Rahmenvertrag Tribünenauf- und Abbau Referenznummer der Bekanntmachung: 968/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Tribünenauf- und Abbau
Rahmenvertrag über den Auf- und Abbau von Tribünen für Veranstaltungen in der Lokhalle Göttingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen Vertragspartner für den Abschluss eines Rahmenvertrages über den Auf- und Abbau von Tribünen für Veranstaltungen in der Lokhalle Göttingen zu ermitteln. Das erforderliche Material für die Tribünen wird durch den Auftraggeber gestellt, ebenso ein für den Transport erforderlicher Gabelstapler. Der Auftragnehmer übernimmt den jeweils beauftragten Auf- bzw. Abbau im Übrigen eigenverantwortlich mit eigenem Personal und eigenem Werkzeug.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.