Unterhaltsreinigung + Reinigung Allgemeinflächen Wohnhäuser der MPG Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2023-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpinat.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung + Reinigung Allgemeinflächen Wohnhäuser der MPG
Unterhaltsreinigung für das
Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften
Am Faßberg 11, 37077 Göttingen (Faßberg-Campus)
Hermann-Rein-Straße 3, 37075 Göttingen (City-Campus)
und
Reinigung der Wohnhäuser-Allgemeinflächen
in Wohnhäusern der MPG in Göttingen
Göttingen, Niedersachsen
Reinigungsleistung - Unterhaltsreinigung für das Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften an zwei Standorten in Göttingen und Reinigung der Allgemeinflächen in Wohnhäusern der MPG in Göttingen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Anlagenverweise beziehen sich auf die kompletten
Vergabeunterlagen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen,
Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit
dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung des Bieters zu den Unternehmensangaben:
Name des Unternehmens, Rechtsform, Anschrift des Hauptsitzes, Anschrift der Niederlassungen und Sitz der zuständigen Niederlassung, Telefon- und Fax-Nr. des
Angebotsverantwortlichen, Namen der bevollmächtigten Unternehmensvertreter, Gründungsdatum, Angabe der Beschäftigtenzahl, des Gesamtumsatzes und der Bilanzsumme (im Falle von Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen, Angabe der Beschäftigtenzahl, des Gesamtumsatzes und der Bilanzsumme des Partnerunternehmens oder verbundenen Unternehmens) (Anlage 04).
- Angabe von mindestens drei (3) aussagekräftigen, nach Art und Umfang vergleichbaren Referenzen. Die Referenzen müssen die Niederlassung des Unternehmens betreffen, welche für den Auftraggeber bei Auftragserteilung ausführend sein wird und anhand derer der Auftraggeber die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilen kann. Eine Referenz gilt dann als Vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Reinigungsleistungen vergleichbar ist. (Anlage 04)
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Anlage 06 - 1).
Sollten Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB darf ein Bieter höchstens 5 Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden;
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 124 GWB (Anlage 06 - 1).
Sollten Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB darf ein Bieter höchstens 3 Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Für b) und c) gilt: Sollten Sie von der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein Selbstreinigungsdokument erstellen und einreichen. Gemäß § 125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem unternehmen.
- Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen) (Anlage 06 - 2)
- Eigenerklärung des Bieters zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (Anlage 06 - 3)
- Eigenerklärung des Bieters zur Berufs- und Handelsregistereintragung
(Anlage 06 - 4)
- Eigenerklärung des Bieters zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Anlage 06 - 5)
- Eigenerklärung des Bieters über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Anlage 06 - 6)
- Eigenerklärung des Bieters über die erforderlichen Mittel bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmen (Anlage 06 -7)
- Eigenerklärung des Bieters zur Bietergemeinschaft (Anlage 06 - 8)
Eigenerklärung des Bieters über die Teilleistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen wird (Anlage 06 - 9)
- Eigenerklärung des Bieters nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
(Anlage 06 - 10)
- Eigenerklärung des Bieters zur Verpflichtung der Einhaltung der Tariftreue und Mindestentlohnung (Anlage 06 - 11)
- Eigenerklärung des Bieters zum Qualitätsprofil des/der Vorarbeiters/in (Anlage 06 - 12)
- Eigenerklärung des Bieters über die Fachkunde der Reinigungskräfte (Anlage 06 - 13)
- Eigenerklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Anlage 06 - 14)
- Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (Anlage 06 - 15)
- Protokoll über die Teilnahme an der obligatorischen Objektbegehung;
- Darstellung der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes
- Bestätigung der Kenntnisnahme der Betriebsordnung für Fremdfirmen
- kompletter Angebotsteil
Alle Anlagenverweise beziehen sich auf die kompletten
Vergabeunterlagen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen,
Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit
dem Angebot einzureichen:
- Umsatzangabe jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes
bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Leistungsart bezogener Umsatz) und die Bilanzsumme des Unternehmens (Anlage 04);
- Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (in diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis der Versicherung, mit den Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen) bzw., dass er eine
solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und anschließend einen entsprechenden Nachweis, mit den Deckungssummen vorlegt. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens eine (5) Mio. EUR betragen.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen
Berufsgenossenschaft Erklärung über die Mitgliedschaft und
Erfüllung aller Pflichten in der zuständigen
Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in
dem das Unter- nehmen des Bieters seinen Sitz hat.
- Angabe von mindestens drei (3) aussagekräftigen, nach Art und Umfang vergleichbaren Referenzen. Die Referenzen müssen die Niederlassung des Unternehmens betreffen, welche für den Auftraggeber bei Auftragserteilung ausführend sein wird und anhand derer der Auftraggeber die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilen kann. Eine Referenz gilt dann als Vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Reinigungsleistungen vergleichbar ist. (Anlage 04)
- Bescheinigung vorhandener Qualitätssicherungsmaßnahmen (Kopie der Zertifizierungsurkunde) gem. den Normen der Serie EN 29000 (DIN EN ISO 9000ff), wenn vorhanden - keine Bedingung
- Nachweis der Zertifizierung Umweltmanagement (in Kopie) nach DIN ISO 14001, wenn vorhanden - keine Bedingung
Mindestanforderungen an das Qualifikationsprofil des Vorarbeiters:
• Erfolgreiche berufliche Qualifizierung als Gebäudereiniger nach § 7 HWO (oder
geleichwertig
• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Vorarbeiter*in bei der Reinigung -
vorzugsweise im biomedizinischen und physikalisch technischen Bereich
• Fließende Deutschkenntnisse (mind. B2-Niveau gem. der CEF-Skala), damit der
Vorarbeiter ohne Schwierigkeiten mit den Mitarbeitern des Auftraggebers
kommunizieren kann und insbesondere auch die deutschen Hinweise auf den
Pflegemitteln unmittelbar verstehen und Sicherheitshinweise und Instruktionen
verstehen und weitergeben kann
• Verständigung in englischer Sprache mindestens mit dem Level A2 gem. der CEF-
Skala
• nachweisbare Schulungen und Erfahrungen in ergebnisorientierter Reinigung
• Sehr gute praktische Projektmanagementkenntnisse (insbesondere hinsichtlich
Disposition, Teamsteuerung, Planung der Reinigungsleistungen, Überwachung von der Einhaltung von Reinigungszeiten, Controlling)
• Fachliche Kompetenz hinsichtlich der Reinigung von verschiedensten Böden und
Materialien
• (Disziplinarischer) Zugriff auf die einzelnen Reinigungskräfte und entsprechend
erforderliche Weisungsbefugnis
• Der Vorarbeiter muss an Werktagen bis mindestens 09.00 Uhr für Rückfragen vor Ort zur Verfügung stehen (Anwesenheitspflicht)
Mindestanforderungen an die zum Einsatz kommenden Reinigungskräfte:
• mögliche Verständigung in deutscher Sprache mindestens mit dem Level A1 gem. der CEF-Skala um Sicherheitshinweise und Instruktionen verstehen zu können
• mindestens 1,5 Jahre Erfahrungen bei der Reinigung - vorzugsweise
biomedizinischen und physikalisch technischen Bereich
• Schulungen und Erfahrungen in ergebnisorientierter Reinigung
• Kenntnisse des neusten Reinigungsstandard (regelmäßige Teilnahme an
Schulungen)
Die Qualifikation der Reinigungskräfte und des/der Vorarbeiters/in wird vom Auftraggeber bei Vertragsbeginn vollständig und danach regelmäßig stichprobenartig überprüft.
Mindestanforderungen an das Qualifikationsprofil des Vorarbeiters:
• Erfolgreiche berufliche Qualifizierung als Gebäudereiniger nach § 7 HWO (oder
geleichwertig
• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Vorarbeiter*in bei der Reinigung -
vorzugsweise im biomedizinischen und physikalisch technischen Bereich
• Fließende Deutschkenntnisse (mind. B2-Niveau gem. der CEF-Skala), damit der
Vorarbeiter ohne Schwierigkeiten mit den Mitarbeitern des Auftraggebers
kommunizieren kann und insbesondere auch die deutschen Hinweise auf den
Pflegemitteln unmittelbar verstehen und Sicherheitshinweise und Instruktionen
verstehen und weitergeben kann
• Verständigung in englischer Sprache mindestens mit dem Level A2 gem. der CEF-
Skala
• nachweisbare Schulungen und Erfahrungen in ergebnisorientierter Reinigung
• Sehr gute praktische Projektmanagementkenntnisse (insbesondere hinsichtlich
Disposition, Teamsteuerung, Planung der Reinigungsleistungen, Überwachung von der Einhaltung von Reinigungszeiten, Controlling)
• Fachliche Kompetenz hinsichtlich der Reinigung von verschiedensten Böden und
Materialien
• (Disziplinarischer) Zugriff auf die einzelnen Reinigungskräfte und entsprechend
erforderliche Weisungsbefugnis
• Der Vorarbeiter muss an Werktagen bis mindestens 09.00 Uhr für Rückfragen vor Ort zur Verfügung stehen (Anwesenheitspflicht)
Mindestanforderungen an die zum Einsatz kommenden Reinigungskräfte:
• mögliche Verständigung in deutscher Sprache mindestens mit dem Level A1 gem. der CEF-Skala um Sicherheitshinweise und Instruktionen verstehen zu können
• mindestens 1,5 Jahre Erfahrungen bei der Reinigung - vorzugsweise
biomedizinischen und physikalisch technischen Bereich
• Schulungen und Erfahrungen in ergebnisorientierter Reinigung
• Kenntnisse des neusten Reinigungsstandard (regelmäßige Teilnahme an
Schulungen)
Die Qualifikation der Reinigungskräfte und des/der Vorarbeiters/in wird vom Auftraggeber bei Vertragsbeginn vollständig und danach regelmäßig stichprobenartig überprüft.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
März 2027
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).