Realnutzungskartierung LK Stade Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-67-2023-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realnutzungskartierung LK Stade
Aktualisierung der flächendeckenden Realnutzungskartierung auf Grundlage aktueller Luftbilder (2021) im Landkreis Stade
Ost
Aktualisierung der flächendeckenden Realnutzungskartierung auf Grundlage aktueller Luftbilder (2021) im Landkreis Stade. Hier Los Ost Flächengröße ca. 63.228 ha. Der genaue Flächenzuschnitt kann den den Vergabeunterlagen beigefügten Übersichtskarten entnommen werden
Der Landkreis Stade beabsichtigt, ggf. auch eine Kartierung der Biotoptypen bis auf die Ebene der Untertypen (3. Ebene) zu beauftragen, wenn innerhalb der Haupteinheit nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 24 NNatSchG besonders geschützte Biotope vertreten sind. Für diese zusätzliche Leistung wird um die Abgabe eines gesondert aufgeführten Angebotspreises gebeten (Position 2 (2a-c) im LV).
West
Aktualisierung der flächendeckenden Realnutzungskartierung auf Grundlage aktueller Luftbilder (2021) im Landkreis Stade. Hier Los West Flächengröße ca. 63.410 ha. Der genaue Flächenzuschnitt kann den den Vergabeunterlagen beigefügten Übersichtskarten entnommen werden
Der Landkreis Stade beabsichtigt, ggf. auch eine Kartierung der Biotoptypen bis auf die Ebene der Untertypen (3. Ebene) zu beauftragen, wenn innerhalb der Haupteinheit nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 24 NNatSchG besonders geschützte Biotope vertreten sind. Für diese zusätzliche Leistung wird um die Abgabe eines gesondert aufgeführten Angebotspreises gebeten (Position 2 (2a-c) im LV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
3) Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher haben die Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
3) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zu Referenzen
Es wird vom Auftraggeber vorausgesetzt, dass der Bieter in den letzten 8 Jahren mindestens drei vergleichbare Leistungen erbracht hat. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Realnutzungskartierung auf einer oder mehreren Teilflächen mit einer Gesamtfläche von mindestens 10.000 ha umfasst hat und das Projekt erfolgreich abgeschlossen ist.
Um einen ausreichenden Wettbewerb herzustellen, werden Referenzprojekte berücksichtigt, die in den letzten acht Jahren erbracht worden sind. Bei der Realnutzungskartierung handelt es sich um ein relativ enges Marktsegment, das die vorgenommene Ausweitung des Berücksichtigungszeitraumes rechtfertigt.
Anzugeben sind der jeweilige Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner, der wesentliche Leistungsinhalt (stichpunktartig) und der Ausführungszeitraum.
2) Angaben zur Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren
3) Erklärung zur Qualifikation der mit der Durchführung des Projektes betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Mindestvoraussetzungen:
1) zu den Referenzen:
Angabe und ausführliche Beschreibung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen des Bieters.
Es wird vom Auftraggeber vorausgesetzt, dass der Bieter in den letzten 8 Jahren mindestens drei vergleichbare Leistungen erbracht hat. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Realnutzungskartierung auf einer oder mehreren Teilflächen mit einer Gesamtfläche von mindestens 10.000 ha umfasst hat und das Projekt erfolgreich abgeschlossen ist.
Um einen ausreichenden Wettbewerb herzustellen, werden Referenzprojekte berücksichtigt, die in den letzten acht Jahren erbracht worden sind. Bei der Realnutzungskartierung handelt es sich um ein relativ enges Marktsegment, das die vorgenommene Ausweitung des Berücksichtigungszeitraumes rechtfertigt.
Anzugeben sind der jeweilige Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner, der wesentliche Leistungsinhalt (stichpunktartig) und der Ausführungszeitraum.
2) zur Qualifikation der mit der Durchführung des Projektes betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- die für das Projekt Aktualisierung der flächendeckenden Realnutzungskartierung auf Grundlage aktueller Luftbilder (2021) im Landkreis Stade für den Teilbereich GIS-Darstellung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeitenden (ein zentraler Ansprechpartner sowie mindestens ein Vertreter) müssen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung in der Fachrichtung Geoinformatik, Geodäsie, Geodatenmanagement oder vergleichbar verfügen
- die für das Projekt Aktualisierung der flächendeckenden Realnutzungskartierung auf Grundlage aktueller Luftbilder (2021) im Landkreis Stade für den Teilbereich Kartierung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeitenden (ein zentraler Ansprechpartner sowie mindestens ein Vertreter) müssen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung in der Fachrichtung Biologie, Landschaftsplanung oder vergleichbar verfügen
- die für das Projekt eingesetzten verantwortlichen Mitarbeitenden (ein zentraler Ansprechpartner sowie mindestens ein Vertreter) müssen über Sprachkenntnisse auf einem Kompetenzniveau mindestens nahe Muttersprache (C1 gemäß dem Common European Framework of Reference) der Deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.