Rahmenvertrag IT - Schulen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 023-351-119
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT - Schulen 2023
Rahmenvertrag über die Lieferung von PCs,NBs,Monitoren,USV,NAS und Server für Schulen und weitere Standorte des Landkreis Celle
Rahmenvertrag über die Lieferung von PCs,NBs,Monitoren,USV,NAS und Server für Schulen und weitere Standorte des Landkreis Celle
Der Vertrag endet am 31.12.2024, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur Verlängerung des Vertrages um höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrecht seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrags. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt.
Die Liefermenge erhöht sich bei einer Verlängerung um 12 Monate erfahrungsgemäß um schätzungsweise 50% je Position.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anzahl der fest angestellten und qualifizierten IT-Techniker, die Montage und Reparaturen im Rahmen der Garantieabwicklung ausführen können. Es müssen mindestens zwei Techniker fest angestellt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024/2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland