Regionalparkmanagement für die LEADER-Region Regionalpark Rosengarten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0185
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalparkmanagement für die LEADER-Region Regionalpark Rosengarten
Für das Regionalmanagement inkl. der Geschäftsstelle ist für die Jahre 2023-2027 der Umfang einer Vollzeitstelle vorzusehen. Das Regionalparkmanagement setzt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der LAG Regionalpark Rosengarten strategische und operative Aufgaben der Regionalentwicklung um.
Gemeinde Rosengarten Bremer Straße 42 21224 Rosengarten
Mit Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-braucherschutz vom 19.12.2022 ist der Regionalpark Rosengarten als LEADER-Region für die Förderperiode 2023-2027 ausgewählt und anerkannt. Der Regionalpark Rosengarten umfasst die Stadt Buchholz, die Samtgemeinde Hollenstedt, die Gemeinden Rosengarten und Neu Wulmstorf sowie die Freie und Hansestadt Hamburg mit Teilen des Bezirks Harburg. Bereits seit 2008 arbeiten die regionalen Akteur:innen länderübergreifend zusammen und möchten dieses Netzwerk als künftige LEADER-Region in den nächsten Jahren stärken und weiterent-wickeln.
Grundlage der Arbeit des Regionalparks Rosengarten in der Förderperiode 2023-2027 sind das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für den Regionalpark Rosengarten 2023-2027 und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEA-DER (LEADER-Richtlinie), in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Für das Regionalmanagement inkl. der Geschäftsstelle ist für die Jahre 2023-2027 der Umfang einer Vollzeitstelle vorzusehen. Das Regionalparkmanagement setzt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der LAG Regionalpark Rosengarten strategische und operative Aufgaben der Regionalentwicklung um. Eine Detaillierung des Aufgabenfeldes ist den unter Punkt 3 auf-geführten Leistungsbausteinen zu entnehmen.
Für die Durchführung des Regionalparkmanagement des Regionalparks Rosengarten soll im Zuge einer europaweiten Vergabe ein Managementauftrag vergeben werden.
Die AG kann das Vertragsverhältnis schriftlich bis zum 31.12.2029 (Ende der Förderlaufzeit) verlän-gern. Die schriftliche Verlängerung ist spätestens bis zum 30.09.2027 gegenüber dem Auftraggeber zu erklären. Ohne diese Erklärung endet das Vertragsverhältnis zum 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
- Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister (mit dem Angebot vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweise und Referenzen über die fachliche Eignung des Bieters - innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Der Bieter hat bereits innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre ein Regionalmanagement oder eine vergleichbare Managementleistung mit eigenen Mitarbeiter/innen betrieben und kann hierfür mindestens eine Referenz aufzeigen. Diese Referenz ist inhaltlich nachvollziehbar aufzubereiten.
- Qualifikation / Erfahrung (Regionalmangerin/Regional manager/ -team (mit dem Angebot mittels Anlage 2 vorzulegen):
- Darlegung der Qualifikationen und Kompetenzen der mit der Ausführung der Leistung vor-gesehenen Person/en; ggf. Back-Office
- Erfahrungen und Kompetenzen, insbesondere mit LEADER
- Regionale Kenntnisse und fachliche Expertise
Das Regionalmanagement ist mit einer vollzeitäquivalenten Stelle zu besetzen. Die Vollzeitstelle kann von einer Einzelperson oder auch im Team erbracht werden. Die Vor-Ort-Präsenz ist mindestens im Sinne von Beratungsterminen sowie der Teilnahme an Sitzungen vor Ort zu gewährleisten. Bei der Aufteilung der Aufgaben als Team ist ein/e Hauptansprechpartner/in zu benennen.
Die namentliche Benennung des ausgewählten Personals ist wichtig für die Wertung des Wertungskriteriums W 1 (Qualifikation der ausführenden Person(en) ergänzende Qualifikationen, Back-Office/Team). Dies gilt sowohl für Einzelpersonen wie auch für das Team. Bei einer Bewerbung als Team fließen alle Teammitglieder zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Das Team wie auch die Ein-zelperson können um ein "Back-Office" ergänzt werden. Interimslösungen oder noch unbesetzte Stellen können im Wertungskriterium W 1 keine Punkte erhalten. Werden die Qualifikationen der Person(en) nicht oder mit ungenauen Angaben eingereicht, erhält der Bieter keine Punkte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 20.04.2023 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Nach Bewertung der Mindestkriterien sowie der Wertungskriterien W 1 bis W 2 werden die drei erstplatzierten Bieter zur Angebotspräsentation eingeladen. Die Angebotspräsentation findet in der 22. KW 2023 statt
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYWTKKGLJD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).