Landschaftsbauarbeiten, 1. und 2. BA - Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule mit Mensa in Seelze Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/RBS/07/2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 058-171781)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 5137/828-113
Fax: +49 5137/828-133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbauarbeiten, 1. und 2. BA - Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule mit Mensa in Seelze
Landschaftsbauarbeiten, 1. und 2. BA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.