Unterhaltsreinigung + Reinigung Allgemeinflächen Wohnhäuser der MPG Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2023-3

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpinat.mpg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1872381d8fd-48c6bd091cac2486
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltsreinigung + Reinigung Allgemeinflächen Wohnhäuser der MPG

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2023-3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterhaltsreinigung für das

Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften

Am Faßberg 11, 37077 Göttingen (Faßberg-Campus)

Hermann-Rein-Straße 3, 37075 Göttingen (City-Campus)

und

Reinigung der Wohnhäuser-Allgemeinflächen

in Wohnhäusern der MPG in Göttingen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Göttingen, Niedersachsen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Reinigungsleistung - Unterhaltsreinigung für das Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften an zwei Standorten in Göttingen und Reinigung der Allgemeinflächen in Wohnhäusern der MPG in Göttingen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 30/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Alle Anlagenverweise beziehen sich auf die kompletten

Vergabeunterlagen.

Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen,

Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit

dem Angebot einzureichen:

- Eigenerklärung des Bieters zu den Unternehmensangaben:

Name des Unternehmens, Rechtsform, Anschrift des Hauptsitzes, Anschrift der Niederlassungen und Sitz der zuständigen Niederlassung, Telefon- und Fax-Nr. des

Angebotsverantwortlichen, Namen der bevollmächtigten Unternehmensvertreter, Gründungsdatum, Angabe der Beschäftigtenzahl, des Gesamtumsatzes und der Bilanzsumme (im Falle von Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen, Angabe der Beschäftigtenzahl, des Gesamtumsatzes und der Bilanzsumme des Partnerunternehmens oder verbundenen Unternehmens) (Anlage 04).

- Angabe von mindestens drei (3) aussagekräftigen, nach Art und Umfang vergleichbaren Referenzen. Die Referenzen müssen die Niederlassung des Unternehmens betreffen, welche für den Auftraggeber bei Auftragserteilung ausführend sein wird und anhand derer der Auftraggeber die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilen kann. Eine Referenz gilt dann als Vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Reinigungsleistungen vergleichbar ist. (Anlage 04)

- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Anlage 06 - 1).

Sollten Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB darf ein Bieter höchstens 5 Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden;

c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 124 GWB (Anlage 06 - 1).

Sollten Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen und keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 GWB ergriffen worden sein gilt folgende Regelung: Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB darf ein Bieter höchstens 3 Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Für b) und c) gilt: Sollten Sie von der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein Selbstreinigungsdokument erstellen und einreichen. Gemäß § 125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem unternehmen.

- Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen) (Anlage 06 - 2)

- Eigenerklärung des Bieters zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (Anlage 06 - 3)

- Eigenerklärung des Bieters zur Berufs- und Handelsregistereintragung

(Anlage 06 - 4)

- Eigenerklärung des Bieters zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Anlage 06 - 5)

- Eigenerklärung des Bieters über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Anlage 06 - 6)

- Eigenerklärung des Bieters über die erforderlichen Mittel bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmen (Anlage 06 -7)

- Eigenerklärung des Bieters zur Bietergemeinschaft (Anlage 06 - 8)

Eigenerklärung des Bieters über die Teilleistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen wird (Anlage 06 - 9)

- Eigenerklärung des Bieters nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

(Anlage 06 - 10)

- Eigenerklärung des Bieters zur Verpflichtung der Einhaltung der Tariftreue und Mindestentlohnung (Anlage 06 - 11)

- Eigenerklärung des Bieters zum Qualitätsprofil des/der Vorarbeiters/in (Anlage 06 - 12)

- Eigenerklärung des Bieters über die Fachkunde der Reinigungskräfte (Anlage 06 - 13)

- Eigenerklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Anlage 06 - 14)

- Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (Anlage 06 - 15)

- Protokoll über die Teilnahme an der obligatorischen Objektbegehung;

- Darstellung der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes

- Bestätigung der Kenntnisnahme der Betriebsordnung für Fremdfirmen

- kompletter Angebotsteil

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Alle Anlagenverweise beziehen sich auf die kompletten

Vergabeunterlagen.

Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen,

Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit

dem Angebot einzureichen:

- Umsatzangabe jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes

bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Leistungsart bezogener Umsatz) und die Bilanzsumme des Unternehmens (Anlage 04);

- Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (in diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis der Versicherung, mit den Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen) bzw., dass er eine

solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und anschließend einen entsprechenden Nachweis, mit den Deckungssummen vorlegt. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens eine (5) Mio. EUR betragen.

- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen

Berufsgenossenschaft Erklärung über die Mitgliedschaft und

Erfüllung aller Pflichten in der zuständigen

Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in

dem das Unter- nehmen des Bieters seinen Sitz hat.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angabe von mindestens drei (3) aussagekräftigen, nach Art und Umfang vergleichbaren Referenzen. Die Referenzen müssen die Niederlassung des Unternehmens betreffen, welche für den Auftraggeber bei Auftragserteilung ausführend sein wird und anhand derer der Auftraggeber die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilen kann. Eine Referenz gilt dann als Vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Reinigungsleistungen vergleichbar ist. (Anlage 04)

- Bescheinigung vorhandener Qualitätssicherungsmaßnahmen (Kopie der Zertifizierungsurkunde) gem. den Normen der Serie EN 29000 (DIN EN ISO 9000ff), wenn vorhanden - keine Bedingung

- Nachweis der Zertifizierung Umweltmanagement (in Kopie) nach DIN ISO 14001, wenn vorhanden - keine Bedingung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen an das Qualifikationsprofil des Vorarbeiters:

• Erfolgreiche berufliche Qualifizierung als Gebäudereiniger nach § 7 HWO (oder

geleichwertig

• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Vorarbeiter*in bei der Reinigung -

vorzugsweise im biomedizinischen und physikalisch technischen Bereich

• Fließende Deutschkenntnisse (mind. B2-Niveau gem. der CEF-Skala), damit der

Vorarbeiter ohne Schwierigkeiten mit den Mitarbeitern des Auftraggebers

kommunizieren kann und insbesondere auch die deutschen Hinweise auf den

Pflegemitteln unmittelbar verstehen und Sicherheitshinweise und Instruktionen

verstehen und weitergeben kann

• Verständigung in englischer Sprache mindestens mit dem Level A2 gem. der CEF-

Skala

• nachweisbare Schulungen und Erfahrungen in ergebnisorientierter Reinigung

• Sehr gute praktische Projektmanagementkenntnisse (insbesondere hinsichtlich

Disposition, Teamsteuerung, Planung der Reinigungsleistungen, Überwachung von der Einhaltung von Reinigungszeiten, Controlling)

• Fachliche Kompetenz hinsichtlich der Reinigung von verschiedensten Böden und

Materialien

• (Disziplinarischer) Zugriff auf die einzelnen Reinigungskräfte und entsprechend

erforderliche Weisungsbefugnis

• Der Vorarbeiter muss an Werktagen bis mindestens 09.00 Uhr für Rückfragen vor Ort zur Verfügung stehen (Anwesenheitspflicht)

Mindestanforderungen an die zum Einsatz kommenden Reinigungskräfte:

• mögliche Verständigung in deutscher Sprache mindestens mit dem Level A1 gem. der CEF-Skala um Sicherheitshinweise und Instruktionen verstehen zu können

• mindestens 1,5 Jahre Erfahrungen bei der Reinigung - vorzugsweise

biomedizinischen und physikalisch technischen Bereich

• Schulungen und Erfahrungen in ergebnisorientierter Reinigung

• Kenntnisse des neusten Reinigungsstandard (regelmäßige Teilnahme an

Schulungen)

Die Qualifikation der Reinigungskräfte und des/der Vorarbeiters/in wird vom Auftraggeber bei Vertragsbeginn vollständig und danach regelmäßig stichprobenartig überprüft.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mindestanforderungen an das Qualifikationsprofil des Vorarbeiters:

• Erfolgreiche berufliche Qualifizierung als Gebäudereiniger nach § 7 HWO (oder

geleichwertig

• Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Vorarbeiter*in bei der Reinigung -

vorzugsweise im biomedizinischen und physikalisch technischen Bereich

• Fließende Deutschkenntnisse (mind. B2-Niveau gem. der CEF-Skala), damit der

Vorarbeiter ohne Schwierigkeiten mit den Mitarbeitern des Auftraggebers

kommunizieren kann und insbesondere auch die deutschen Hinweise auf den

Pflegemitteln unmittelbar verstehen und Sicherheitshinweise und Instruktionen

verstehen und weitergeben kann

• Verständigung in englischer Sprache mindestens mit dem Level A2 gem. der CEF-

Skala

• nachweisbare Schulungen und Erfahrungen in ergebnisorientierter Reinigung

• Sehr gute praktische Projektmanagementkenntnisse (insbesondere hinsichtlich

Disposition, Teamsteuerung, Planung der Reinigungsleistungen, Überwachung von der Einhaltung von Reinigungszeiten, Controlling)

• Fachliche Kompetenz hinsichtlich der Reinigung von verschiedensten Böden und

Materialien

• (Disziplinarischer) Zugriff auf die einzelnen Reinigungskräfte und entsprechend

erforderliche Weisungsbefugnis

• Der Vorarbeiter muss an Werktagen bis mindestens 09.00 Uhr für Rückfragen vor Ort zur Verfügung stehen (Anwesenheitspflicht)

Mindestanforderungen an die zum Einsatz kommenden Reinigungskräfte:

• mögliche Verständigung in deutscher Sprache mindestens mit dem Level A1 gem. der CEF-Skala um Sicherheitshinweise und Instruktionen verstehen zu können

• mindestens 1,5 Jahre Erfahrungen bei der Reinigung - vorzugsweise

biomedizinischen und physikalisch technischen Bereich

• Schulungen und Erfahrungen in ergebnisorientierter Reinigung

• Kenntnisse des neusten Reinigungsstandard (regelmäßige Teilnahme an

Schulungen)

Die Qualifikation der Reinigungskräfte und des/der Vorarbeiters/in wird vom Auftraggeber bei Vertragsbeginn vollständig und danach regelmäßig stichprobenartig überprüft.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/05/2023
Ortszeit: 10:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

März 2027

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2023

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