Neubau eines Verwaltungsgebäudes zur Rathauserweiterung Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-33
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt.papenburg.de/unsere-stadt/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Verwaltungsgebäudes zur Rathauserweiterung Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten
Stadt Papenburg Hauptkanal re. 68/69 26871 Papenburg
-Baustelleneinrichtung
-Erdarbeiten
-3.100 m3 Oberboden abfahren
-3.900 m3 Füllsand liefern
-Wasserhaltung
-2.200 m2 Baugrube
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
-810 m3 Sohlplatte
-4.000 m2 Decken
-265 m3 Wände
-Maurerarbeiten
-1.850 m2 Klinkermauerwerk
-2.737 m2 Innenmauerwerk
-Innenputzarbeiten
-3.750 m2 Putz
-Estricharbeiten
-4.315 m2 Estrich
- Entwässerung
-425 m Entwässerungsleitungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung". Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o.g. Link online einsehbar (Formblatt 124 Eigenerklärung Bieter) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister
oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mitentscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Abschnitt IV: Verfahren
Hauptkanal li. 58, 26871 Papenburg
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter folgenden Links finden Sie Anleitungen zur Angebotsabgabe:
https://support.cosinex.de/unternehmen/
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Bietertool-Installation
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Abgabe
Bei Fragen zur Plattform wenden Sie sich bitte an den Support-Bereich der cosinex unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYQYWTZE1EN5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html