Technische Ausstattung der PC-Räume an kreiseigenen Schulen des LK Cuxhaven
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausstattung der PC-Räume an kreiseigenen Schulen des LK Cuxhaven
Lieferung von Hardware für die Ausstattung von PC-Räumen an den kreiseigenen Schulen:
PCs mit Maus und Tastatur sowie Monitore mit PC-Halterung
27474 Cuxhaven
Für die technische Ausstattung der PC-Räume in den Schulen benötigt der Landkreis Cuxhaven PCs, Monitore mit entsprechendem Zubehör. Dem Auftraggeber stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro zur Verfügung.
Die erforderliche Hardware ist von den Bietern als „Hardware-Paket“ anzubieten, bestehend aus einem PC, einer Maus, einer Tastatur, einem Monitor und einer PC-Halterung.
Die Auftragsmenge (Anzahl der Pakete) ist abhängig vom Preis des einzelnen Hardware-Pakets.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach, sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2) sowie III.1.3) Anwendung.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden.
Geforderte Nachweise: Eigenerklärung zur Eignung im Formblatt 124 LD: 1.1.1 Angaben zur Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister, 1.1.2 Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, auf gesondertes Verlangen: 1.1.3 Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer, etc.),
1.1.4 Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Bezahlung der Beiträge, 1.1.5 Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Krankenkasse
Geforderte Nachweise: Eigenerklärung zur Eignung im Formblatt 124 LD: 1.2.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, 1.2.2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, 1.2.3) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens und über den Umsatz seines Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Das Formblatt 124 LD ist zu verwenden.
1.2.4) Eigenerklärung zur Zahlung des in Deutschland geltenden Mindestlohns nach NTVergG
Geforderte Nachweise: Eigenerklärung zur Eignung im Formblatt 124 LD:
1.3.1) Eigenerklärung, dass über die erforderlichen personellen und technischen Mittel verfügt wird.
Der Bieter hat zu erklären, ob er zur Leistungserbringung Fähigkeiten anderer Unternehmen benötigt und um welche Leistungen und Unternehmen es sich handelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]-3307-3308
Fax: [gelöscht]
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]-3307-3308
Fax: [gelöscht]