Vereinheitlichung, Zentralisierung und Ausweitung des Patientenmonitorings
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30171
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diakovere.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vereinheitlichung, Zentralisierung und Ausweitung des Patientenmonitorings
Die DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH beabsichtigt die Vereinheitlichung und serverbasierte Zusammenführung aller Patientenüberwachungsmonitore innerhalb des Verbandes. Dieser Vertrag beinhaltet die Anschaffung sämtlicher Geräte (Hardware- und ggf. Software), inkl. Anlieferung und Installation, Einweisung des Bedienpersonals.
Hannover
Zur Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität plant die DIAKOVERE Krankenhaus gGmbH (DIAKOVERE) die Etablierung eines konzernweiten Netzwerkes aller Patientenmonitore. Hierbei müssen die Vorgaben aus dem Krankenhaus Zukunftsgesetz (KHZG) beachtet werden. Im Rahmen der Vereinheitlichung der Hard- und Softwarestände aller bereits in Besitz befindlicher Anlagenbestandteile müssen Teile der Anlage vollständig getauscht werden. Zu den telemedizinischen Aspekten soll die Anlage um telemetrische Funktionen ergänzt werden.
Die im KHZG geforderte losweise Vergabe ist hier nicht anwendbar, da die Aktualisierung der Geräte sich ohne Eingriffe in die Betriebssicherheit der Bestandteile der Monitoranlage aufgrund der Komplexität der Maßnahme nur unter zu Hilfenahme eines Instandsetzungspools realisieren lassen. Weiterhin ist die Kompatibilität der Anlagenkomponenten zu berücksichtigen. Zusätzlich ist eine engmaschige Abstimmung der Gewerke Bau, Technik und IT erforderlich, die bei losweiser Vergabe an mehrere Anbieter nicht ohne Gefährdung der Betriebssicherheit der Überwachungsanlage umgesetzt werden kann.
Eine losweise Vergabe ist aus Gründen der Sicherstellung der Patientenversorgung nicht sinnvoll und zielführend.
Die angebotenen Produkte und Leistungen müssen den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Sicherheitsvorschriften, Kennzeichungspflichten sowie den Forderungen des KHZG entsprechen.
Der Lösungsansatz der DIAKOVERE beinhaltet folgende Eckpunkte:
• Hard- und Softwareupgrade aller Bestandkomponenten auf einen definierten Standard
• Austausch nicht upgradefähiger Bestandkomponenten auf den definierten Standard.
• Errichtung eines telemetrisches Netzwerkes
• Errichtung einer zentralen Serverstruktur zur Aufnahme aller konzernweit im Einsatz befindlichen Geräte
Dieser Lösungsansatz ist verbindlich für den Auftragnehmer.
Folgende Geräteklassen sind z. Zt. im Einsatz:
• Carescape B450
• Carescape B650
• Carescape B850
• Carescape One
• Intellivue MP20
• Intellivue MP30
• Intellivue MP50
• Intellivue MP70
• Intellivue X2
• Intellivue MX400
• Intellivue MX500
Anzugleichen sind die Geräte auf folgende Soft-/Hardwarestände:
• Monitorkategorie 1: Canvas V3.3
• Monitorkategorie 2: B650 V3.2
• Monitorkategorie 3-1: B450 V2.4
• Monitorkategorie 3-2: B450 V3.2
• Monitorkategorie T: Carescape One V3
• Monitorkategorie I: Nachfolgemodell des VC150
• Zentralenkategorie 1: CSCS V3
• Modulkategorie E: PDM-Modul
• Gateway
Die weiteren Anforderungen an die Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Auftraggeberin kann die Option für 12 Monate ab Zuschlag ausüben, d.h. sie kann für die im Leis-tungsverzeichnis Option angebotenen Preise die einzelnen Komponenten beliebig nach der Anzahl für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsschluss nachbestellen.
Die Auftraggeberin kann die Option für 12 Monate ab Zuschlag ausüben, d.h. sie kann für die im Leis-tungsverzeichnis Option angebotenen Preise die einzelnen Komponenten beliebig nach der Anzahl für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsschluss nachbestellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage 3 mit Angaben zum Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 147, 123, 124 GWB
2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört gemäß Anlage 7
3) Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gemäß Anlage 2, falls erforderlich
4) Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe gemäß Anlage 5, falls erforderlich
5) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen gemäß Anlage 6, falls erforderlich
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 5 Mio. EUR für Personenschäden über 5 Mio. EUR für Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. EUR bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
2) Eigenerklärung des Bieters nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren.
3) Auf Nachfrage: Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
Zu 1) Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über 5 Mio. € und für Sachschäden und Vermögensschäden über 1 Mio. €, zweifach maximiert pro Jahr.
1) Vorlage einer Zertifizierung, dass der Bewerber ein autorisiertes Support Center des Herstellers der Software ist.
2) Eigenerklärung des Bieters, dass er die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV), einhält und auf Nachfrage ggf. die entsprechenden Schulungsnachweise, z.B. als berechtigter IT-Dienstleister.
4) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen.
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (Anlage 4 Ziff. I) und zur Einhaltung der Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Anlage 3 Ziff. III) abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die Erklärung abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer/innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bindung des Auftraggebers
Als privat getragenes Haus ist der Auftraggeber kein Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Der Auftraggeber orientiert sich bei Überschreitung des Schwellenwertes freiwillig an den Vorschriften §§ 97 ff. GWB und der VgV.
2) Eigenerklärungen
Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
3) Unterauftragnehmer / Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber, Unterauftragnehmer einzubeziehen, hat er den Umfang der Leistungen des Unterauftragnehmers entsprechend dem als Anlage 6 beigefügten Formblatt „Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen“ anzugeben. Die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind – bezogen auf die für die Unterauftragnehmer vorgesehenen Leistungsbereiche – für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmer) in Anspruch, sind die Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsaus-übung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auch für diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, hat er die gemeinsame Haftung des Bewerbers
und des anderen Unternehmens für die gesamte Auftragsausführung nachzuweisen.
Darüber hinaus muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen gemäß
dem als Anlage 5 beigefügten Formblatt „Verpflichtungserklärung“ nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
4) Regeln für Bewerbergemeinschaften
Soweit sich aus den vorliegenden Unterlagen bzw. der Auftragsbekanntmachung nichts anderes ergibt, haben sämtliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die vorstehend unter Ziffer III.1.1) bezeichneten Erklärungen beizubringen. Die als Anlage 2 beigefügte „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ haben alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag gemeinsam abzugeben und den Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
5) Gesamtvergabe
Die im KHZG geforderte losweise Vergabe ist hier nicht anwendbar, da die Aktualisierung der Geräte sich ohne Eingriffe in die Betriebssicherheit der Bestandteile der Monitoranlage nur unter zu Hilfenahme eines Instandsetzungspools realisieren lassen. Zugleich muss die Kompatibilität der Anlagenkomponenten gewährleistet sein. Zusätzlich ist eine engmaschige Abstimmung der Gewerke Bau, Technik und IT erforderlich, die bei losweiser Vergabe an mehrere Anbieter nicht ohne Gefährdung der Betriebssicherheit der Überwachungsanlage umgesetzt werden kann.
Eine losweise Vergabe ist aus Gründen der Sicherstellung der Patientenversorgung nicht sinnvoll und zielführend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/
Da vorliegend kein öffentlicher Auftrag in Sinne von § 103 GWB vergeben wird, da die beschaffende Stelle kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und sich freiwillig an die Regeln des GWB und der VgV anlehnt, wird die Zuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen hierdurch nicht begründet. Etwaige Ansprüche - im einstweiligen Rechtsschutz oder bzgl. Schadensersatzansprüchen - können bei den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/