Wissensmanagement Sozialgesetzbuch XII

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Bekanntmachungen-Ausschreibungen/%C3%96ffentliche-Ausschreibungen/Ausschreibungen-der-Region-Hannover
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wissensmanagement Sozialgesetzbuch XII

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung einer Online-Kommentierung mit Content-Management für Ergänzung um regionseigene und übergeordnete fachliche Inhalte für einen Zeitraum von 3 Jahren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Region Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung einer online-Kommentierung SGB XII mit Content-Management für Ergänzung um regionseigene und weitere individuelle Inhalte für einen Zeitraum von drei Jahren. Das Produkt des Wegweisers als Kommentierung zum Gesetzestext wird von einer Fachredaktion des Verlages erstellt. Die vom Auftraggeber formulierten Regelungen aus Rundschreiben werden an die Fachredaktion übergeben und dort ebenfalls eingearbeitet. Weitere Inhalte können in dem Produkt unabhängig vom Gesetzestext bereitgestellt werden. Im Ergebnis steht ein Informationsportal für die Sachbearbeitung, dass alle vorhandenen Vorgaben für die Antragsbearbeitung an einer zentralen Stelle durchgehend und aktuell zur Verfügung stellt. Die Leistungen beinhalten:

- Online-Bereitstellung der einschlägigen Rechtsquellen (Gesetze, Verordnungen usw.)

- Online-Bereitstellung der Kommentierung der entsprechenden Rechtsquelle

- Übernahme der Regelungen des Auftraggebers (Rundschreiben u.ä.) zur Kommentierung mit inhaltlicher Aufarbeitung

- Bereitstellung weiterer Dateien als Arbeitsmaterial

Die Kommunen der Region Hannover sollen als herangezogene Stellen explizit als Nutzer*innen implementiert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung/Qualität / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Das vom Verlag Wolters Kluwer entwickelte Produkt eGov Sozialhilfe beinhaltet neben einem Kommentar den Wegweiser, in dem die Informationen allgemein verständlich formuliert werden. Beide Informationen sind mit dem Gesetzestext verknüpft und können durch die Rundschreiben und weiteren Regelungen der Region Hannover verbunden online dargestellt werden. Auch eine historische Darstellung der nicht mehr geltenden Rechtslagen ist möglich. Diese Bereitstellung über die Plattform eGov Sozialhilfe bietet nach hiesiger Kenntnis nach einer umfassenden Markterkundung kein anderes Unternehmen an. Ein potenzielles anderes Unternehmen müsste zunächst juristische Unterstützung in großem Umfang einholen bzw. entsprechende Mitarbeiter*innen einstellen, für das gesamte SGB XII eine Kommentierung erstellen und mit einer einfach formulierten Erweiterung und einer Online-Plattform programmieren, um sich in der Folge in einem Vergabeverfahren zu bewerben und ggf. einen Auftrag zu erhalten. Diese Kombination wird nicht für realistisch angesehen. Die Möglichkeit, die Kommentierung und den Wegweiser des Verlages inkl. der technischen Umsetzung durch den Verlag Wolters Kluwer zu nutzen oder ebenfalls bereit zu stellen, wird einem anderen Anbieter technisch nicht möglich sein. Wie oben dargestellt, sind andere Anbieter zwar grundsätzlich am Markt vertreten, bieten jedoch alle nicht die Lösung in Kombination der Kommentierung, einfachen Formulierungen im Wegweiser mit Verknüpfung zum Gesetzestext und vor allem der Möglichkeit, die Regelungen der Region Hannover darzustellen. Schließlich hat der Verlag Wolters Kluwer die Rechte an den von den eigenen Juristen formulierten Texten, die über das Produkt eGov Sozialhilfe bereitgestellt werden. Es ist ausgeschlossen, dass der Verlag diese Text einem anderen Anbieter zur Verfügung stellt, damit der aufgrund eines Vergabeverfahrens für die Region Hannover ein Konkurrenzprodukt bereitstellt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht Ergebnis einer künstlerischen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern Ergebnis der faktischen Rechte an eigenen Inhalten in Kombination mit der Bereitstellung einer Softwarelösung. Das Alleinstellungsmerkmal in diesem Sinne kann gegeben sein, wenn aus technischen Gründen, zum Beispiel aufgrund ausschließlicher Fähigkeiten oder ausschließlicher Ausstattung eines Unternehmens in technischer Hinsicht (beispielsweise Monopolist), kein Wettbewerb vorhanden ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
23/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

Im Übrigen gelten die Rechtsfolgen des § 135 Abs. 2 und 3 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2023

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