Beschaffung von Beamern, Lautsprechern, Leinwänden und Dokumentenkameras für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 3431
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-hildesheim.de/rathaus-verwaltung/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Beamern, Lautsprechern, Leinwänden und Dokumentenkameras für Schulen
Lieferung und Installation von Beamern mit Zubehör für öffentliche Schulen (21 Deckenbeamer mit Halterung, Leinwand, Aktivlautsprechersystem etc.) und 13 Dokumentenkameras. Aufgeteilt in 5 Lose.
Beschaffung und Montage von 13 Deckenbeamer mit Zubehör für die Ganztagsgrundschule Nord
Ganztagsschule Nord Justus-Jonas-Str. 3 31137 Hildesheim
Deckenbeamer inkl. Halterung, Projektionswand inkl. Wandbügel und Lautsprecher, Installation Kabel+Kabelkanal
Beschaffung und Montage von 4 Deckenbeamer mit Zubehör für die Realschule Himmelsthür
Realschule Himmelsthür Jahnstr. 25 31137 Hildesheim
Deckenbeamer inkl. Halterung, Projektionswand inkl. Wandbügel und Lautsprecher
Beschaffung und Montage von 3 Deckenbeamer mit Zubehör für die Robert-Bosch-Gesamtschule
Robert-Bosch-Gesamtschule Richthofenstr. 37 31137 Hildesheim
Deckenbeamer inkl. Halterung, Projektionswand inkl. Wandbügel und Lautsprecher
Beschaffung und Montage von 1 Deckenbeamer mit Zubehör für die Grundschule Hohnsen
Grundschule Hohnsen Renatastr. 4 31134 Hildesheim
Deckenbeamer inkl. Halterung, Projektionswand inkl. Wandbügel und Lautsprecher
Beschaffung von 13 Dokumentenkameras
Stadt Hildesheim - IT Steuerung Markt 13 31134 Hildesheim
Lieferung von 13 Dokumentenkameras
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der
§§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens
von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt:
Das Unternehmen
- ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
- hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen.
- hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang.
- hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art Umfang (m²) sowie Vertragsdauer) ausgeführt unter Angabe der Referenzen
- hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung
- hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung.
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h.
durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 223
31134 Hildesheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juni 2023 (Ausstattung weiterer Schulen)..
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens am 11.04.2023, 10:00 (bzw. bei etwaiger Veränderung der Angebotsfrist 8 Tage vor Ende der dann geltenden Angebotsfrist) beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPDZUH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse: http://www.stadt-hildesheim.de/rathaus-verwaltung/ausschreibungen
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland