Spracherkennungssoftware Referenznummer der Bekanntmachung: VT22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.josefshospital-cloppenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Spracherkennungssoftware
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Spracherkennungssoftware im medizinischen Kontext als Cloud-Lösung (SaaS), d.h. Installation und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines Systems zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie Dienstleistungen wie Anwenderschulungen, Projektmanagement und Customizing des Systems als Named-User-Lizenz (100 Named-User-Lizenzen). Die anzubietende Softwarelösung muss die in der Leistungsbeschreibung genannten MUSS Kriterien gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV werden vollständig erfüllen.
St. Josefs-Hospital gemeinnützige GmbH Krankenhausstraße 13 49661 Cloppenburg
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), Fördertatbestand 3 beabsichtigt der AG eine Spracherkennungssoftware zu beschaffen. Ziel des Fördertatbestandes 3 ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Spracherkennungssoftware im medizinischen Kontext als Cloud-Lösung (SaaS), d.h. Installation und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft eines Systems zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie Dienstleistungen wie Anwenderschulungen, Projektmanagement und Customizing des Systems als Named-User-Lizenz (100 Named-User-Lizenzen). Die anzubietende Softwarelösung muss die in der Leistungsbeschreibung genannten MUSS Kriterien gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV werden vollständig erfüllen. Der AG behält sich vor, jederzeit weitere 50 Named-User-Lizenzen vom Auftragnehmer zu den im Angebot abgegebenen Konditionen zu beschaffen, um weitere Nutzer mit der Leistung auszustatten.
Der Vertrag kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 48 Monaten um weitere 24 Monate verlängert werden.
Der AG behält sich vor, jederzeit weitere 50 Named-User-Lizenzen vom Auftragnehmer zu den im Angebot abgegebenen Konditionen zu beschaffen, um weitere Nutzer mit der Leistung auszustatten.
Nebenangebote sind zugelassen. Die Bieter können Nebenangebote in der Form abgeben, dass sie die Leistung Bereitstellung der Spracherkennung ("Software as a Service") nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung als Enterprise-Lizenz ([Nutzer: sämtliche bei dem Auftraggeber angestellten oder für den Auftraggeber tätigen Personen, z.B. Ärzte, Pflegepersonal, Verwaltungsangestellte, derzeit ca. 100 Nutzer]) anbieten. Die Mindestanforderungen, die auch das Hauptangebot erfüllen muss, muss auch das Nebenangebot erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Bieter erklären, ob, unter welcher HRA/HRB Nummer und bei welchem Gericht sie ggf. in das Handelsregister eingetragen sind. Sofern keine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister besteht (z. B. aufgrund der Rechtsform des Bieters) ist hierzu eine entsprechende Erklärung abzugeben. Handelsregisterauszüge können freiwillig als eigene Anlage zum Angebot beigefügt werden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft folgende Erklärungen abzugeben:
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, für die entsprechende Zahlen bereits final vorliegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind (Programmierung und Lieferung von Software).
Mindestanforderung betreffend den Gesamtjahresumsatz: Nachzuweisen ist für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein Gesamtjahresumsatz von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Mindestanforderung betreffend die Betriebshaftpflichtversicherung: Die nachzuweisende Betriebshaftpflichtversicherung muss die folgenden Mindestversicherungssummen beinhalten:
- Personen- und Sachschäden: je Schadensfall 1 Mio. EUR Versicherungs-summe und begrenzt auf 2 Mio. EUR Versicherungssumme für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres.
- Vermögensschäden: je Schadensfall [Betrag gelöscht] EUR Versicherungssumme und begrenzt auf 1 Mio. EUR Versicherungssumme für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres.
Nachzuweisen sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Zahl an nachzuweisenden Referenzen ist nicht begrenzt.
Eine Referenz ist geeignet, wenn mit ihr Erfahrungen mit der Erbringung von Leistungen nachgewiesen werden, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind.
Es besteht folgende Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter:
Anhand von mindestens drei Referenz-Beispielen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist (d. h. Beginn der Nutzung durch den Referenzauftraggeber darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen): sind Erfahrungen in dem folgenden Bereich nachzuweisen:
-Lieferung von Spracherkennungssoftware im medizinischen Kontext als Cloud-Lösung (SaaS)
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6NQQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Stelle ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, oder
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.