Stadt Burgdorf - Städtebauliche Sanierung Innenstadt - Vergabe der Sanierungsträgerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 225-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgdorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgdorf.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Burgdorf - Städtebauliche Sanierung Innenstadt - Vergabe der Sanierungsträgerleistung
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von
Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB
der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet "Innenstadt".
Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026 und verlängert sich um 2 Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von
Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB
der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet "Innenstadt".
Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026 und verlängert sich um 2 Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.
Die Stadt Burgdorf beabsichtigt, für die städtebauliche Sanierung der Innenstadt die Sanierungsträgerleistungen zu vergeben.
In den Jahren 2020/2021 hat die Stadt Burgdorf ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) neu aufgestellt und eine entsprechende vorbereitende Untersuchung (VU) im Juni 2021 durchgeführt. Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen sind städtebauliche Missstände in den Bereichen Wirtschaft und Einzelhandel, Baukultur und Ortsbild, Klimaschutz und Klimaanpassung, Natur und Freiraum, Soziale Infrastruktur und
Bildung, Wohnen, Verkehr sowie Kultur und Freizeit festgestellt worden.
Als übergeordnetes Sanierungsziel gilt es die Stärkung des Innenstadtbereichs als funktionale, aktive und vernetzte Ortsmitte für Stadt und Umland umzusetzen. Der Burgdorfer Innenstadt kommen vielfältige Funktionen zu, wobei die Herausforderungen in den letzten Jahren komplexer geworden sind. Der Strukturwandel im Einzelhandel wurde durch die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt und erfordert eine deutliche Erweiterung der Funktionen der Einkaufsinnenstädte. Wohn-, Bildungs-, Freizeit-, Kultur- und Gastronomieangebote sowie Aufenthaltsqualität sind Schlüsselrolle bei der Vitalisierung der Innenstädte als Ort für alle. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Klimawandels und den gestiegenen Anforderungen an den Klimaschutz ist die Sicherung und Anpassung von Stadtgrün eine wichtige Aufgabe.
Der Schwerpunkt der Sanierung liegt auf der Stärkung und Revitalisierung der zentralen Funktion des Innenstadtbereichs "Innenstadt Burgdorf" durch verschiedene Neuordnungs-, Aufwertungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen. Die Attraktivität der Innenstadt soll erhöht werden. Zudem sollen wichtige Impulse gesetzt werden, um strukturelle und funktionelle Missstände zu beseitigen.
Es lassen sich folgende Sanierungsbereiche festhalten:
- Wirtschaft und Einzelhandel
- Baukultur und Ortsbild
- Klimaschutz und Klimaanpassung
- Natur und Freiraum
- Soziale Infrastruktur und Bildung
- Wohnen
- Verkehr
- Kultur und Freizeit
Durch die Entwicklung des Innenstadtbereichs soll eine Stärkung der Funktion als Einkaufs-, Erlebnis-, Arbeits-, und Wohnstandort erreicht werden. Ziel ist es, eine Plattform für soziale Interaktionen und Standort für vielfältiges soziales, kulturelles und medizinisches Infrastrukturangebot zu schaffen.
Die Stadt Burgdorf wurde am 27.10.2022 mit dem Fördergebiet "Innenstadt" in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt - und Ortskerne" aufgenommen. Die Städtebauförderungsmittel für das Jahr 2022 wurden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR festgesetzt (inkl. Eigenanteil der Stadt Burgdorf in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR). Für das Jahr 2023 wurden Städtebaufördermittel in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR angemeldet. Eine Bewilligung hierzu steht noch aus.
Die Eckdaten des Sanierungsgebietes lauten wie folgt:
Lage des Fördergebietes: Innenstadt Burgdorf
Gebietsgröße: ca. 44,8 ha
Einwohnerzahl: 31.083 (Gesamteinwohnerzahl Stand 31.12.2021)
Durchführungszeitraum: 2023 - 2037
Beantragte Gesamtfinanzierungssumme: [Betrag gelöscht] EUR (Stand 24.05.2022)
z.Zt. bewilligte Gesamtfinanzierungssumme: [Betrag gelöscht] EUR
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass sich die Gesamtfinanzierungssumme mit der Programmanmeldung für das Jahr 2024 erhöhen wird, da mit der Aufstellung des Städtebaulichen Rahmenplans und dem anstehenden Beschluss über dessen Inhalte im April 2023 eine neue, konkretere Kostenschätzung vorliegen wird.
Die für die Sanierung zurzeit veranschlagten Kosten in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR werden zu gleichen Teilen von Bund, Land und der Stadt Burgdorf getragen und auf einen Sanierungszeitraum von 10 bis 12 Jahren verteilt (Anteil der Stadt Burgdorf p.a. [Betrag gelöscht] EUR).
Weitere Einzelheiten können den nachfolgenden Unterlagen entnommen werden.
- ISEK 2021
- Vorbereitende Untersuchung (VU) Stadt Burgdorf (Stand Juni 2021)
- Antragsunterlagen Städtebauförderung
- Aufnahmebescheid Städtebauförderung
- Städtebaulicher Rahmenplan (Entwurf vom 21.03.2023) "Innenstadt Burgdorf"
Die Stadt Burgdorf wurde im September 2021 in das Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt" aufgenommen.
Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026 und verlängert sich um 2 Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung des Bieters nachfolgende Erklärungen und Nachweise beizubringen.
1. Persönliche Lage des Bieters
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 158 BauGB für die Beauftragung als Sanierungsträger.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.4 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.6 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.9 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.10 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.11 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich und aktuell (2023) im auftragsrelevanten Bereich (Sanierungsträgerleistungen) beschäftigten Personen (Mindestanforderung), gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen
b) Projektleiter*innen mit Qualifikation Diplom/Master
c) Kaufmännische Sachbearbeiter*innen
d) Technische Sachbearbeiter*innen
e) Juristische Sachbearbeiter*innen
f) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung der/des Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der beruflichen Qualifikation
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
Mit dem Angebot sind die in der Anlage enthaltenen Vereinbarungen zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie bei Einbindung von Nachunternehmen durch jeden Nachunternehmer vorzulegen. Hierzu sind die Anlagen zur Tariftreue verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6KC1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.