße
38536 Meinersen
- Bauseitige Werkplanung prüfen und anmerken, Schlussbearbeitungsstand stufenweise freigeben
- 9 Stk Brettschichtholzdachbinder zzgl. Verbände
- ca. 450 cbm Bauschnittholz Dach
- ca. 7.500 qm Dachelemente mit Behelfsabdichtung
- ca. 690 qm Trapezbleche mit Behelfsabdichtung
- ca. 5.300 qm Aussenwände in Holzrahmenbauweise
- ca. 4.300 qm Holzfassade
- ca. 8.000 qm Innenwände in Holzrahmenbauweise
- ca. 350 Stk Holz-Alu-Fenster mit/ohne Verschattung
- ca. 90 Stk Aussentüren
- Gerüstbau/Absturzsicherungen
zu II. 2.7) Weitere Einzelfristen gehen aus den Vergabeunterlagen (Anlage zu Formblatt 214) hervor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenznachweise mit dem im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Teilnahmbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen (EU)
- Besondere Vertragsbedingungen:
Der Bieter erklärt sich einverstanden, dass im Falle einer Auftragserteilung, für
Bauwesen 0,25%
Baustrom 0,15 %
Bauwasser 0,15 %
Baureinigung 0,20 %
der Abrechnungssumme von seiner Schlussrechnung in Abzug gebracht werden.
- Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) ist zu leisten.
- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
Die Sicherheitsleistungen können als Bürgschaft erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Lehmweg 58, 38518 Gifhorn
Nur Vertreter/innen der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland