Beschaffung von Containern für eine Pflegeschule Referenznummer der Bekanntmachung: O028-23-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-peine.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Containern für eine Pflegeschule
Die Klinikum Peine gGmbH betreibt eine Berufsfachschule Pflege. Für deren kurzfristig beauftragte Erweiterung ist zeitnah auf dem Klinikcampus zusätzlich zu den bestehenden Massivbauten eine weitere ortsfeste Schulinfrastruktur in Modulbauweise mit insgesamt 23 Schulcontainern zu errichten.
Gegenstand dieses Auftrags sind die Lieferung (anzubieten als Kauf-Modell) und Aufstellung von 23 Schulcontainern sowie optional weiterer Container inklusive einer etwaigen Unterstützung bei der Vorbereitung der Aufstellflächen und dem Herstellen aller notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser, Datenleitung etc.), der administrativen Unterstützung des Auftraggebers bei der Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen (Zurverfügungstellung von Bauzeichnungen etc.).
Die Inbetriebnahme der modularen Schulinfrastruktur muss zwingend am T: 14.08.2023 möglich sein.
31226 Peine
Die Klinikum Peine gGmbH betreibt eine Berufsfachschule Pflege. Sehr kurzfristig ist die Klinikum Peine gGmbH beauftragt worden, eine signifikante Erweiterung der Schulkapazitäten sukzessive um mehrere weitere Schulklassen vorzunehmen. Daher ist auf dem Klinikcampus Virchowstraße 8, 31226 Peine zusätzlich zu den bestehenden Massivbauten eine weitere ortsfeste Schulinfrastruktur in Modulbauweise mit mindestens 23 Schulcontainern zu errichten.
Gegenstand dieses Auftrags sind die Lieferung (anzubieten als Kauf-Modell) und Aufstellung von 23 Schulcontainern sowie optional bis zu fünf weiterer Container inklusive einer etwaigen Unterstützung bei der Vorbereitung der Aufstellflächen und dem Herstellen aller notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser, Datenleitung etc.), der administrativen Unterstützung des Auftraggebers bei der Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen (Zurverfügungstellung von Bauzeichnungen etc.). Schuljahresbeginn ist der 01.08.2023. Die Inbetriebnahme der modularen Schulinfrastruktur muss daher zwingend am T: 14.08.2023 möglich sein.
Voraussetzung für die Errichtung der zusätzlichen Schulinfrastruktur sind eine Baugenehmigung und ggf. weitere öffentlich-rechtliche Genehmigungen. Daher sind auch Unterstützungsleistungen zugunsten des Auftraggebers als Antragsteller in behördlichen Genehmigungsverfahren optionaler Bestandteil des Auftrags, etwa durch Zurverfügungstellung von Konstruktionsunterlagen etc. Optional wird zudem der vollständige Rückbau der Schulinfrastruktur nach Ablauf eines noch zu bestimmenden Zeitraums beauftragt. Gegenwärtig wird von einer Nutzung im Schulbetrieb von zumindest fünf Jahren ausgegangen.
Der Lieferumfang beträgt 23 Container zuzüglich einer Option auf bis zu fünf weitere Container. Die Container müssen folgende standardmäßige Abmessungen aufweisen:
- Außenmaße: Länge von 5900 mm bis 6100 mm, Breite von 2450 mm bis 2600 mm, Höhe 2700 mm bis 3300 mm
- Innenmaße: Höhe von 2500 mm bis 3000 mm
Die Container sind durch den Auftragnehmer auf dem Campus der Klinikum Peine gGmbH zu einer Gesamtanlage infrastrukturell zu verbinden. Die Lieferung und der schlüsselfertige Aufbau müssen zwingend bis zum T: 14.08.2023 erfolgen.
Die konkreten Leistungsbestandteile sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.
Es können optional bis zu fünf weitere Container beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Morsbach-Lichtenberg
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fagsi.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben zu den Auftragswerten dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen, richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 VgV nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYWTZ96WXM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 160 GWB lautet:
"§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html