Konzessionsvertrag Grundstück im östlichen Bereich des Hafens Bohmte Referenznummer der Bekanntmachung: 10-23

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bohmte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hafen-bohmte.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9F6KKA/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worpswede
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27726
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergrecht.net
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9F6KKA
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konzessionsvertrag Grundstück im östlichen Bereich des Hafens Bohmte

Referenznummer der Bekanntmachung: 10-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63700000 Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Hafen Wittlager Land GmbH (im Folgenden HWL) ist Eigentümerin des Hafen Bohmte am Mittellandkanal. HWL ist auch Eigentümerin des im östlichen Bereich des Hafens Bohmte belegenen Gewerbegebietes. Hier steht aktuell noch ein ca. 3,5 ha großes, erschlossenes Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang zur Verfügung. Dieses Grundstück soll im Rahmen der hier gegenständlichen Vergabe vermarktet werden. Auf diesem Grundstück soll eine Biomethananlage errichtet und betrieben werden. Sowohl die Errichtung, als auch der Betrieb müssen nachhaltig gestaltet werden. Der Betrieb muss darüber hinaus hafenaffin gestaltet werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65400000 Andere Energieversorgungsquellen
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Hafen Wittlager Land 49163 Bohmte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das im Rahmen dieses Verfahrens zu vermarktende Grundstück mit einer Gesamtgröße von ca. 3,5 ha liegt im östlichen Bereich des Hafen Wittlager Land und soll mit diesem Verhandlungsverfahren für eine zweckgerichtete Ansiedlung mittels Abschlusses eines Grundstücksvertrages im Wege eines Miet-/Pachtvertrages oder Erbbaurechtsvertrages vergeben werden (nachfolgend: "Konzessionsvertrag"). Ein Erwerb der Flächen ist ausgeschlossen.

Die erschlossene Gewerbefläche ist derzeit noch nicht vermessen und in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Lageplan gelb markiert. Die Fläche ist gelegen zwischen der B51 und der Hafenstraße/Donaustraße/Regenrückhaltebecken. Die Vermessung erfolgt aktuell zwecks Bildung von neuen Flurstücken.

Eine Vergabe des Grundstücks ist nur im Ganzen und nur im Rahmen des vorgegebenen Nutzungszwecks möglich.

In unmittelbarer Nähe befinden sich Anbindungen an das regionale und überregionale Straßennetz (Autobahnanschlüsse zur A1, A30 und A33 sowie zu den Bundestraßen B65, B51, B218). Ferner ist über die VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück mit Sitz in Bohmte eine Anbindung an das Schienennetz in drei Kilometer Entfernung am Bahnhof in der Ortschaft Bohmte vorhanden.

Der Hafen Bohmte ist mit Hilfe von Fördermitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Programmgebiet Stärker entwickelte Region (SER)) von Grunde auf saniert und erneuert worden. Ziel und Schwerpunkt des neu errichteten Hafens ist die Verlagerung des regionalen straßengebundenen Gütertransportes auf die Binnenwasserstraße zur Verringerung von CO2 und damit eine maßgebliche Beteiligung zum Klimaschutz.

Aus diesem Grund werden sowohl für den Hafenbetrieb als auch für den Zu- und Ablaufverkehr ausschließlich klimafördernde Projekte und Kooperationen zur Nutzung zugelassen. Angestrebte Ziele sind hierbei ein möglichst klimaneutraler Hafenbetrieb mit entsprechendem Energiekreislauf und die Unterstützung nachhaltiger Energiegewinnung für die Wittlager Region im Bereich der erneuerbaren Energien durch Nutzung der Hafeninfrastruktur des Hafens Wittlager Land.

Aufgrund des steigenden Bedarfs im Bereich der erneuerbaren Energien und zur Sicherung des Hafenstandortes Wittlager Land beabsichtigt HWL daher, die lokale Energieversorgung für die Wittlager Region durch den Hafenbetrieb selbst zu unterstützen.

a) So soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, um zu einem höchstmöglichen Maß an Umweltfreundlichkeit zu gelangen und einen entsprechenden Beitrag zur CO2- Reduzierung zu leisten.

b) Gleichzeitig sollen durch die hafenaffine Zweckbestimmung der Fläche auch erhebliche Mengen an Umschlag über den Hafen Wittlager Land abgewickelt werden. Dadurch wird der Hafenstandort gestärkt.

Zur Umsetzung dieser Ziele soll daher auf dem hier gegenständlichen Grundstück eine Biomethananlage errichtet und betrieben werden.

Die angestrebte Versorgungskomponente steht unter dem Vorbehalt der energierechtlichen Zulässigkeit. Der im Rahmen dieses Verfahrens zu ermittelnde zukünftige Betreiber der Biomethananlage (im Folgenden: der Anlagenbetreiber) auf der Fläche hat die hierzu erforderlichen Genehmigungen und rechtlichen Schritte auf eigene Kosten einzuholen bzw. einzuleiten. Es wird keine Abnahmegarantie o.ä. für die entstehenden Mengen des Biomethan und der übrigen Produkte gegeben.

Für die Vergabe der vorstehend beschriebenen Konzession führt HWL das hier gegenständliche Verfahren durch.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Konzessionsvertrages richtet sich - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mit dem Teilnahmeantrag ist ein vorläufiges Grobkonzept zu der von dem jeweiligen Bieter vorgesehenen Ansiedlung einzureichen.

Mit dem Grobkonzept ist darzulegen, dass die nachstehenden Mindestanforderungen an das Ansiedlungsvorhaben eingehalten werden:

1.

a) Für die von der hiesigen Vergabe betroffene, unmittelbar an den Hafen anschließende Gewerbefläche (in sogenannter zweiter Reihe) ist verpflichtend wasserseitiger Umschlag zu generieren und zu garantieren.

b) Die Fläche ist konkret zum Zwecke der Unterstützung nachhaltiger Energieerzeugung zu nutzen. Hierzu wird

(1) eine Biomethananlage errichtet, die nicht unerhebliche Mengen des in der Region anfallenden, lokal produzierten Wirtschaftsdüngers auf möglichst nachhaltigem Wege in Biomethan umwandelt, so dass dieser in die lokale Energieversorgung für die Wittlager Region eingespeist werden kann. Der Fokus liegt hierbei bewusst auf der Verwendung in der Region vorhandener Rohstoffe/Ressourcen des Wirtschaftsdüngers, um eine nachhaltige Energieerzeugung vor Ort erreichen zu können. Eine Anlieferung von Wirtschaftsdünger aus anderen Regionen (Umkreis von mehr als 75 km) ist ausgeschlossen. Es sollen nur die in der Region produzierten Mengen von Wirtschaftsdünger verarbeitet werden. Vorübergehende Ausnahmegenehmigungen für die Vergärung von auch nicht in der Region produzierten Mengen können für den Fall verhandelt werden, in dem Mengen aus Produktion in der Region nicht zur Verfügung stehen und der Anlagenbetreiber dies nicht zu vertreten hat. Der Betrieb der Anlage ist erforderlichenfalls auch vorübergehend durch nicht in der Region produzierte Mengen sicherzustellen. Die Bieter haben in einem mit dem späteren Angebot einzureichenden und wertungsrelevanten Projektkonzept darzustellen, welche in der Region produzieren Mengen verarbeitet werden sollen. Soweit entsprechende Daten bereits jetzt bekannt sind, ist dies in dem mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Grobkonzept bereits stichpunktartig darzustellen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Inverkehrbringen und Verarbeiten von Wirtschaftsdünger sind zwingend einzuhalten.

(2) Es ist zwingend hafenaffiner Umschlag im Rahmen des Betriebes der Biomethananlage zu generieren und über den Hafen Wittlager Land abzuwickeln.

2. Nach Möglichkeit soll auch eine autonome Energieerzeugung für den Hafen selbst unterstützt werden.

3. Optional können in nachrangigem Umfange auch andere Formen nachhaltiger Energiegewinnung auf dem Grundstück in Ergänzung zu der Biomethananlage realisiert werden

Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass Bestandteil des (später im Laufe des Verfahrens einzureichenden) verbindlichen Angebotes ein detailliertes, aussagekräftiges Betriebskonzept sein wird.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen:

(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird HWL ggf. anfordern.

(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.

(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von HWL zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.

(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.

Auf gesondertes Verlangen von HWL ist einzureichen:

(6) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).

Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. HWL behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.

HWL weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.

(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 ,2021, 2022), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.

(2) Angaben zum Umsatz für die Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen (im Zusammenhang mit der beabsichtigten Ansiedlung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).

Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.

Auf gesondertes Verlangen von HWL sind einzureichen:

(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

(4) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für den Auftrag ggf. erforderliche Erstinvestition aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.

(5) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).

Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. HWL behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.

HWL weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben sind im Fall von Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.

Die Bieter haben ihre Erfahrungen im Hinblick auf den Tätigkeitsbereich Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Wirtschaftsdünger etc.) darzustellen.

Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. HWL behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.

HWL weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

1. Im Verfahren zugelassen sind

a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder

b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.

c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.

2. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von HWL vorzusehen.

3. Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von HWL eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Konzessionsvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlauf des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.

4. HWL behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

HWL behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/05/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der abzuschließende Konzessionsvertrag wird im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start dieses Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt.

HWL stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.

2. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.

3. Die Eignung der sich bewerbenden Unternehmen wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs anhand der bekannt gemachten Kriterien geprüft. Die geeigneten Bieter mit Projekten, die den in Ziff. 4 des Informationsmemorandums dargestellten Mindestanforderungen entsprechen, werden von HWL zur Teilnahme an einer oder mehreren Verhandlungsrunden eingeladen.

4. HWL und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Konzessionsvertrag unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Konzessionsvertrages haben.

5. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter HWL unverzüglich darauf hinzuweisen.

6. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.

7. Alle Vergabeunterlagen werden den Bietern über den jeweiligen (ggf. nachgelagerten) Projektraum auf dem Deutschen Vergabeportal (www.dtvp.de) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt.

8. Alle von HWL ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform (für den Teilnahmewettbewerb: ohne Registrierung) eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet.

9. HWL weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den jeweiligen Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an HWL zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. HWL empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.

10. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von HWL zur Verfügung gestellt.

Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.

11. Es wird den Bietern empfohlen, sich auf der Vergabeplattform als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen. Hierbei sind eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine (elektronische) Kontaktadresse anzugeben. Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Projektraum.

12. In diesem Verfahren tritt die Kanzlei Berg-Packhäuser & Kollegen als Kontaktstelle für den Konzessionsgeber auf. Sie ist zur Entgegennahme und zur Abgabe von Erklärungen im Namen des Konzessionsgebers berechtigt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9F6KKA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB, Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2023

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