ÜSTRA_AS DMR_2022_Zuschlag Referenznummer der Bekanntmachung: ÜSTRA_AS DMR Funksystem_2022_Zuschlag
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÜSTRA_AS DMR_2022_Zuschlag
Einführung eines neuen digitalen Betriebsfunksystems (Digital Mobile Radio - DMR) in Bussen und Stadtbahnen
ÜSTRA Am Hohen Ufer 5 30159 Hannover Standorte der ÜSTRA
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (nachfolgend "ÜSTRA" oder "Auftraggeber" oder "Vergabestelle" genannt), eitet mit der Auftragsbekanntmachung ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel ein, einen Rahmenvertrag über den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung und funktionsbereite Bereitstellung eines Digital Mobile Radio-Funksystems (DMR) zur Ablösung der analogen Leitstellenkommunikation der ÜSTRA für Busse und Stadtbahnen nebst damit verbundener Dienstleistungen abzuschließen.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein DMR Tier II-Funksystem (inkl. 10 Jahre Wartungsvertrag) zur Leitstellenkommunikation für Busse und Stadtbahnen, das sich über das gesamte ÜSTRA-Betriebsnetz erstreckt und den derzeit vorhandenen analogen "offenen Ruf" in der Rückfallebene der Leitstellenkommunikation ablöst.
Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 1,5 Mio EUR netto. Abnahmegarantien werden nur in Bezug auf die angebotene Umsetzung der Betriebstechnik zur Installation des digitalen Gleichwellenfunksystems gewährt. Die analoge Beeinflussung der Lichtsignalanlagen (LSA-Beeinflussung) bleibt zunächst analog und soll ggf. bei der Programmierung einer Konfiguration der Fahrzeug-Funkgeräte berücksichtigt werden.
Im Rahmen des EVT-Projektes wurden bereits die alten Bordrechner durch neue Bordrechner ersetzt und (fast) alle Fahrzeuge (Busse & Stadtbahnen) mit Kombi-Funkgeräten der Marke Motorola ausgerüstet.
Ziel ist es, eine digitale, vom vorhandenen IVU-System unabhängige und nicht proprietäre Funkinfrastruktur aufzubauen, die im Falle eines Ausfalls der eigenen Server (ivu/indali), des gesamten öffentlichen Mobilfunknetzes (GSM/3G/4G/5G), eines Unfalls o. Ä., eine Rückfallebene für die Sprachkommunikation des gesamten ÜSTRA-Netzes darstellt.
Details ergeben sich aus der Management Summary des Lastenheftes, beigefügt als Anlage 1 zur Bewerberinformation.
Die Implementierung soll binnen 10 Monaten nach Zuschlag abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ÜSTRA AS DMR 2022 - Verkehrstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büdelsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24782
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHS6K3X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oderzu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland