Rahmenvertrag Landesprogramme - externe Unterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: RE 2022.35

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nbank.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Landesprogramme - externe Unterstützung

Referenznummer der Bekanntmachung: RE 2022.35
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschafft werden Dienstleistungen zur externen Abwicklung der Förderung im Rahmen einer auslagernden Förderrichtlinie. Bezüglich der Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

NBank Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der NBank sind seit der Corona-Pandemie zahlreiche neue Richtlinien übertragen worden. Dies umfasste nicht nur die sog. Sofort- und Überbrückungshilfen, sondern zahlreiche Aufstocker- und Ergänzungsprogramme. Das Jahr 2022 ist nun geprägt durch den Angriff auf die Ukraine, mit dem eine Energiekrise und Belastung zahlreicher Privathaushalte und Wirtschaftsunternehmen einhergeht. Diese Belastungen sollen voraussichtlich ebenfalls durch zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen auch des Landes Niedersachsen abgefedert werden. Dadurch steht die NBank vor der Herausforderung, innerhalb weniger Wochen die technische und personelle Umsetzung eines erheblichen Teils des - noch zu beschließenden - niedersächsischen Nachtragshaushaltes 2022 abzubilden.

Da die NBank neben den erforderlichen Mitarbeitern auch in der Kürze der Zeit, bis die Richtlinien starten werden, nicht die entsprechende räumliche Infrastruktur sowie die Hardware zur Verfügung stellen kann und auch die Zahlen der tatsächlich eingehenden Anträge nur schätzen könnte, ist eine ausschließlich interne Umsetzung der auf sie zukommenden Aufgaben nicht möglich.

Die Leistungen sollen in der Zeit vom (spätestens) 1. Februar 2023 bis voraussichtlich 31. Januar 2025 erbracht werden. Umfang und Volumen, sowie Anzahl der (Landes)-Richtlinien können derzeit nicht ganz konkret vorhergesehen werden.

Das Volumen des Rahmenvertrages beläuft sich daher auf max. 10 Mio. Euro.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Leistungsumsetzung / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Erfahrung und Qualifikation des Personals / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB einseitig die vertragliche Option vor, den Vertrag zu erweitern. Die Erweiterung darf 10 Prozent des ursprünglichen, durch den Auftragnehmer gebotenen Angebotspreises im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht überschreiten. Die Vergütung für die im Rahmen der ausgeübten Option zu erbringende Leistung bzw. Leistungsbestandteile hat der Auftragnehmer zu den gleichen Bedingungen, insbesondere in Bezug auf den Preis für einzelne Stunden und Personentage anzusetzen und abzurechnen. § 132 S. 1 Abs. 3 Nr. 2 GWB bleibt unberührt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 247-713778
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y646NQ3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2023

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