IGS Franzsches Feld (Bleiverglasung) Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-0650-35-2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
IGS Franzsches Feld (Bleiverglasung)
Sanierung IGS Franzsches Feld
Sanierung der historischen Bleiverglasung
Auflistung Art und Umfang der Leistung:
Die Stadt Braunschweig saniert derzeit den Gebäudekomplex der IGS Franzsches Feld im Östlichen Ringgebiet. Im Rahmen dieser Sanierung soll auch die historische Bleiverglasung restauriert und aufgearbeitet werden. Dabei werden auch die vorhandenen Holzrahmen ersetzt.
Es handelt sich um 36 Einzelfenster, die vollständig ausgebaut, gesichert, aufgearbeitet und wieder inkl. der neuen Rahmen eingebaut werden.
Die Arbeiten sollen größtmöglich in den niedersächsischen Sommerferien 2023 ausgeführt werden, damit der Schulbetrieb so gering wie möglich eingeschränkt wird. Es ist trotzdem davon auszugehen, dass die Arbeiten über die Sommerferien hinaus ausgeführt werden müssen. Hier ist besonders darauf zu achten, dass der Schulbetrieb währenddessen nicht beeinträchtigt wird. Auch im Hinblick auf die nötigen Rettungswege im betreffenden Treppenhaus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanierung IGS Franzsches Feld
Sanierung der historischen Bleiverglasung
Auflistung Art und Umfang der Leistung:
Die Stadt Braunschweig saniert derzeit den Gebäudekomplex der IGS Franzsches Feld im Östlichen Ringgebiet. Im Rahmen dieser Sanierung soll auch die historische Bleiverglasung restauriert und aufgearbeitet werden. Dabei werden auch die vorhandenen Holzrahmen ersetzt.
Es handelt sich um 36 Einzelfenster, die vollständig ausgebaut, gesichert, aufgearbeitet und wieder inkl. der neuen Rahmen eingebaut werden.
Die Arbeiten sollen größtmöglich in den niedersächsischen Sommerferien 2023 ausgeführt werden, damit der Schulbetrieb so gering wie möglich eingeschränkt wird. Es ist trotzdem davon auszugehen, dass die Arbeiten über die Sommerferien hinaus ausgeführt werden müssen. Hier ist besonders darauf zu achten, dass der Schulbetrieb währenddessen nicht beeinträchtigt wird. Auch im Hinblick auf die nötigen Rettungswege im betreffenden Treppenhaus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nach §6a Nr. 3 EU VOB/A sollen die Bieter Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (Restaurierung von Verglasungen) vergleichbar sind.
Dies ist anhand einer Auflistung mit Art der Leistung, Ausführungsort und Ausführungsumfang darzulegen. Die Vorlage von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis ist auch zulässig.
Sollten die Bieter Arbeiten ausgeführt haben, die der ausgeschriebenen Leistung ähneln, diese aber länger als 5 Kalenderjahre zurück liegen, so können die entsprechenden Arbeiten auch genannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
es sind keine Teilnehmer seitens der Bieter bei der Öffnung zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.