Gebäudereinigung in der Samtgemeinde Uchte - Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 05_17_2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uchte
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31600
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uchte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in der Samtgemeinde Uchte - Dienstleistung
Unterhalts-, Glas-, Grund- und Vertretungsreinigung für die Objekte der Samtgemeinde Uchte
Unterhalts- und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhalts- und Grundreinigung für die Objekte der Samtgemeinde Uchte
Es besteht eine 4-malige Verlängerungsoption von 12 Monate bis maximal zum 31.07.2029
Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glasreinigung für die Objekte der Samtgemeinde Uchte
Es besteht eine 4-malige Verlängerungsoption von 12 Monaten bis maximal zum 31.07.2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Kopie der Handwerkskarte oder der Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke ist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Objektbegehungen
Aufgrund der objektspezifischen Gegebenheiten empfiehlt der AG den Anbietern sich vor Abgabe Ihres Angebotes über den Umfang der Arbeiten vor Ort einen genauen Überblick zu verschaffen. Hierzu werden das Rathaus Uchte, die Grundschule Diepenau und der Kindergarten Kreuzberg als repräsentative Gebäude besichtigt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Die verbindlich festgelegten Termine finden am 06.04. und 11.04.2023 als Einzeltermine statt. Er werden keine Ersatztermine angeboten. Für die Anmeldung steht Ihnen folgende Kontaktadresse zur Verfügung:
[gelöscht]
Nur vom AG bestätigte Termine werden durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.