Landkreis Vechta: Interaktive Präsentationstechnik - Active Boards und interaktive Whiteboards - für verschiedene kreiseigene Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2023-0099
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Vechta: Interaktive Präsentationstechnik - Active Boards und interaktive Whiteboards - für verschiedene kreiseigene Schulen
Lieferung Interaktiver Präsentationstechnik (Active Boards und interaktive Whiteboards)
Active Boards 'System Prowise' für Elisabethschule Vechta, Justus-von-Liebig Schule Vechta und Gymnasium Lohne Vechta
Elisabethschule Vechta, Lattweg 37, 49377 Vechta;
Justus-von-Liebig-Schule Vechta, Kolpingstr. 17+22, 49377 Vechta,
Gymnasium Lohne, An der Kirchenziegelei 12, 49393 Lohne
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von:
- 40x ActiveBoards 'System Prowise';
- 40x OPS-Module;
- 4x Doppel-Pylonenanlage;
- 14x Höhenverstellbare Liftsysteme;
- 1x mobiles Haltesystem;
- 7x starre Wandhaltesysteme;
- 2x klappbare Haltesysteme;
zzgl. Demontage und fachgerechte Entsorgung von 23 Kreidetafeln sowie Haltesystemen.
Active Boards 'System Prowise' mit Einlagerung für Justus-von-Liebig Schule Vechta
Justus-von-Liebig-Schule Vechta, Kolpingstr. 17, 49377 Vechta
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von:
- 3x ActiveBoards 'System Prowise’;
- 3x OPS-Module;
- 3x Stationäre Liftsysteme;
- 1x starres Wandhaltesystem;
Aufgrund der aktuellen Bauarbeiten an der Justus von Liebig-Schule ist eine vorübergehende Einlagerung der Produkte beim Hersteller oder Auftragnehmer erforderlich. Die Lagerdauer kann bis zu 15 Monate betragen.
zu Pkt. II.2.7)
Aufgrund der aktuellen Bauarbeiten an der Justus von Liebig-Schule in Vechta ist eine vorübergehende Einlagerung der Produkte beim Hersteller oder Auftragnehmer erforderlich. Die Lagerdauer kann bis zu 15 Monate betragen. Der Termin zur Montage ist abhängig vom Baufortschritt und erfolgt in Absprache zwischen Schulleitung und Auftragnehmer. Das Los ist spätestens bis Dezember 2024 umzusetzen und abzurechnen.
Active Boards 'System Promethean' für Gymnasium Antonianum Vechta
Gymnasium Antonianum Vechta, Willohstr. 19, 49377 Vechta
Lieferung, Inbetriebnahme und Montage von:
- 2x ActiveBoards 'System Promethean’;
- 2x OPS-Module;
- 1x höhenverstellbares Liftsystem;
- 1x mobiles Haltesystem;
zzgl. Abbau und fachgerechte Entsorgung von zwei alten Pylonensystemen und Kreidetafeln.
Active Boards 'System SMART' für Handelslehranstalten Lohne und Gymnasium Damme
Handelslehranstalten, Ostendorfstr. 1, 49393 Lohne;
Gymnasium Damme, Nordhofe 1, 49401 Damme
Lieferung, Inbetriebnahme und Montage von:
- 71x ActiveBoards 'System SMART’ (verschiedene Größen);
- 71x OPS-Module;
- 15x stationäre Liftsysteme;
- 56x mobile Liftsysteme;
zzgl. Demontage von 19 Kreidetafeln und Haltesystemen sowie fachgerechte Entsorgung von 18 Kreidetafeln und Haltesystemen
Interaktive Whiteboards mit Beamer für Justus-von-Liebig Schule Vechta
Justus-von-Liebig-Schule Vechta, Kolpingstr. 17, 49377 Vechta
Lieferung, Inbetriebnahme und Montage von:
- 5x Interaktive Whiteboards mit Kurzdistanzbeamer
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A Eignungsnachweis
Formblatt 124 zur Eigenerklärung sowie entsprechende Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert), bestehend aus:
- Gewerbeanmeldung;
- Nachweis Eintragung im Berufsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
- Benennung der Berufsgenossenschaft
Alternativ ist der Nachweis zur Eignung über einen Nachweis zur Präqualifikation vorzuweisen.
B Erklärung zu Art. 5k EU VO Nr. 833/2014
Eigenerklärung zu Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022)
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland fällt. (Bitte verwenden Sie hierzu die bereitgestellte Eigenerklärung).
C Berufshaftpflichtversicherung
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird. Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer
D Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Nachweis mittels Angabe in einem Anschreiben
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 2.000.000 € und für sonstige Schäden
E Referenzen:
- Benennung von drei Referenzobjekten über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre
F Mitarbeiteranzahl
- Benennung der Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlichen Beschäftigten
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen sind zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
2. Die Auskunftserteilung für die Vergabe endet am 20.04.2023 um 16:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mv.niedersachsen.de/startseite
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.