Neubau Marion-Dönhoff-Schule - Fachplanung HLS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Marion-Dönhoff-Schule - Fachplanung HLS
Gegenstand des vorangegangenen Wettbewerbs ist der Neubau der Marion-Dönhoff-Schule in Wilhelmshaven. Die Marion-Dönhoff-Schule ist eine vierzügige Oberschule mit einem zusätzlichen einzügigen Förderschulzweig körperlich-motorische Entwicklung KME im Wilhelmshavener Stadtteil Fedderwardergroden. Die bisherigen Gebäude entsprechen aufgrund ihrer Grundrisszuschnitte nicht den zukünftigen Anforderungen an pädagogische Konzepte, bautechnische Defizite kommen hinzu. Große Bauteile sind zudem aufgrund eines Brandschadens nicht sanierungsfähig, so dass die Schule mit einer BGF von ca. 9.500 m2 am neuen Standort in der Möwenstraße neu gebaut werden soll. Ergänzend ist eine 3-Feld-Sport-und Mehrzweckhalle mit Sitzmöglichkeiten für 500 Personen auf dem Grundstück zu planen. Die Sporthalle wird als Stadtteilsporthalle im Rahmen des Förderprogramms
"Strukturhilfen für den Kohleausstieg" der Bundesrepublik Deutschland gefördert. Die Strukturhilfen dienen dazu, auf regionaler Ebene einen umfassenden Transformationsprozess hin zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bis Mitte des Jahrhunderts zu befördern. Als Stadtteilsporthalle steht sie den Bewohner*innen des Stadtteils für vielfältige Veranstaltungen außerhalb der reinen Sportnutzung zur Verfügung. Sowohl die Erschließung als auch die umgebenden Außenbereiche sollen dies berücksichtigen und eine Akzeptanz der Sporthalle als Veranstaltungsort im Quartier fördern.
Mövenstr. 40, 26388 Wilhelmshaven
Fachplanung als Stufenvertrag folgender Anlagengruppe(n):
Fachplanung HLS (Abwasser-, Wasser und Gasanlagen,
Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen und
nutzungsspezifische Anlagen)
Mindestkriterien
- Durchschnittlicher Mindest-Jahresumsatz von 400.000,- €
- Abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder eine Bestätigung einer Berufshaftpflichtversicherung darüber, dass der Bieter im Auftragsfall entsprechend versichert wird
- Nachweis von drei abgeschlossenen Referenzen
- Nachweis der Qualifikation
Bewertungs-Kriterien des Teilnahmeantrags
-Jahresumsatz als Durchschnittswert aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
-Referenzleistungen
Es sollen zunächst nur die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 3 (1. Stufe), zu einem späteren Zeitpunkt die LPH 4 bis 6 und die LPH 8 (2. Stufe) beauftragt werden (Stufenvertrag). Die LPH 7 und LPH 9 werden von der Stadt Wilhelmshaven erbracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme berechtigt sind: Ingenieurbüros die jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur*In berechtigen. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung Ingenieur*In gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG und der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein/e bevollmächtigter/e Vertreter/in und der/die Verfasser/in den Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellte Anforderungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Niedersachsen.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Niedersachsen.htm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Wilhelmshaven
Land: Deutschland