Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das HZI plant die Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM), dass durch die AN ausgebaut, betrieben und laufend ausgewertet wird.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Inhoffenstr. 7, 38124 Braunschweig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das HZI plant die Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM), dass durch die AN ausgebaut, betrieben und laufend ausgewertet wird.

Die Lösung soll die Meldungen aus allen angeschlossenen Systemen zusammenführen und frühzeitig Rückschlüsse auf Handlungsbedarfe vor allem im Bereich der IT-Sicherheit aber auch hinsichtlich Optimierungspotentialen im Operating liefern. Das Managed SIEM soll sich mit den anderen Elementen der IT-Sicherheit (vor allem ISMS und Vulnerability Scanner) zu einem einheitlichen Lagebild integrieren und die dafür notwendigen Geschäftsprozesse erweitern (etablieren). Für vorhersehbare Bedrohungen (Muster) sollen automatisierte Alarme ausgelöst werden.

1. schnelle und zuverlässige Erkennung von Angriffen

2. Etablierung und Unterstützung von Geschäftsprozessen, die eine schnelle und angemessene Reaktion auf sicherheitsrelevante Ereignisse ermöglichen

3. manipulations- und revisionssichere Speicherung aller sicherheitsrelevanten Ereignisse zum Nachweis von Sicherheitsereignissen

4. Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Compliance-Regularien

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 35
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Folgende Positionen sind als optionale Leistungen in der Anlage "Preisblatt" der Vergabeunterlagen gekennzeichnet:

- Wartung (optional)

- Betriebsphase (optional)

- Bereitschaft (optional)

Die Optionen sind dem Preisblatt zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es sind Präsentationen für folgenden Zeitraum vorgesehen:

- 24.04.2023

- 25.04.2023

- 27.04.2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 036-107260
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bestandteile der Vergabeunterlagen welche Vertragsbestandteil werden

1. Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden, auszufüllen zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben sind:

1.1 Angebotsschreiben

1.2 Preisblatt

1.3 Eigenerklärung Eignung

1.4 Referenzenvordruck

1.5 Eigenerklärung Katalog-IT-Sicherheitskriterien

1.6 Eigenerklärung RUS-Sanktionen

1.7 Allgemeine Einkaufsbedingungen HZI

1.8 Besondere Vertragsbedingungen HZI

1.9 Datenschutzhinweise HZI

1.10 Bieterfragen&Konkretisierungen (falls einschlägig)

1.11 Bietergemeinschaft (falls zutreffend)

1.12 Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zutreffend)

1.13 Anlage V Datenschutz IT-Sicherheit Vertraulichkeit

1.14 EVB-IT Vertrag (bitte die hierfür vorgesehenen gelb markierten Felder ausfüllen)

1.15 Formular AVV (bitte ausfüllen)

1.16 Antikorruptionsklausel HZI

2. Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden und die beim Bieter verbleiben:

2.1 Leistungsbeschreibung

2.2 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

2.3 Anlage Z Vereinbarung zur Zusammenarbeit

2.4 Systemdokumentation Template

3. Bestandteile der Vergabeunterlagen, die vom Bieter zusätzlich einzureichen sind:

3.1 Nachweis Berufs- /Handelsregistereintragung

3.2 Nachweis Haftpflichtversicherung

3.3 Eigenerklärung Katalog-IT-Sicherheitskriterien

3.4 Eigenerklärung Sicherheitsüberprüfung (Ü2)

3.5 Qualifikationsprofile Projektleiter, Stellvertreter und Teammitglieder

3.6 Referenzen Projektleiter, Stellvertreter und Teammitglieder (einschlägiger Projekte)

3.7 Nachweis zum Ausschluss von Interessenkonflikten

3.8 Umsetzungskonzept

3.9 Nachweise der A-Kriterien (Mindestanforderungen)

3.10 TOM’s (deutsch oder englisch) - sind durch den Bieter zu stellen

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den

geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf

der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung

verpflichtet (§134 GWB),

Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind

Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung

der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen

unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche

Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30

Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber

über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat

der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist

zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser

Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/03/2023

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