Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Wittmund Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02-LKW
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2021/S 087-226612
Ort: Wittmund
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-wittmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Wittmund
Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i.S.v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten (weiße Flecken – Los 1), den unterversorgten Schulen (Los 2) sowie den
unterversorgten Gewerbegebieten (Los 3) im Landkreis Wittmund
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung zu Los 1 ist es, die unterversorgten weißen Flecken mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Bau sowie
die Errichtung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, hierzu die Vergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Das NGA-Netz soll sowohl vom Auftragnehmer gebaut, errichtet und anschließend vom Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01),beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Konzessionsgeber hat nach der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015 mit vorläufigen Förderbescheid vom 26.2.2020 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Zudem erhielt der Konzessionsgeber einen (vorläufigen) Zuwendungsbescheid vom 20.7.2020 des Landes Niedersachsen gemäß „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen“ (RL Giganetzausbau NI). Es sollen 4271 Adressen mit 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung zu Los 2 ist es, die unterversorgten Schulstandorte mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Bau sowie
die Errichtung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, hierzu die Vergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Das NGA-Netz soll sowohl vom Auftragnehmer gebaut, errichtet und anschließend vom Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Konzessionsgeber hat einen Antrag gemäß des Sonderaufrufes vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und Krankenhäusern“ gestellt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid datiert vom 22.2.2021. Ebenfalls wurde ein Antrag auf eine komplementäre Förderung bei dem Land Niedersachsen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) gestellt. Es sollen 11 Schulstandorte mit 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand der Ausschreibung zu Los 2 ist es, die unterversorgten Schulstandorte mit Diensten eines hochleistungsfähigen NGA-Breitbandnetzes zu versorgen. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Bau sowie
die Errichtung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, hierzu die Vergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Das NGA-Netz soll sowohl vom Auftragnehmer gebaut, errichtet und anschließend vom Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Konzessionsgeber hat einen Antrag gemäß des Sonderaufrufes vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und Krankenhäusern“ gestellt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid datiert vom 22.2.2021. Ebenfalls wurde ein Antrag auf eine komplementäre Förderung bei dem Land Niedersachsen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) gestellt. Es sollen 5 Gewerbegebiete mit 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Vreden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entgegen der Angaben zu Los 2 in Ziff. V) erfolgte die Teilaufhebung des Loses 2 gemäß § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KonzVgV.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass die Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GBW einschlägig ist. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Vorgaben der KonzVgV. Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten des Verfahrens (Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten.
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland