H-stromert/stadtmobil 2.0 hier: Lieferung von 10 Ladesäulen Referenznummer der Bekanntmachung: 67-0317-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
H-stromert/stadtmobil 2.0 hier: Lieferung von 10 Ladesäulen
Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von 10 Ladesäulen für den öffentlichen Bereich.
Die technischen Anforderungen an die Ladesäulen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Ladesäulen müssen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Merkmale der Gleichwertigkeit zum Leitfabrikat “Compleo DUO ims“ erfüllen.
Die Lieferungen sollen im Stadtgebiet von Hannover in Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Die Abrufe erfolgen spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin.
Hannover
Im Rahmen des Förderprojektes H-stromert soll zur Steigerung der Nutzung von Elektrofahrzeugen und zur Erhöhung der Akzeptanz von Elektromobilität bei Carsharing-Nutzer*innen Ladeinfrastruktur auf Stellflächen der Stadtmobil GmbH an 10 Standorten errichtet werden. Der Auftragnehmer liefert 10 anschlussfertig vorverdrahtete und eichrechtskonforme Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten (2x22 kW) für den öffentlichen Bereich. Die Ladesäulen müssen den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den technischen Voraussetzungen der aktuell gültigen Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen. Des Weiteren ist die Errichtung (inkl. Eingrabesockel oder Setzen eines Fundamentes) und Inbetriebnahme Teil der Ausschreibung. Alle Ladesäulen müssen vor der Auslieferung eine großflächige Beklebung erhalten. Diese wird vor dem gewünschten Liefertermin mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Die Dateien für die Beklebung werden in einem skalierbaren Format an den Auftragnehmer weitergegeben. Die Beklebung muss outdoor-geeignet und wasserfest sein. Im Auftragsfall hat die gesamte Abwicklung in Wort und Schrift in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die technischen Anforderungen an die Ladesäulen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Ladesäulen müssen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Merkmale der Gleichwertigkeit zum Leitfabrikat “Compleo DUO ims“ erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland