Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Elektroanlagen (1.-3. BA) Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Elektroanlagen (1.-3. BA)
Der Landkreis Osnabrück plant die Erweiterung seiner Förderschule in Bohmte ("Astrid-Lindgren-Schule") am derzeitigen Standort (Am Brink 13, 49163 Bohmte) im laufenden Betrieb. Dieses soll in drei Bauabschnitten erfolgen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für die Bauabschnitte 1 - 3 erforderlichen Elektroinstallationsarbeiten.
Astrid-Lindgren-Schule Bohmte Am Brink 13 49163 Bohmte
Die Ausführung ist für die Zeit von April 2023 (1. BA) bis Frühjahr 2025 (3. BA) vorgesehen;
* Bauabschnitt 1: Erweiterungsbau (Anbau/Neubau) HGB (Hauptgebäude B)
* Bauabschnitt 2: Umbau Hauptgebäude HG
* Bauabschnitt 3 : Entkernung und Neuaufbau Hauptgebäude A HGA
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für die Bauabschnitte 1 - 3 erforderlichen Elektroinstallationsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rolf Witte Elektro GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stemwede
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYWTHS8CGQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland