Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes der Stadt Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-68/3-001

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.osnabrueck.de/ausschreibungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes der Stadt Osnabrück

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-68/3-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71420000 Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist der zentrale Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Niedersachsen. Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte soll er den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft, die voraussichtlichen Änderungen, die anzustrebenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele gutachterlich darstellen und begründen. Entsprechend § 10 Abs. 2 BNatSchG sind Landschaftsrahmenpläne für alle Teile des Landes verbindlich aufzustellen und gemäß § 10 Abs. 4 BNatSchG sind diese Pläne alle zehn Jahre fortzuschreiben.

Der derzeit gültige LRP der Stadt Osnabrück stammt aus dem Jahr 1992. Ergänzend zum LRP hat die Stadt Osnabrück den Landschaftsplanerischen Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) erarbeitet. Auch dieser Plan ist nun-mehr annähernd 20 Jahre alt.

Insofern liefern die für das Stadtgebiet Osnabrück aufgestellten Planwerke nicht mehr die nötige Grundlage, um auf die gestiegenen Nutzungskonkurrenzen in Natur und Landschaft in angemessener Weise reagieren zu können. Die Stadt Osnabrück hat sich daher entschieden, den LRP neu aufzustellen bzw. von Grund auf fortzuschreiben. Im Ergebnis soll der LRP nicht nur als neue Handlungsstrategie und Grundlage dienen, sondern auch die Planungskonzepte der Stadt zusammenzuführen.

Im Rahmen der Neuaufstellung müssen nicht nur die aktuellen Anforderungen der Naturschutzgesetzgebung berücksichtigt sein. Grundlage der Bearbeitung sind zudem die für Niedersachsen geltenden Methodenstandards der Landschaftsrahmenplanung. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der räumlichen Situation der Stadt Osnabrück und den bestehenden Nutzungsstrukturen. Als kreisfreie Stadt mit einem wachstumsbedingt hohen Siedlungsanteil und einem vergleichsweise kleinen Umland sind besondere Anforderungen an die Landschaftsplanung im urbanen und suburbanen Raum zu stellen. Für den Innen- und Außenbereich im Stadtgebiet wird derselbe Bearbeitungsmaßstab angesetzt. Dieser liegt jedoch, abweichend zu LRP in Trägerschaft von Landkreisen, nicht bei 1:50.000 sondern 1:10.000. Die größere Tiefenschärfe ermöglicht es, Inhalte abzubilden, die vor allem im städtischen Kontext von hoher Bedeutung sind. Die besonderen Anforderungen im Innenbereich können es erforderlich machen, von den für Niedersachsen geltenden Methodenstandards abzuweichen, welche im Wesentlichen auf die freie Landschaft ausgerichtet sind. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen.

Der LRP beschränkt sich zwar grundsätzlich auf die Kernthemen von Naturschutz und Landschaftspflege, er muss jedoch den unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten im Innenbereich und der freien Landschaft gerecht werden. Seitens des Auftraggebers werden kreative Ansätze und Ideen zur Erarbeitung naturschutzfachlich begründeter Ziele und Maßnahmen auch für den Innenbereich erwartet. Um diese Zielaussagen räumlich zu konkretisieren, bedarf es auch dort einer begründeten Raumgliederung. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Vorlaufende informelle Planungen wie das Freiflächenentwicklungskonzept (FEK) und das Projekt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt" können dabei als Grundlage für die weitere Bearbeitung genutzt werden. Der Auftraggeber erwartet darüber hinaus, dass aktuelle Diskussionen und Erkenntnisse zur Landschaftsplanung im Innenbereich berücksichtigt werden. Diesbezüglich wird auf die BfN-Expertenworkshops "Landschaftsplanung im Innenbereich" (2015) und "Landschaftsplanung im suburbanen Raum" (2017) verwiesen sowie auf das in Bearbeitung befindliche Aktionsprogramm Niedersächsische Stadtlandschaften.

Die Flächengröße der Stadt Osnabrück beträgt 11.980 ha.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Osnabrück Postfach 4460 49034 Osnabrück

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Landschaftsrahmenplan Lph 1-4 gem. § 25 HOAI i. V. m. Anlage 6,

- Besondere / Zusätzliche Leistungen:

1. Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene

2. Kommunikationskonzept

3. Umweltbericht

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ausführungen Erstangebot / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Beantwortung Fachfragen / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 020-056682
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YWTHBWYNT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

.Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren

unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/03/2023

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