Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes der Stadt Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-68/3-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.osnabrueck.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes der Stadt Osnabrück
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist der zentrale Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Niedersachsen. Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte soll er den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft, die voraussichtlichen Änderungen, die anzustrebenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele gutachterlich darstellen und begründen. Entsprechend § 10 Abs. 2 BNatSchG sind Landschaftsrahmenpläne für alle Teile des Landes verbindlich aufzustellen und gemäß § 10 Abs. 4 BNatSchG sind diese Pläne alle zehn Jahre fortzuschreiben.
Der derzeit gültige LRP der Stadt Osnabrück stammt aus dem Jahr 1992. Ergänzend zum LRP hat die Stadt Osnabrück den Landschaftsplanerischen Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) erarbeitet. Auch dieser Plan ist nun-mehr annähernd 20 Jahre alt.
Insofern liefern die für das Stadtgebiet Osnabrück aufgestellten Planwerke nicht mehr die nötige Grundlage, um auf die gestiegenen Nutzungskonkurrenzen in Natur und Landschaft in angemessener Weise reagieren zu können. Die Stadt Osnabrück hat sich daher entschieden, den LRP neu aufzustellen bzw. von Grund auf fortzuschreiben. Im Ergebnis soll der LRP nicht nur als neue Handlungsstrategie und Grundlage dienen, sondern auch die Planungskonzepte der Stadt zusammenzuführen.
Im Rahmen der Neuaufstellung müssen nicht nur die aktuellen Anforderungen der Naturschutzgesetzgebung berücksichtigt sein. Grundlage der Bearbeitung sind zudem die für Niedersachsen geltenden Methodenstandards der Landschaftsrahmenplanung. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der räumlichen Situation der Stadt Osnabrück und den bestehenden Nutzungsstrukturen. Als kreisfreie Stadt mit einem wachstumsbedingt hohen Siedlungsanteil und einem vergleichsweise kleinen Umland sind besondere Anforderungen an die Landschaftsplanung im urbanen und suburbanen Raum zu stellen. Für den Innen- und Außenbereich im Stadtgebiet wird derselbe Bearbeitungsmaßstab angesetzt. Dieser liegt jedoch, abweichend zu LRP in Trägerschaft von Landkreisen, nicht bei 1:50.000 sondern 1:10.000. Die größere Tiefenschärfe ermöglicht es, Inhalte abzubilden, die vor allem im städtischen Kontext von hoher Bedeutung sind. Die besonderen Anforderungen im Innenbereich können es erforderlich machen, von den für Niedersachsen geltenden Methodenstandards abzuweichen, welche im Wesentlichen auf die freie Landschaft ausgerichtet sind. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen.
Der LRP beschränkt sich zwar grundsätzlich auf die Kernthemen von Naturschutz und Landschaftspflege, er muss jedoch den unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten im Innenbereich und der freien Landschaft gerecht werden. Seitens des Auftraggebers werden kreative Ansätze und Ideen zur Erarbeitung naturschutzfachlich begründeter Ziele und Maßnahmen auch für den Innenbereich erwartet. Um diese Zielaussagen räumlich zu konkretisieren, bedarf es auch dort einer begründeten Raumgliederung. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Vorlaufende informelle Planungen wie das Freiflächenentwicklungskonzept (FEK) und das Projekt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt" können dabei als Grundlage für die weitere Bearbeitung genutzt werden. Der Auftraggeber erwartet darüber hinaus, dass aktuelle Diskussionen und Erkenntnisse zur Landschaftsplanung im Innenbereich berücksichtigt werden. Diesbezüglich wird auf die BfN-Expertenworkshops "Landschaftsplanung im Innenbereich" (2015) und "Landschaftsplanung im suburbanen Raum" (2017) verwiesen sowie auf das in Bearbeitung befindliche Aktionsprogramm Niedersächsische Stadtlandschaften.
Die Flächengröße der Stadt Osnabrück beträgt 11.980 ha.
Stadt Osnabrück Postfach 4460 49034 Osnabrück
- Landschaftsrahmenplan Lph 1-4 gem. § 25 HOAI i. V. m. Anlage 6,
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
1. Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene
2. Kommunikationskonzept
3. Umweltbericht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YWTHBWYNT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
.Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.