Freiraumplanerischer Wettbewerb Pastor-Karwehl-Platz in Osnabrück
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Wettbewerb Pastor-Karwehl-Platz in Osnabrück
Der Pastor-Karwehl-Platz im Osnabrücker Stadtteil Schinkel ist ein zentraler Quartiersplatz mit Marktnutzung, der funktional und gestalterisch seiner wichtigen Rolle nicht ausreichend gerecht wird. Das Vorhaben umfasst die Aufwertung und Umgestaltung eines ca. 6.700 qm großen Wettbewerbsgebiets.
Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge für eine Freianlagenplanung zu erhalten und ein geeignetes Landschaftsarchitekturbüro als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Kennzeichnend für die Planungsaufgabe sind die
- Entwicklung neuer Nutzungsmöglichkeiten und Gestaltungsqualitäten, welche die Rolle als Quartiersplatz für die Bürgerschaft stärken und die stadträumliche Bedeutung als Identifikationsort des Stadtteils profilieren,
- Verbesserung der stadtökologischen Funktion des Platzes, z. B. als Beitrag zur Klimaanpassungsstrategie und zur Erhöhung der Biodiversität,
- Reflektion von Optionen zur Änderung der Verkehrsfunktion angrenzender Straßenräume zugunsten der Platzaufwertung sowie
- Auseinandersetzung mit Wünschen und Anregungen aus vorangegangenen Beteiligungsverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA (Agreement on Government Procuerement).
Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Alle abzugebenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitektinnen und -architekten.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/-architekt berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/-architekt nach § 13 NArchtG und Geschäftssitz/Wohnsitz im Zulassungsbereich haben oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/-architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Ferner sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die am Tage der Auslobung
- ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und
- einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und
- eine bevollmächtigte Vertretung der Gesellschaft und eine Verfasserin / einen Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben, welche die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeitende, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Bewerbungsunterlagen:
Für Bewerbungen ist das Formular "Teilnahmeantrag" zu verwenden, das zum Download unter https://www.hnw-land.de zur Verfügung gestellt wird.
Die Bewerbenden müssen mit dem vollständig von der bevollmächtigten Vertretung ausgefüllten Teilnahmeantrag folgende Angaben / Erklärungen / Nachweise vorlegen:
1. Versicherung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 u. 124 GWB vorliegen
2. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 1 Jahr ist)
3. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied einer eventuell bestehenden Bürogemeinschaft bewirbt
4. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Bei Bewerbergemeinschaften oder Partnerschaften müssen die Nachweise von allen Mitgliedern erbracht werden. Die Ausloberin behält sich vor, fehlende Bewerbungsunterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
Sofern mehr Bewerbende ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vollständig einreichen sowie die geforderten Kriterien erfüllen als Teilnehmende vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch ein anonymes Losverfahren.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
Landschaftsarchitektinnen/-architekten. Architektinnen / Architekten und Stadtplanerinnen / Stadtplaner sind in Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitektinnen/-architekten teilnahmeberechtigt. Die Teilnahmebedingungen für Landschaftsarchitektinnen/-architekten gelten sinngemäß.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Kriterien ohne Gewichtung):
- Leitidee und gestalterische Umsetzung
- Einbindung in die Umgebung
- gestalterische und funktionale Qualität
- Erfüllung des Wettbewerbsprogramms und der funktionalen Anforderungen
- Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit
Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien inhaltlich zu ergänzen und zu gewichten.
Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt € 32.000,- € inkl. MwSt. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis € 16.000,- inkl. MwSt.
2. Preis € 9.500,- inkl. MwSt.
3. Preis € 6.500,- inkl. MwSt.
Die Wettbewerbssumme wurde auf Grundlage von § 40 Abs. 1 HOAI 2021 (Freianlagen) ermittelt.
Sie wird verbindlich zugesichert und zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden ausgeschüttet, sofern das Verfahren ohne Zuerkennung von Preisen beendet werden sollte. Das Preisgericht kann mit einstimmigem Beschluss eine andere Preisverteilung beschließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahren:
Nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2013 ohne die Anlagen I bis VII mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach VgV, Registriernummer 214-32-23/02 Architektenkammer Niedersachsen
Abgabe der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge sind als pdf-Dateien per E-Mail oder in Papierform postalisch einzureichen bei:
HNW Landschaftsarchitektur
„Wettbewerb Pastor-Karwehl-Platz Osnabrück“
Schützenallee 41 b
D-31134 Hildesheim
E-Mail-Adresse: [gelöscht]
Bei der Einlieferung per Post oder per Kurier gilt als Termin für die fristgerechte Einlieferung der Eingang bei der o. g. Anschrift. Die Bewerbungen müssen bis zur angegebenen Frist bei dem Empfänger vorliegen (Ausschlussfrist).
Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Weitere Bearbeitung der Aufgabe:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ab. Die Ausloberin wird der Empfehlung des Preisgerichts folgen und die Planungsleistungen, mindestens die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 39 HOAI 2021, übertragen,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
- soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmenden, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Sollte sie aus wichtigen Gründen von der Beauftragung entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts abweichen, werden sämtliche Preisträger des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen eingeladen.
Der Zuschlag erfolgt dann an das wirtschaftlich günstigste Angebot anhand der in der Einladung zur Verhandlung genannten Kriterien.
Das Wettbewerbsergebnis wird im Verhandlungsverfahren mit einer Gewichtung von 50 % bewertet.
Die weiteren Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren schriftlich bekannt gegeben.
Nach dem Wettbewerb wird die Ausloberin von dem oder den für die Beauftragung in Frage kommenden Bewerbenden den Nachweis der Eignung anhand der folgenden Kriterien prüfen:
a) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§45 VgV)
- Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und über 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden oder Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
b) technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 Abs. 1 VgV)
- Anzahl technischer Fachkräfte: mind. 5
- Die Ausloberin erwartet in der Umsetzung eine Projektleitung, die eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung auf dem Feld der ausgelobten Leistungen aufweist.
Jungen oder kleinen Bürogemeinschaften steht die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft offen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Termine:
Bewerbungsfrist bis 26.04.2023
Teilnahmeauswahl- / ggf. Losverfahren: 18. KW
Ausgabe der Auslobungsunterlagen: 09.05.2023
Fristende schriftliche Rückfragen: 30.05.2023
Vorbesprechung Preisgericht / Rückfragenkolloquium: 06.06.2023
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 25.07.2023
Preisgerichtssitzung: 23.08.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / 3307 / 3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).