Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM)
Das HZI plant die Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM), dass durch die AN ausgebaut, betrieben und laufend ausgewertet wird.
Inhoffenstr. 7, 38124 Braunschweig
Das HZI plant die Einführung eines Managed Security Information and Event Management (Managed SIEM), dass durch die AN ausgebaut, betrieben und laufend ausgewertet wird.
Die Lösung soll die Meldungen aus allen angeschlossenen Systemen zusammenführen und frühzeitig Rückschlüsse auf Handlungsbedarfe vor allem im Bereich der IT-Sicherheit aber auch hinsichtlich Optimierungspotentialen im Operating liefern. Das Managed SIEM soll sich mit den anderen Elementen der IT-Sicherheit (vor allem ISMS und Vulnerability Scanner) zu einem einheitlichen Lagebild integrieren und die dafür notwendigen Geschäftsprozesse erweitern (etablieren). Für vorhersehbare Bedrohungen (Muster) sollen automatisierte Alarme ausgelöst werden.
1. schnelle und zuverlässige Erkennung von Angriffen
2. Etablierung und Unterstützung von Geschäftsprozessen, die eine schnelle und angemessene Reaktion auf sicherheitsrelevante Ereignisse ermöglichen
3. manipulations- und revisionssichere Speicherung aller sicherheitsrelevanten Ereignisse zum Nachweis von Sicherheitsereignissen
4. Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Compliance-Regularien
Folgende Positionen sind als optionale Leistungen in der Anlage "Preisblatt" der Vergabeunterlagen gekennzeichnet:
- Wartung (optional)
- Betriebsphase (optional)
- Bereitschaft (optional)
Die Optionen sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Es sind Präsentationen für folgenden Zeitraum vorgesehen:
- 24.04.2023
- 25.04.2023
- 27.04.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bestandteile der Vergabeunterlagen welche Vertragsbestandteil werden
1. Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden, auszufüllen zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben sind:
1.1 Angebotsschreiben
1.2 Preisblatt
1.3 Eigenerklärung Eignung
1.4 Referenzenvordruck
1.5 Eigenerklärung Katalog-IT-Sicherheitskriterien
1.6 Eigenerklärung RUS-Sanktionen
1.7 Allgemeine Einkaufsbedingungen HZI
1.8 Besondere Vertragsbedingungen HZI
1.9 Datenschutzhinweise HZI
1.10 Bieterfragen&Konkretisierungen (falls einschlägig)
1.11 Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
1.12 Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zutreffend)
1.13 Anlage V Datenschutz IT-Sicherheit Vertraulichkeit
1.14 EVB-IT Vertrag (bitte die hierfür vorgesehenen gelb markierten Felder ausfüllen)
1.15 Formular AVV (bitte ausfüllen)
1.16 Antikorruptionsklausel HZI
2. Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden und die beim Bieter verbleiben:
2.1 Leistungsbeschreibung
2.2 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
2.3 Anlage Z Vereinbarung zur Zusammenarbeit
2.4 Systemdokumentation Template
3. Bestandteile der Vergabeunterlagen, die vom Bieter zusätzlich einzureichen sind:
3.1 Nachweis Berufs- /Handelsregistereintragung
3.2 Nachweis Haftpflichtversicherung
3.3 Eigenerklärung Katalog-IT-Sicherheitskriterien
3.4 Eigenerklärung Sicherheitsüberprüfung (Ü2)
3.5 Qualifikationsprofile Projektleiter, Stellvertreter und Teammitglieder
3.6 Referenzen Projektleiter, Stellvertreter und Teammitglieder (einschlägiger Projekte)
3.7 Nachweis zum Ausschluss von Interessenkonflikten
3.8 Umsetzungskonzept
3.9 Nachweise der A-Kriterien (Mindestanforderungen)
3.10 TOM’s (deutsch oder englisch) - sind durch den Bieter zu stellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung
verpflichtet (§134 GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind
Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung
der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen
unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche
Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser
Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]