Wissensmanagement Sozialgesetzbuch XII
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/%C3%96ffentliche-Ausschreibungen/Ausschreibungen-der-Region-Hannover
Abschnitt II: Gegenstand
Wissensmanagement Sozialgesetzbuch XII
Bereitstellung einer Online-Kommentierung mit Content-Management für Ergänzung um regionseigene und übergeordnete fachliche Inhalte für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Region Hannover
Bereitstellung einer online-Kommentierung SGB XII mit Content-Management für Ergänzung um regionseigene und weitere individuelle Inhalte für einen Zeitraum von drei Jahren. Das Produkt des Wegweisers als Kommentierung zum Gesetzestext wird von einer Fachredaktion des Verlages erstellt. Die vom Auftraggeber formulierten Regelungen aus Rundschreiben werden an die Fachredaktion übergeben und dort ebenfalls eingearbeitet. Weitere Inhalte können in dem Produkt unabhängig vom Gesetzestext bereitgestellt werden. Im Ergebnis steht ein Informationsportal für die Sachbearbeitung, dass alle vorhandenen Vorgaben für die Antragsbearbeitung an einer zentralen Stelle durchgehend und aktuell zur Verfügung stellt. Die Leistungen beinhalten:
- Online-Bereitstellung der einschlägigen Rechtsquellen (Gesetze, Verordnungen usw.)
- Online-Bereitstellung der Kommentierung der entsprechenden Rechtsquelle
- Übernahme der Regelungen des Auftraggebers (Rundschreiben u.ä.) zur Kommentierung mit inhaltlicher Aufarbeitung
- Bereitstellung weiterer Dateien als Arbeitsmaterial
Die Kommunen der Region Hannover sollen als herangezogene Stellen explizit als Nutzer*innen implementiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das vom Verlag Wolters Kluwer entwickelte Produkt eGov Sozialhilfe beinhaltet neben einem Kommentar den Wegweiser, in dem die Informationen allgemein verständlich formuliert werden. Beide Informationen sind mit dem Gesetzestext verknüpft und können durch die Rundschreiben und weiteren Regelungen der Region Hannover verbunden online dargestellt werden. Auch eine historische Darstellung der nicht mehr geltenden Rechtslagen ist möglich. Diese Bereitstellung über die Plattform eGov Sozialhilfe bietet nach hiesiger Kenntnis nach einer umfassenden Markterkundung kein anderes Unternehmen an. Ein potenzielles anderes Unternehmen müsste zunächst juristische Unterstützung in großem Umfang einholen bzw. entsprechende Mitarbeiter*innen einstellen, für das gesamte SGB XII eine Kommentierung erstellen und mit einer einfach formulierten Erweiterung und einer Online-Plattform programmieren, um sich in der Folge in einem Vergabeverfahren zu bewerben und ggf. einen Auftrag zu erhalten. Diese Kombination wird nicht für realistisch angesehen. Die Möglichkeit, die Kommentierung und den Wegweiser des Verlages inkl. der technischen Umsetzung durch den Verlag Wolters Kluwer zu nutzen oder ebenfalls bereit zu stellen, wird einem anderen Anbieter technisch nicht möglich sein. Wie oben dargestellt, sind andere Anbieter zwar grundsätzlich am Markt vertreten, bieten jedoch alle nicht die Lösung in Kombination der Kommentierung, einfachen Formulierungen im Wegweiser mit Verknüpfung zum Gesetzestext und vor allem der Möglichkeit, die Regelungen der Region Hannover darzustellen. Schließlich hat der Verlag Wolters Kluwer die Rechte an den von den eigenen Juristen formulierten Texten, die über das Produkt eGov Sozialhilfe bereitgestellt werden. Es ist ausgeschlossen, dass der Verlag diese Text einem anderen Anbieter zur Verfügung stellt, damit der aufgrund eines Vergabeverfahrens für die Region Hannover ein Konkurrenzprodukt bereitstellt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht Ergebnis einer künstlerischen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern Ergebnis der faktischen Rechte an eigenen Inhalten in Kombination mit der Bereitstellung einer Softwarelösung. Das Alleinstellungsmerkmal in diesem Sinne kann gegeben sein, wenn aus technischen Gründen, zum Beispiel aufgrund ausschließlicher Fähigkeiten oder ausschließlicher Ausstattung eines Unternehmens in technischer Hinsicht (beispielsweise Monopolist), kein Wettbewerb vorhanden ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Im Übrigen gelten die Rechtsfolgen des § 135 Abs. 2 und 3 GWB.