Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem
Die BGE plant die technische Vorausentwicklung eines Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystems im Hinblick auf einen potentiellen Einsatz in den Bergwerken der BGE.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Auftragnehmer (AN), ggf. mit Nachunternehmen, gefunden
werden, der die technische Vorausentwicklung eines Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem, mit dem Fokus auf Benutzerakzeptanz, begleitet. Hierzu sind vom AN zunächst Anforderungen und Testszenarien für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem für den untertägigen Einsatz zu definieren. Anschließend soll der AN die Entwicklung eines solchen Systems beratend begleiten. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit einem vom AG gestellten Systemanbieter. Die Entwicklung des Systems soll iterativ in agilen Prozessen erfolgen. Validierungen und Verifizierungen der einzelnen Entwicklungsschritte sind vom AN durchzuführen. Diese finden zunächst in einer übertägigen Industriehalle statt, das System soll jedoch Anforderungen an einen untertägigen Einsatz im Salz- und Eisenerzbergbau erfüllen. Der AN soll zur Durchführung der Testszenarien eine Teststrecke entwerfen und in der Industriehalle aufbauen, um untertägige Einsatzszenarien bestmöglich zu simulieren. Optional behält sich der AG vor, zusammen mit dem AN auch Tests unter Tage in den Bergwerken
der BGE durchzuführen.
(weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung)
Hauptort der Ausführung ist Peine.
Bei optionalen Erprobungen unter Tage handelt es sich bei den Standorten um die Bergwerke der BGE in Morsleben, Salzgitter-Bleckenstedt und Remlingen-Semmenstedt.
Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem
Sollte sich der AG für die optionalen Tests unter Tage entscheiden, kann sich der Abschluss des Projektes auch auf den 31.12.2026 verlängern.
Durchführung der Validierung und Verifizierung des Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem unter Tage, inkl. Dokumentation der Testszenarien und -ergebnisse
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aufgrund der Komplexität und Individualität des Projektvorhabens setzt der AG eine entsprechende Eignung des AN zur Leistungserbringung voraus.
Um die Eignung des Bewerbers in persönlicher und fachlicher Hinsicht feststellen zu können, sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag entsprechende Belege, ggf. Ei-gennachweise vorzulegen:
1. Mindestens drei Referenzen des Unternehmens zu durchgeführten Projekten im Bereich der Erprobung von Kollisionswarn- oder Notbremsassistenten für Off-Highway-Fahrzeuge seit 2015. Es sind für jedes Referenzprojekt der Auftraggeber, eine Kurzbeschreibung des durchgeführten Projektes und eine Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzulegen.
2. Mindestens drei Referenzen des Unternehmens zu durchgeführten Projekten mit dem Schwerpunkt Benutzerakzeptanz von Fahrassistenzsystemen seit 2015. Für jedes Referenzprojekt sind der Auftraggeber, eine Kurzbeschreibung des durch-geführten Projektes und eine Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzulegen.
3. Der geplante Projektleiter muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf C1 Niveau beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt