Beschaffung eines elektrisch betriebenen (E-) Abrollkippers 26to mit Aufbau für Containertransport 5500mm bis 7000mm, durch die Abfallwirtschafts-und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ab-peine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines elektrisch betriebenen (E-) Abrollkippers 26to mit Aufbau für Containertransport 5500mm bis 7000mm, durch die Abfallwirtschafts-und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
Beschaffungsgegenstand ist die Lieferung (Kauf und Übereignung) eines (E-) Abrollkippers mit Aufbau mit Elektroantrieb durch die Auftraggeberin sowie die Schulung und Unterweisung des Bedienpersonals der Auftraggeberin durch den Auftragnehmer.
Gegenstand der Beschaffung ist weiterhin die regelmäßige Wartung des gelieferten Fahrzeugs sowie eventuell anfallende Reparaturarbeiten bzw. Instandsetzungsarbeiten, die über das bloße Ersetzen von Verschleißteilen hinausgehen. Näheres regeln die Besonderen Vertragsbedingungen (siehe Kapitel IV. der Vergabeunterlagen).
Abfallentsorgungszentrum (AEZ) Stedum Hildesheimherstraße 15, 31249 Hohenhameln-Stedum/Bekum.
Beschaffungsgegenstand ist die Lieferung (Kauf und Übereignung) eines (E-) Abrollkippers mit Aufbau mit Elektroantrieb durch die Auftraggeberin sowie die Schulung und Unterweisung des Bedienpersonals der Auftraggeberin durch den Auftragnehmer.
Gegenstand der Beschaffung ist weiterhin die regelmäßige Wartung des gelieferten Fahrzeugs sowie eventuell anfallende Reparaturarbeiten bzw. Instandsetzungsarbeiten, die über das bloße Ersetzen von Verschleißteilen hinausgehen. Näheres regeln die Besonderen Vertragsbedingungen (siehe Kapitel IV. der Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärung des Bieters, dass:
—— keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen,
—— keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,
—— kein Verbotstatbestand nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 erfüllt wird,
—— keine der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegen,
—— er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen (betrifft Reparatur- und Wartungsleistungen) verfügen wird,
—— er die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
—— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
—— er die Anforderungen von § 4 Abs.1 NTVergG erfüllt.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) anzugeben.
Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder Teile der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (Vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
—— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate), die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
—— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate), die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom Bieter zu belegen ist,
—— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einen Berufsgenossenschaft,
—— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
—— aktueller Gewerberegisterauszug gem. § 150 GewO.
—— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
—— Erklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Lieferungen, die mit dem zu vergebenden Lieferauftrag vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Lieferaufträge zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters
—— Erklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht (Formular 6). Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 2 Mio. € für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
—— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
—— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot vorzulegen:
—— Referenzangaben zu Lieferaufträgen, die nach Art und Menge mit dem zu erbringenden Lieferauftrag vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Lieferzeitpunkt der Referenzaufträge muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Bezeichnung des Lieferauftrages/ Beschreibung des Leistungsumfanges, Produktionsstandort, Auftragssumme (netto) und Lieferzeitpunkt. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt,
—— Angaben zum Ort der Werkstatt, an der die Wartungs- und Reparaturleistungen durchgeführt werden sollen (Anschrift; kurze Darstellung der Örtlichkeiten);
—— Erläuterung dazu, wie konzeptionell die Wartungs- und Reparaturleistungen durchgeführt werden (insbes. zu Abstimmung mit Auftraggeberin, eingesetztes Personal);
—— Beschreibung der Ersatzteilverfügbarkeit
—— Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Einhaltung der Liefertermine in der Lage ist
Auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen:
—— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
—— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
Es sind die Mindestanforderungen nach dem NTVergG einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters in den Vergabeunterlagen enthalten).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1):
—— Die Auftraggeberin wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 WRegG vor der Zuschlagserteilung bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Ferner wird sie zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen,
—— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
—— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB und der
Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas-sung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
—— Gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
—— Die Vergabestelle kann gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden,
angemessenen Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen auf der Vergabe-Plattform hochzuladen:
—— Angebotsschreiben (samt Leistungsverzeichnis) mit den zugehörigen Anlagen,
—— Leistungsbeschreibung nebst ausgefülltem Lastenheft,
—— Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgeltes,
—— Besondere Vertragsbedingungen.
"Die Vergabestelle behält sich vor, dass Vergabeverfahren aufzuheben, wenn
• das Bundesamt für Logistik und Mobilitätverkehr (BAG) den Bewilligungsbescheid vom 15.06.2023 widerruft, oder
• die von der Vergabestelle festgelegte Preisobergrenze in Höhe von 498.000,00 € (netto) um mehr als 30 % überschritten wird, oder
• innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids keine rechtsverbindliche Verpflichtung (verbindliche Bestellung oder Abschluss des Kaufvertrags) zur Anschaffung des geförderten Fahrzeugs durch Zuschlagserteilung erfolgen kann.
Wird das Verfahren aus einem der vorgenannten Gründe aufgehoben, hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden oder Vergütung seines Angebotsaufwandes"
Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die unter I.3) genannte Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (= 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird /§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWG) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.