Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/431028
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E47622399
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BGE plant die technische Vorausentwicklung eines Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystems im Hinblick auf einen potentiellen Einsatz in den Bergwerken der BGE.

Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Auftragnehmer (AN), ggf. mit Nachunternehmen, gefunden

werden, der die technische Vorausentwicklung eines Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem, mit dem Fokus auf Benutzerakzeptanz, begleitet. Hierzu sind vom AN zunächst Anforderungen und Testszenarien für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem für den untertägigen Einsatz zu definieren. Anschließend soll der AN die Entwicklung eines solchen Systems beratend begleiten. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit einem vom AG gestellten Systemanbieter. Die Entwicklung des Systems soll iterativ in agilen Prozessen erfolgen. Validierungen und Verifizierungen der einzelnen Entwicklungsschritte sind vom AN durchzuführen. Diese finden zunächst in einer übertägigen Industriehalle statt, das System soll jedoch Anforderungen an einen untertägigen Einsatz im Salz- und Eisenerzbergbau erfüllen. Der AN soll zur Durchführung der Testszenarien eine Teststrecke entwerfen und in der Industriehalle aufbauen, um untertägige Einsatzszenarien bestmöglich zu simulieren. Optional behält sich der AG vor, zusammen mit dem AN auch Tests unter Tage in den Bergwerken

der BGE durchzuführen.

(weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
Hauptort der Ausführung:

Hauptort der Ausführung ist Peine.

Bei optionalen Erprobungen unter Tage handelt es sich bei den Standorten um die Bergwerke der BGE in Morsleben, Salzgitter-Bleckenstedt und Remlingen-Semmenstedt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Personalqualifikation / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Projektkonzept / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte sich der AG für die optionalen Tests unter Tage entscheiden, kann sich der Abschluss des Projektes auch auf den 31.12.2026 verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Durchführung der Validierung und Verifizierung des Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem unter Tage, inkl. Dokumentation der Testszenarien und -ergebnisse

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Aufgrund der Komplexität und Individualität des Projektvorhabens setzt der AG eine entsprechende Eignung des AN zur Leistungserbringung voraus.

Um die Eignung des Bewerbers in persönlicher und fachlicher Hinsicht feststellen zu können, sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag entsprechende Belege, ggf. Ei-gennachweise vorzulegen:

1. Mindestens drei Referenzen des Unternehmens zu durchgeführten Projekten im Bereich der Erprobung von Kollisionswarn- oder Notbremsassistenten für Off-Highway-Fahrzeuge seit 2015. Es sind für jedes Referenzprojekt der Auftraggeber, eine Kurzbeschreibung des durchgeführten Projektes und eine Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzulegen.

2. Mindestens drei Referenzen des Unternehmens zu durchgeführten Projekten mit dem Schwerpunkt Benutzerakzeptanz von Fahrassistenzsystemen seit 2015. Für jedes Referenzprojekt sind der Auftraggeber, eine Kurzbeschreibung des durch-geführten Projektes und eine Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzulegen.

3. Der geplante Projektleiter muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf C1 Niveau beherrschen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer

2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2023

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