Dauermessstellen im Kanalnetz der Landeshauptstadt Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 68-0328-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Dauermessstellen im Kanalnetz der Landeshauptstadt Hannover
Bei der Messkampagne „Dauermessstellen 2“ sollen die 7 Wasserstands- und Abflussmessstellen sowie die Niederschlagsmessstelle der zur Zeit laufenden Messkampagne „Dauer-messtellen“ weiter betrieben werden und es sollen 4 zusätzliche Messstellen in wichtigen Hauptsammlern betrieben werden.
Hannover
Im Kanalnetz der Stadt Hannover sollen für Abflussmessungen und Wasserstandsmessungen insgesamt 11 Messstellen betrieben, teils zuvor eingerichtet werden. Hinzu kommt eine ingenieurtechnische Plausibilitätskontrolle, Prüfung der Messdaten nach DWA - M181 und Datenanalyse. Erstellen von Diagrammen, Protokollierung von Schieberstellungen und Bereitstellen der Daten in vorgegebenem Format.
Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Auftraggeber. Bei einer Verlängerung erhöhen sich die Mengen der LV-Positionen, die Preise der LV-Positionen bleiben gleich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweise der Leistungsfähigkeit als Mess- und Ingenieurdienstleister
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Firmen- oder Wohnsitzes
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
☒ Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers als Messdienstleister über einzureichende Referenzen mit Ansprechpartner
- Nachweis der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers als Ingenieurdienstleister über einzureichende Referenzen mit Ansprechpartner
- Nachweis über die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter
- Nachweis der Leistungsfähigkeit der vom Auftragnehmer vorgesehenen Messsysteme über Beschreibungen der Hersteller und Referenzen
- ggf. der Nachweis der Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen über einzureichende Referenzen mit Ansprechpartner
- Referenzbescheinigungen mit Ansprechpartner für vergleichbare Leistungen der letzten fünf Geschäftsjahre
☒ Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers als Messdienstleister über einzureichende Referenzen mit Ansprechpartner
- Nachweis der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers als Ingenieurdienstleister über einzureichende Referenzen mit Ansprechpartner
- Nachweis über die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter
- Nachweis der Leistungsfähigkeit der vom Auftragnehmer vorgesehenen Messsysteme über Beschreibungen der Hersteller und Referenzen
- ggf. der Nachweis der Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen über einzureichende Referenzen mit Ansprechpartner
- Referenzbescheinigungen mit Ansprechpartner für vergleichbare Leistungen der letzten fünf Geschäftsjahre
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Submission
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Raum A.4.08
Bieter*innen und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland